Schlagwortarchiv für: Immobilienverkauf

Vom Immobilieneigentümer zum Mieter werden

Gestiegene Zinsen, Scheidung, Alter – immer wieder gibt es Gründe, warum die eigene Immobilie verkauft und der Eigentümer wieder Mieter werden muss. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass in solchen Fällen oft die Zeit drängt. Aber gerade in sich verändernden Lebenssituationen fällt es Menschen oft schwer, Orientierung zu finden.

Platzt die Anschlussfinanzierung, lässt sich ein Paar scheiden oder stellen Eigentümer zu spät fest, dass die eigenen vier Wände nicht mehr zu ihren Bedürfnissen im Alter passen, sind sich Eigentümer unsicher, wie es mit ihrer Immobilie weitergehen soll. Muss die Immobilie verkauft werden, stellt sich die Frage: Wann? Denn in einigen Teilen Deutschlands ist bereits eine Halbierung der Nachfrage feststellbar. Sinkt die Nachfrage weiter, sinken vermutlich auch die Immobilienpreise.

Gestiegene Zinsen

Die aktuelle Situation mit einem angehobenen Leitzins verteuert für viele Eigentümer die Finanzierung ihrer Immobilie. Durch den gestiegenen Leitzins steigen auch die Zinsen für die Kredite. Zwar gibt es Möglichkeiten wie bei der Anschlussfinanzierung zu einer günstigeren Bank zu wechseln oder eine Streckung der Finanzierung von beispielsweise 30 auf 33 Jahre, um die monatlichen Raten zu senken. Für Eigentümer jedoch, bei denen dies nicht genügt, bleibt am Ende oft nur der Verkauf und der Umzug in eine Mietwohnung.

Scheidung

Im Scheidungsfall stellt sich ebenfalls häufig die Frage, was aus der gemeinsamen Immobilie werden soll. Bleibt einer von beiden in der Immobilie, soll sie vermietet werden, lohnt sich eine Übertragung auf die Kinder? Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, stellt sich zusätzlich die Frage, wer sich die Immobilie noch leisten kann.

Sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und kann es sich derjenige, der in der Immobilie bleiben möchte, nicht leisten, den anderen auszubezahlen, droht die Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden, da sie oft mit finanziellen Einbußen einhergeht. Häufig erleben wir es, dass die Eigentümer ihre Scheidungsimmobilie verkaufen lassen und mit dem Verkaufserlös jeweils eine Mietwohnung gesucht haben möchten.

Alter

Viele Immobilienbesitzer träumen davon, bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Doch auch hier kennen wir Situationen, in denen die eigene Immobilie nicht altersgerecht, ein Umzug ins Seniorenheim jedoch nicht nötig ist. Immer wieder entscheiden sich Senioren dann zum Umzug vom eigenen nicht altersgerechten Haus in eine altersgerechte Mietwohnung.

Vom Eigenheim zur Miete

Die Entscheidung, was mit der eigenen Immobilie geschehen soll und ob der Umzug in eine Mietwohnung sinnvoll ist, ist oft nicht leicht. Wir als regionaler Qualitätsmakler beraten Sie umfassend und helfen Ihnen mit all unserer Fachkenntnis und Erfahrung, um die für Sie und Ihre Immobilie optimale Lösung zu finden.

Sie sind sich unsicher, wie es mit Ihrer Immobilie weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AntonMatyukha/Depositphotos.com

Ich muss mein Haus schnell verkaufen – wie vermeide ich, dass es jetzt zum Schnäppchen wird?

Es kommt zu Situationen im Leben, in denen eins unvermeidlich wird: der Verkauf der eigenen Immobilie. Sei es wegen einer Insolvenz, dem Verlust der Arbeitsstelle oder wenn eine Anschlussfinanzierung mit zu hohen Zinsen einhergeht. Dann muss es meist schnell gehen. Das Resultat: man macht schnell Fehler, die im Endeffekt dazu führen, dass man zu wenig Geld bekommt. Das gilt es zu vermeiden.

Wenn es schnell gehen muss, fällt es nicht leicht, cool zu bleiben und klare Entscheidungen zu treffen. Gerade beim Immobilienverkauf gibt es viel zu beachten und den aktuellen Markt zu berücksichtigen. Jetzt kommen zudem Unsicherheiten in Bezug auf steigende Zinsen und Inflation hinzu. Gibt es eine Strategie, mit der sich vermeiden lässt, dass die Immobilie zum leichten Fang für Schnäppchenjäger wird?

Vermeiden Sie die Zwangsversteigerung!

Werden in der Kürze der Zeit keine solventen Kaufinteressenten gefunden, droht schnell die Zwangsversteigerung. Die allerdings sollten Sie auf jeden Fall vermeiden: dabei wird eine Immobilie meist unter ihrem Wert verkauft und Sie haben keinerlei Mitsprachrecht, wer im Endeffekt den Zuschlag erhält. Und wenn mit dem Erlös die Ansprüche der Gläubiger befriedigt werden sollen, wird es schwierig, wenn ersterer dafür nicht ausreicht.

Halten Sie trotz allem wichtige Vermarktungsschritte ein

Wenn Sie nichts falsch machen wollen und im Endeffekt das auf dem Konto haben wollen, was dem Wert der Immobilie entspricht: fragen Sie am besten gleich einen Profi. Ein Vermarktungsexperte wie ein lokaler Makler weiß, was in einer solchen Krise zu tun ist. Zunächst wird er eine professionelle Immobilienbewertung durchführen, die zum einen Grundlage für die Zielgruppenanalyse ist, zum anderen hilft, die passende Preisstrategie zu gestalten. Es ist unerlässlich zu wissen, wie man über welche Kanäle die passende Zielgruppe erreicht. Mit diesem Marktwissen in der Hinterhand wird Ihr Makler ein überzeugendes Exposé gestalten und die gewünschte Nachfrage erhalten.

Cool bleiben bei der Preisverhandlung

Momentan gibt es trotz aller Krisen eine hohe Nachfrage nach Immobilien. Eigentlich ist das die beste Voraussetzung für eine gute Verhandlungsposition. Doch Eigentümer können da schnell etwas falsch machen, indem sie etwa den Immobilienwert nicht fachlich begründen können oder die Faktoren nicht kennen, von denen dieser Wert abhängig ist.

Wenden Sie sich an einen Profi

Wenn Sie also Ihre Immobilie in kürzester Zeit zu einem marktgerechten Preis verkaufen wollen oder müssen – wenden Sie sich an einen Vermarktungsprofi. Er kennt den Markt in Ihrer Region ganz genau; weiß, was bei der Wertvermittlung zu beachten ist; vermarktet die Immobilie in der zum Objekt passenden Zielgruppe, managt die Besichtigungen und führt die Preisverhandlung professionell durch. Und Sie können sich ganz der Lösung Ihrer Notlage widmen.

Sie müssen aufgrund einer Notlage schnell Ihre Immobilie verkaufen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PantherMediaSeller /Depositphotos.com

Krieg, Krisen, Inflation – wann ist der richtige Zeitpunkt zu verkaufen?

Eine hohe Inflationsrate, Krisen und gedrosselte Gaslieferungen verstärken die Problematik: Einige können sich, auch wenn das Geld noch ausreicht, immer weniger Immobilie leisten. Das zieht sinkende Verkaufserlöse nach sich. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um mit der Vermarktung zu starten? Wann ist im Allgemeinen betrachtet der passende Verkaufszeitpunkt?  

Es gibt Situationen, die für den Immobilienverkauf sprechen. Dabei handelt es sich immer um Zeitpunkte, in denen, je nachdem, welches Ziel mit dem Verkauf verfolgt wird, der Verkauf die meisten Vorteile für den Eigentümer bringt.

Ziel: Zwangsversteigerung abwenden

Kann eine Immobilie, die über ein Darlehen finanziert wird, wegen monetären Engpässen nicht mehr gehalten werden, kann die Bank eine Zwangsversteigerung beantragen. Um dieser zu entgehen, und das ist dringend geraten, kann die Immobilie selbst vorher schnellstmöglich verkauft werden. Denn eine Zwangsversteigerung bringt viele Nachteile für Eigentümer und nimmt diesen zusätzlich jeglichen Handlungsspielraum, da die Mitsprache bei der Käufersuche entfällt. Zudem sind solche Versteigerung ein Eldorado für Schnäppchenjäger.

Denn der ermittelte Immobilienwert liegt immer unter dem, was Eigentümer auf dem Markt für ihre Immobilie erhalten würden. Muss es schnell gehen, ist ein vom Immobilienmakler begleiteter Verkauf zu empfehlen. Schließlich passieren gerade unter Zeitdruck und wegen mangelnder Erfahrung Verkaufsfehler, die den gesamten Prozess in die Länge ziehen oder sogar zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen können.

Ziel: den bestmöglichen Verkaufserlös mitnehmen

Ist der Verkaufserlös ein zentraler Grund für den Eigentümerwechsel, ist der beste Zeitpunkt an die aktuelle Marktsituation gekoppelt. Dann gerade in Zeiten von Inflation, Krieg und Krisen ist der beste Zeitpunkt zu verkaufen. Warum? Die Immobilienpreise sinken, da sich immer weniger Menschen ein Darlehen für die Finanzierung leisten können. Dadurch sinkt auch die Nachfrage.

Und wenn Interessenten das Geld für eine Immobilie haben, werden alle, die dafür auf monetäre Hilfe angewiesen sind, eher nach Objekten suchen, die nicht allzu viel kosten. Folglich empfiehlt es sich, die noch aktuelle Hochpreisphase mitzunehmen. Wer jetzt zu spät verkauft, kann wahrscheinlich wieder einige Jahre warten, bis die Immobilie zum derzeitigen Wert verkauft werden kann.

Ziel: Kosten einsparen & zusätzlichen Stress vermeiden

Eigentümer, die keine Spekulationssteuer zahlen wollen, sollten warten, bis die jeweilige Frist abgelaufen ist. Aber auch ein beruflicher Wechsel oder eine geerbte Immobilie, die nicht in der Nähe liegt, können Verkaufsgründe sein. Denn nicht jeder Eigentümer möchte oder kann die anfallenden Aufgaben eines Vermieters wahrnehmen, wenn dieser seinen Wohnsitz nicht vor Ort hat. Immerhin kann die „doppelte Haushaltsführung“ mitunter sehr viel Zeit und Nerven kosten.

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen oder haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Eine vermietete Immobilie verkaufen – was muss ich beachten?

Für Anleger sind vermietete Immobilien interessant, weil sofort Mieteinnahmen vorhanden sind und die Vermarktung der einzelnen Wohnungen nicht notwendig ist. Für den Verkäufer allerdings wirkt sich das auf den Verkaufspreis aus und er muss mit einer geringeren Nachfrage rechnen. Für den Verkauf sollte man daher auf ein paar Punkte achten.

Kauf bricht nicht Miete

Um eine Immobilie leerstehend zu verkaufen, kann man den bestehenden Mietern nicht einfach kündigen. Bestehende Mietverhältnisse müssen vom Käufer mit den gleichen Konditionen übernommen werden. Jedes Mietverhältnis ist geschützt. Anders sieht es aus, wenn der Käufer einer Wohnung oder eines Hauses Eigenbedarf nach dem Kauf anmeldet, da ein enger Verwandter oder er selbst darin wohnen möchte. Mit einem Mietaufhebungsvertrag kann ein Vermieter Mietern eine Abfindung vorschlagen und eventuell eine Ersatzimmobilie anbieten. Ein lokaler Makler kann an dieser Stelle vermittelnd tätig werden und eine passende Immobilie finden.

Vorkaufsrecht des Mieters berücksichtigen

Hat ein Eigentümer vor, eine Immobilie zu verkaufen, sollte er den oder die Mieter rechtzeitig darüber informieren. Beispielsweise müssen Besichtigungstermine mit dem Mieter ausgemacht werden. Auch wenn ein Vermieter diese 24 Stunden vorher anmelden kann, sollte er doch den Mietern Zeit einräumen, sich zu organisieren.

Wichtig ist zu wissen, dass Mieter ein Vorkaufsrecht haben, wenn ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und in der Folge verkauft werden soll. Spätestens, wenn der Kaufvertrag aufgesetzt wird, stehen Eigentümer in der Pflicht, den Inhalt dieses Vertrages mitzuteilen. Danach hat der Mieter zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen und die Immobilie zu den gleichen Konditionen zu erwerben.

Vermarktung und Zielgruppe

Neben Immobiliensuchenden, die nach dem Erwerb einer vermieteten Immobilie auf den Eigenbedarf hoffen, sind es vor allem Kapitalanleger, die an dieser interessiert sind und damit im Endeffekt Rendite erzielen wollen. Der Vorteil liegt auf der Hand: die Mietersuche fällt aus, Mieteinnahmen werden sofort generiert.

Das bedeutet aber auch, dass die Vermarktung anders geführt werden muss als sonst. Zum Beispiel muss das Exposé um eine Kalkulation der Rendite ergänzt werden. Bei der Berechnung kommt es auf die Höhe der Mieteinnahmen im Vergleich zum Kaufpreis, anstehende Modernisierungsmaßnahmen und die Miethöhe im Vergleich zum ortsüblichen Mietspiegel an. Verkäufern von vermieteten Immobilien wird empfohlen, sich an einen Profimakler zu wenden, der mit Erfahrung, Markt- und Ortskenntnis beraten kann und sichere Verkaufsgespräche führen kann.

Sie suchen Unterstützung für den Verkauf einer vermieteten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © kzlobastov /Depositphotos.com

Wie kann ich vor dem Verkauf den Immobilienwert steigern?

Um einen höheren Verkaufspreis ansetzen zu können, bedarf es einer Aufwertung der Immobilie durch Modernisierungs-, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen. Und das am besten ohne großen Zeit- und Kostenaufwand. Lesen Sie in unserem Überblick, welche Maßnahmen das konkret sein können.

Eine Immobilie garantiert in den meisten Fällen einen guten Verkaufserlös. Aber nur, wenn sie ohne Mängel ist. Schäden im und am Haus regelmäßig auszubessern, ist daher auf jedem Fall sinnvoll. Dazu gehört etwa die Instandsetzung von kaputten Fenstern oder die Beseitigung von Gebrauchsspuren. Spätestens dann, wenn es zum Verkauf kommt, sollten die genannten Punkte erledigt sein. Je weniger Mängel, desto mehr Wert.

Modernisierungsmaßnahmen für die Wertsteigerung

Um den Wert vor Verkauf zu steigern, ist die energetische Modernisierung der zu verkaufenden Immobilie eine gute Maßnahme. Denn: je besser im Endeffekt die Werte auf dem Energieausweis sind, desto mehr können Sie für das Verkaufsobjekt verlangen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Wärmedämmung der Kellerdecke und der Außenwände, der Einbau von Wärmeschutzfenstern und einer modernen Heizungsanlage.

Weitere Punkte, die sich positiv auf den Wert auswirken: Barrierefreiheit, offene, moderne Grundrisse mit großen Räumen und der Anbau eines Balkons oder eines Wintergartens.

Was kann ich durch Sanierung erreichen?

Durch Sanierung wird die Immobilie instandgehalten und somit die Wohnqualität erhalten. Zu den Maßnahmen gehören die Reparatur von undichten Dächern sowie das Entfernen von Asbest, Hausschwamm und Schimmel. Kurz gesagt: Sanierung umfasst alle Maßnahmen, die aufgrund von Reparaturen und Mängel notwendig sind.

Was kann ich renovieren vor dem Verkauf?

Ein besseres Wohngefühl durch optische Aufbesserung – das ist knapp gefasst die Bedeutung von Renovierung. Die optische Verbesserung führt zu einem attraktiveren Erscheinungsbild und in der Folge zur Wertsteigerung. Maler- und Tapezierarbeiten gehören dazu ebenso wie die oberflächliche Erneuerung des Bodens. Der Einbau einer Fußbodenheizung gehört nicht dazu, da dies zum einen über das Oberflächliche hinausgeht, zum anderen in den Bereich energetische Modernisierung gehört.

Was kosten mich wertsteigernde Maßnahmen?

Wenn Sie überlegen, durch Renovierung, Modernisierung und Sanierung den Immobilienwert zu steigern, sollten Sie sich gut überlegen, ob sich die Maßnahmen lohnen und vor allem, ob Sie diese finanziell stemmen können. Dabei sind Renovierungsmaßnahmen meist günstiger als umfangreiche Modernisierungen und Sanierungen. Die Kosten variieren insgesamt stark – je nach Art und Aufwand. Wenn Sie sich unsicher sind, was sich für Sie vor dem Kauf rentiert, lassen Sie sich von einem lokalen Profimakler beraten.

Sie möchten wissen, wie Sie den Immobilienwert vor dem Verkauf erhöhen können? Dann wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © jmetzger631/Depositphotos.com

Video: Erbimmobilie – Erbengemeinschaft auflösen

Zu entscheiden, was man mit einer Erbimmobilie machen möchte, ist – vor allem wenn man Teil einer Erbengemeinschaft ist – nicht leicht. Viele Meinungen und Interessen treffen aufeinander. Doch ohne gemeinsame Einigung kann sich die gebildete Erbengemeinschaft nicht auflösen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Der Cousin zweiten Grades möchte verkaufen, eine der zwei Tanten möchte selbst in der Immobilie wohnen und der eigene Bruder will gewinnbringend vermieten. Unterschiedliche Vorstellungen führen häufig zu Streit, der im schlimmsten Fall vor Gericht ausgetragen wird. Doch genau das sollte bei der Auseinandersetzung vermieden werden, wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst werden muss.

Doch was ist für eine einvernehmliche und zufriedenstellende Lösung notwendig? Welche der vielen Möglichkeiten kommt für die Immobilie und für den Umgang mit dem Erbanteilen im individuellen Fall am ehesten in Betracht?

Bevor diese Fragen innerhalb der Erbengemeinschaft diskutiert werden können, müssen alle Erben zusammenkommen. Es empfiehlt sich auch nach unbekannten Erben zu suchen. Die können Jahre später, nachdem die Erbengemeinschaft eine Entscheidung getroffen hat, mit Erfolg gegen die anderen Erben klagen. Sofern die bis dato unbekannten Erben nicht mit in die Auseinandersetzung einbezogen worden sind.

Was Sie bei der Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft noch wissen sollten und wie eine gute Lösung für alle gefunden wird, erfahren Sie im Video.

Welche Gesetze Ihr Makler kennen muss

Ein Makler bietet viele Dienstleistungen rund um die Immobilie an. Um seiner Arbeit bestmöglich nachzugehen, ist umfangreiches Wissen zu unterschiedlichen Themen notwendig. So kennt ein guter und kompetenter Makler unter anderem sämtliche Gesetze und Verordnungen, die die Immobilien- und Wohnwirtschaft betreffen. Ein Überblick.

Um den anspruchsvollen Job des Maklers gut auszuüben und Verkäufer und Kaufinteressenten gut zu beraten und zu begleiten, befasst sich ein Makler immer wieder mit aktuellen Gesetzeslagen und Verordnungen. Schließlich sollen Verkauf und Erwerb einer Immobilie rechtlich sicher ablaufen.

Gesetze und Verordnungen der Wohn- und Immobilienwirtschaft

Zu den Gesetzen und Verordnungen, die zum Wissensrepertoire des Maklers gehören, zählen unter anderem das Geldwäschegesetz (GWG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG), das Mietrecht, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die Immobilienbewertungsverordnung (ImmoWertV) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) inklusive des Maklerrechts.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Dieses Gesetz gilt seit dem 1. November 2020 und wurde eingeführt, damit die Klimaziele der Regierung bis 2030 erreicht werden können. Die bisherigen Verordnungen und Gesetze, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) verlieren damit ihre Gültigkeit.

Eigentümer, die bereits lange in ihrer Immobilie wohnen, müssen die Normen des GEG bisher noch nicht umsetzen. Wechselt die Immobilie durch Kauf oder Erbe den Eigentümer, entsteht auch die Pflicht energetische Standards umzusetzen. Sofern der Verkäufer die gesetzlich erforderlichen Maßnahmen bisher nicht selbst durchgeführt hat.

Die Frist beträgt zwei Jahre, um einen Altbau an den neuen energetischen Standard anzupassen. Was muss erneuert werden? Das Heizungssystem müssen teilweise mit erneuerbaren Energien genutzt werden. Die Maßnahmen betreffen auch die Fassade des Hauses.

Das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)

1971 wurde das Gesetz erlassen und 2015 abgeändert. Es regelt, wie und wann ein Makler bei der Wohnraumvermittlung eine Provision vom Mieter erhält. Unter anderem steht dem Wohnungsvermittler kein Entgelt bei der Vermittlung von preisgebundenen Wohnungen zu. Das schließt auch öffentlich geförderte Wohnungen ein. Zudem darf es keine wirtschaftlichen Verflechtungen gegeben haben. Der Makler muss beim Vermitteln von Wohnungen unabhängig handeln.

Bei so vielen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Immobilien- und Wohnungswirtschaft ist es für Laien mitunter empfehlenswert sich von einem Immobilienmakler beraten oder betreuen zu lassen. Nur ein Fehler kann, beispielsweise beim GEG, zu Bußgeldzahlungen führen.

Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen oder suchen Sie gerade eine neue? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AllaSereb/Depositphotos.com

Video: Immobilie erben ohne Testament

Wer eine Immobilie erbt, steht häufig von einigen ungeklärten Fragen und bürokratischem Aufwand. Liegt ein Testament vor, vereinfacht das die Sache. Schließlich regelt es weitestgehend, wer was erbt.  – erst recht, wenn kein Testament vorliegt.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Wurde ein Testament bei einem Notar aufgesetzt, ist das meist die rechtlich sicherste Variante, das Erbe zu regeln. Forderungen, die der Verstorbene ohne rechtliche Beratung aufgeschrieben hat, sind vor Gericht oft nur schwer haltbar. So kann beispielsweise eine Immobilie nicht immer vollständig an einen Erben gehen, nur weil es im Testament steht. Denn gibt es weitere Erben, steht diesen in der Regel auch ein gesetzlicher Pflichtteil zu.

Noch komplizierter wird es, wenn kein Testament vorliegt. Dann regelt zwar der Gesetzgeber die Erbfolge. Dennoch muss dann geklärt werden: Wer ist Erbe? Gibt es mehrere Erben? In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen die möglichen Erben – erster Grad, zweiter Grad, dritter Grad? Erbt ein Ehepartner? Wer gehört zur Erbengemeinschaft? Neben diesen Fragen muss auch geklärt werden, was die beste Lösung für die Immobilie ist.

In unserem kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie beim Erben ohne Testament achten müssen.

Die Finanzierung platzt, der Notartermin wird abgesagt – was nun?

Mit dem Käufer ist man sich einig. Er zahlt den Preis, den man sich gewünscht hat. Er übernimmt sogar die alte Einbauküche. Der Notartermin ist schnell gemacht. Doch dann kommt die böse Überraschung: der Termin wird abgesagt, weil dem Käufer die Finanzierung platzt. Was nun?

Die Inflation steigt. Man bekommt immer weniger für sein Geld. Das trifft auf auch Immobilienkäufer zu. Gleichzeitig droht eine Zinserhöhung, um der Inflation entgegenzuwirken. Die ersten Banken planen das in Ihre Kreditvergabe bereits mit ein. Doch das erschwert Immobiliensuchenden die Finanzierung zusätzlich. Immobilienmakler erleben bereits die ersten Auswirkungen. Scheinbar sichere Immobilientransaktionen scheitern an der Finanzierung. Was bedeutet das für Immobilienverkäufer?

Alles nochmal von vorn

Viele, die glauben, den passenden Käufer gefunden zu haben und einen Notartermin vereinbaren, gehen davon aus, dass dem Verkauf nichts mehr im Wege steht. Sie nehmen die Immobilie aus der Vermarktung, deaktivieren die Anzeigen in den Online-Immobilien-Portalen und sagen den anderen Kaufinteressenten ab. Doch scheitert der Immobilienverkauf, muss mit der Immobilienvermarktung von vorn begonnen werden. Das kostet wieder Zeit und Geld und macht Arbeit.

Bonität prüfen

Bevor Sie sich also für einen sympathischen Kaufinteressenten entscheiden, überprüfen Sie, ob er sich Ihre Immobilie überhaupt leisten kann. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise Informationen bei einer Auskunftei wie der Schufa einholen. Allerdings müssen Sie hierfür in der Regel Mitglied sein und die Beiträge sind relativ hoch. Zudem wird in solchen Fällen gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Dieses nachzuweisen, erfordert einiges an Formulierungsgeschick.

Alternativ dazu können Sie eine Selbstauskunft des Interessenten fordern. Dieser kann eine Selbstauskunft zum Beispiel bei der Schufa anfordern. Achten Sie darauf, dass die Auskunft aktuell ist, die persönlichen Daten und Score-Werte, die eine Risikoeinschätzung ermöglichen, sowie positive und negative Zahlungserfahrungen enthalten. Darüber hinaus können Sie auch eine Finanzierungszusage der Bank verlangen.

Anderen Interessenten nicht zu früh absagen

Egal, ob die Finanzierung platzt oder ob sich das Pärchen trennt, das Ihre Immobilie kaufen wollte, sagen Sie anderen Interessenten nicht zu früh ab. Auch wenn es zusätzlicher Aufwand ist, bleiben Sie mit ihnen in Kontakt. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Makler. Sie ersparen sich nicht nur die Arbeit. Bei einem Makler fühlen sich die Interessenten auch nicht hingehalten, da der Makler ihnen weitere Objekte zeigen kann. Und der Makler prüft die Bonität von Interessenten bereits vorab. Das erspart Ihnen böse Überraschungen und minimiert das Risiko, dass Ihr Notartermin abgesagt wird.

Sie möchten sichergehen, dass Ihr Wunschkäufer sich Ihre Immobilie leisten kann? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © djedzura/Depositphotos.com

Mit aufdringlichen Fragen von Interessenten umgehen

Fragen über die Immobilie sind beim Verkauf nichts Unübliches. Aber was macht man, wenn diese zu privat oder zu aufdringlich werden? Die Antwort zu verweigern ist hier keine optimale Lösung. Doch wie gehen Verkäufer mit diesen Fragen richtig um?

Eigentümer werden telefonisch oder bei Vor-Ort-Begehungen mit Fragen von Interessenten konfrontiert. Bei der Beantwortung ist es wichtig, ehrlich zu sein und dennoch abzuwägen, wann welche Information in welchem Maße freigegeben wird. In einigen Situationen kann die Antwort auch so kurz wie möglich gehalten werden. Etwa dann, wenn es um private Angelegenheiten geht, die fremde Personen nichts angehen.

Muss ich Fragen zu Schäden und Mängel beantworten?

Bekannte Mängel und Schäden dürfen dem Interessenten und auch einem beauftragten Makler nicht verheimlicht werden. Per Gesetz sind Immobilienverkäufer verpflichtet, über Mängel zu informieren. Auch über die, die nur sehr schwer zu sehen sind. Werden diese trotzdem verschwiegen, können Verkäufer auch nach dem Eigentümerwechsel dafür haftbar gemacht werden.

Auch Einbrecher können anrufen

Eigentümer veröffentlichen mit dem Inserat viele Informationen über die Immobilie. Und natürlich auch die eigenen Kontaktdaten. Das können auch Einbrecher ausnutzen. Wer mit krimineller Absicht anruft, ist eher daran interessiert, ob die Immobilie leer steht oder bewohnt ist. Daher sollten Eigentümer bei Telefon- und E-Mail-Anfragen wie „Bewohnen Sie die Immobilie?“, mit Bedacht antworten. Sie können in diesem Fall auch sagen, dass Sie darüber keine Auskunft geben möchten. Verkäufer können auch darauf hinweisen, wenn eine Frage zu privat ist.

Zu private und indiskrete Fragen handhaben

Auch Ihre Lebensverhältnisse gehen Interessenten nichts an. Wer sich wirklich für die Immobilie interessiert, will in der Regel mehr zum Verkaufsobjekt wissen als zum Privatleben des Verkäufers. Geht es in die Besichtigungsphase, können sich Eigentümer, sofern im Vorfeld Scheininteressenten herausgefiltert wurden, sicher sein, dass wirkliches Interesse an der Immobilie besteht. Bei der Vor-Ort-Begehung kann es trotzdem zu unangenehmen oder zu privaten Fragen kommen.

Zum Beispiel die Frage, warum die Immobilie verkauft wird. Das ist definitiv eine private Angelegenheit. Und auch wenn Eigentümer gewillt sind, diese Frage zu beantworten, sollte nicht zu viel erzählt werden. Hier kann auch gern kurz und knapp gesagt werden, dass es sich um private Gründe handelt. Kurze und knappe Antworten reichen auch aus, wenn unter anderem nach Straßenlärm oder den Nachbarschaftsverhältnissen gefragt wird.

Gute Vorbereitung auf Fragen

Verkäufer können sich für einige Fragen bereits vor dem Inserieren Antworten zurechtlegen. Zudem können sich verkaufsbereite Eigentümer Rat und Hilfe bei einem Makler holen. Der kennt sich mit typischen Interessentenfragen gut aus und kann die Immobilie auch diskret vermarkten.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder haben dazu fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © billiondigital/Depositphotos.com