Schlagwortarchiv für: Immobilienverkauf

Ihre Checkliste für die energetische Sanierung

Fassadendämmung, neue Fenster, Wärmepumpe und Photovoltaik – durch die aktuell hohen Energiepreise überlegen viele Eigentümer ihre Immobilie zu sanieren und umzurüsten, um Kosten zu sparen. Mit unserer Checkliste haben Sie alles Wichtige auf dem Schirm.

1. Ziele der Sanierung festlegen

    • Was wollen Sie damit erreichen?

2. Analyse der Ausgangslage

    • Wie ist der Zustand der Immobilie? Haben Teile Ihrer Immobilie wie Fassade, Fenster, Heizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht?
    • Wie hoch ist der aktuelle Energieverbrauch?

3. Beauftragung eines Fachmanns für Sanierung und Energieberatung

    • Welche Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, beziehungsweise lohnen sich?
    • Wie viel Budget ist vorhanden?
    • Können Heizung und Warmwasser auf erneuerbare Energien umgestellt werden?
    • Bestehen die Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage?
    • Welche ist die richtige Reihenfolge der Maßnahmen?
    • Soll alles auf einmal umgesetzt werden oder kann die Sanierung schrittweise erfolgen?
    • Lassen Sie sich einen Sanierungsplan erstellen.

4. Fördermöglichkeiten prüfen

    • Welche Fördermöglichkeiten bieten Bund, Länder, Kommunen an? KfW? BAFA?
    • Lassen sich Förderungen kombinieren?
    • Lassen Sie von einem Energie-Effizienz-Experten die angestrebten Sanierungsmaßnahmen prüfen und sich von ihm eine Bestätigung zur Beantragung der Fördermittel erstellen.
    • Anträge auf Förderung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragen.

5. Darlehen beantragen

    • Prüfen Sie mehrere Angebote.

6. Sanierung umsetzen

    • Sind die Anträge auf Fördermittel bewilligt, können Sie die Handwerker entsprechend des Sanierungsplans beauftragen.

7. Bestätigung einreichen und Förderung erhalten

    • Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Fachunternehmererklärung (Heizungstausch) oder eine Bestätigung nach Durchführung (auch „Technischer Projektnachweis“ genannt). Diese muss beim Fördergeber eingereicht werden, damit nach der Prüfung die beantragten Zuschüsse ausgezahlt und Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden können.

8. Können Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden?

    • Lassen Sie sich von einem Energie- sowie einem Steuerexperten beraten, welche Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © gioiak2/Depositphotos.com

Besichtigungen sicher und gut bewältigen

Wer verkauft, muss unweigerlich auch Besichtigungen durchführen, die möglichst reibungslos ablaufen sollen. Das Ziel: mit so wenig Zeitaufwand wie möglich den richtigen Käufer finden. Doch dabei kann es zu Herausforderungen kommen, die erst einmal bewältigt werden müssen. Worauf sollten Verkäufer vor und während der Besichtigungsphase achten?

Wie bereits der griechische Philosoph Pythagoras sagte: „Die kürzesten Wörter, nämlich „ja“ und „nein“, erfordern das meiste Nachdenken.“ So ist es auch bei der Frage, welcher Interessent den Zuschlag erhält. Besichtigungen bieten Verkäufern die Möglichkeit, sich ein Bild der Bewerber zu machen und eine erste Einschätzung vorzunehmen. Doch allein aus dem Bauch heraus sollte am Ende keine Entscheidung getroffen werden. Schließlich geht es hier um viel Geld.

Interessenten gezielt einladen

Bevor die ersten Interessenten durch die Immobilie laufen, muss geschaut werden, wer wirklich an einem Kauf interessiert ist. Schließlich wollen Verkäufer ihre Tür nicht für Besichtigungstouristen öffnen. Und auch wenn es dem Interessenten ernst ist, müssen die Finanzen stimmen. Sonst gibt es am Ende eine Rückabwicklung des Vertrages oder der ausgewählte Käufer entscheidet sich noch vor dem Notartermin gegen den Kauf. Dann war die investierte Zeit, die sich bei der Besichtigung für die Interessenten genommen wurde, vergebens. Die Suche startet erneut und der Verkauf zieht sich in die Länge. Die Lösung: eine professionelle Bonitätsprüfung durch einen regionalen Makler. Der hat mehr Möglichkeiten, etwas über die Zahlungsfähigkeit von Interessenten in Erfahrung zu bringen, als der Verkäufer selbst.

Der Umgang mit Fragen

Es gibt Fragen, die ganz schön privat sind und die Verkäufer nicht beantworten müssen. Diese können höflich abgewiesen werden. Das betrifft zum Beispiel den Grund des Verkaufs. Ein Verweis, dass es sich um private Gründe handelt, reicht hier vollkommen aus. Geben Sie am Telefon oder per E-Mail auch nie bekannt, ob die Immobilie bewohnt ist. Es gibt immer Kriminelle, die so versuchen, Immobilien ausspionieren. Aus Sicherheitsgründen ist es ebenfalls ratsam, die genaue Adresse der Immobilie erst nach der Prüfung der Interessenten rauszugeben. Also nur an die Interessenten, die auch eingeladen werden sollen.

Fragen zu Mängeln müssen hingegen ehrlich beantwortet werden. Und auch auf die Frage, wie der Kaufpreis zustande kommt, kann man sich mit der vorher ausführlich durchgeführten professionellen Immobilienbewertung vorbereiten. Wer sich unsicher ist, sollte die Besichtigungen einem Makler überlassen. Der kann aus seiner Berufserfahrung heraus souverän auf alle Fragen reagieren.

Der erste Eindruck zählt

Wer seine Immobilie unaufgeräumt präsentiert, hinterlässt keinen guten Eindruck bei den Interessenten. Eventuell kommen dadurch auch erste Zweifel am Preis oder dem Verkäufer selbst auf. Eine gute Besichtigung, bei der sich beide Seiten wohlfühlen, trägt dazu bei, schneller einen geeigneten Käufer zu finden. In diesem Sinne ist es auch ratsam, auf Einzel- statt Massenbesichtigungen zu setzen. Ein Makler kann Verkäufer dazu gut beraten und mit seiner Erfahrung unter die Arme greifen.

Sie haben Fragen zur Besichtigung oder allgemein zum Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten und unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Goodluz/Depositphotos.com

Video: Unterlagen beim Immobilienverkauf

Lange schon war er geplant, nun steht er an: der Verkauf der eigenen Immobilie. Doch bevor es an die Vermarktung geht, sollten die verkaufsrelevanten Unterlagen vollständig vorhanden sein. Erst wenn Grundbuchauszug, Flurkarte und Co. auf dem Tisch liegen, kann es so richtig losgehen. Viele Eigentümer sind sich unsicher, welche Unterlagen benötigt werden und wo man sie bekommt.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Vor allem, wenn der Energieausweis fehlt, können Bußgelder anfallen, die nicht sein müssen. Vermeiden Sie, dass sie bis zu 15.000 Euro zahlen müssen und achten Sie darauf, dass von Anfang an alle Angaben zum Energieverbrauch vollständig sind. Der Energieausweis wird zudem benötigt, wenn man die Immobilie online inseriert oder auch für weitere Vermarktungsunterlagen.

Der Grundbuchauszug gehört zu den wichtigsten Unterlagen. Er ist quasi die Nummer 1 auf Ihrer Liste der zu besorgenden Unterlagen, denn: ohne Grundbuchauszug kein Verkauf. Das Grundbuchamt stellt ihn aus.

Auch der Käufer Ihrer Immobilie benötigt die wichtigen Unterlagen, etwa, wenn er einen Kredit bei einer Bank aufnehmen möchte. Mit der Hilfe eines Maklers können alle Unsicherheiten beseitigt werden. Er berät nicht nur, was man braucht. Er kann zudem fehlende Unterlagen beschaffen. Damit ist man bei der Unterlagensammlung für einen Immobilienverkauf auf der sicheren Seite und kann sich entspannt auf den Verkauf einlassen. Und in Ruhe nach einem neuen Zuhause suchen.

In unserem Video erfahren Sie mehr zum Thema Unterlagen.

Das Grundbuch verstehen

Jeder Grundstücks- und Immobilienbesitzer sowie Kaufinteressent kennt es: das Grundbuch. Doch nicht jeder ist mit den Details vertraut. Was beinhaltet das Grundbuch genau? Wofür wird es genutzt?

Im Grundbuch wird der Besitzer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks eingetragen. Der Grundbucheintrag dient daher als Eigentumsnachweis. Aber auch Lasten und andere Rechte und Beschränkungen werden darin vermerkt.

Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt des in der Region sitzenden Amtsgerichtes geführt. Alles, was im Grundbuch steht, ist öffentlich beglaubigt und damit rechtlich wirksam. Die Eintragung im Grundbuch wird in der Regel vom Notar veranlasst. Die Kosten für die Eintragung trägt der Käufer.

So ist das Grundbuch aufgebaut

Das Deckblatt des Grundbuches enthält erste Informationen wie die Bezirksangabe, Anzahl der Blätter oder Schließungs- und Umschreibungsvermerke. Nach dem Deckblatt folgt das Bestandsverzeichnis. Darin lassen sich folgende Angaben herauslesen: Adresse, Gebäude- /Nutzungsart, Flur, Flurstück, Gemarkung, Lagebezeichnung, Grundstücksgröße, Miteigentumsanteile (bei Mehrfamilienhaus mit WEG) und grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel: das Erbbaurecht).

Weitere Abteilungen im Grundbuch sind folgende: In der ersten Abteilung wird festgehalten, wem das Grundstück gehört. Bei mehreren Eigentümern sind auch die Eigentumsanteile vermerkt.

In der zweiten Abteilung können die Beschränkungen und Lasten nachgelesen werden. Das sind unter anderem das Wegerecht, das Nießbrauchrecht, das Entsorgungsleitungsrecht, falls vorhanden das Vorkaufsrecht und ähnliches. In der dritten Abteilung findet man die Grundpfandrechte. Dabei handelt es sich um Grundschulden, Rentenschulden oder Hypotheken.

Änderungen im Grundbuch

Jede Änderung oder Löschung muss beantragt werden und erfolgt nur dann, wenn der Eigentümer einwilligt. Liegt vom Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer vor, kann eine Auflassung oder eine Eigentumsübertragung nicht erfolgen. Passieren Fehler bei der Eintragung, kann dagegen mit einer Beschwerde vorgegangen werden.

Diese führt aber nur zu einem Amtswiderspruch oder -löschung. Der Amtswiderspruch erfolgt nach § 53 GBO. Die Amtslöschung nach § 53 I 2 GBO und bei einer gegenstandslosen Eintragung nach § 84 GBO. Soll der Eintrag berichtigt werden, kann das nur mit dem Willen des im Grundbuch vermerkten Eigentümers geschehen. Ist dieser dazu nicht bereit, kann auch geklagt werden.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © N. Theiss/AdobeStock

Video: Die richtige Strategie für den Angebotspreis und den Verkauf Ihrer Immobilie

Ihre Immobilie wird verkauft. Durch ein professionelles Gutachten haben Sie den Wert der Immobilie erfahren. Aber entspricht dieser auch dem Angebotspreis?

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Verkäufer nutzen schnell die Flohmarkt-Strategie. Auf den inserierten Wert wird eine beliebige Summe x aufgeschlagen, um letztendlich auf den ursprünglichen Wert runterhandeln zu können. Diese Strategie ist nicht zu empfehlen. Kaufinteressenten informieren sich im Vorhinein genau über die aktuellen Preise auf dem regionalen Markt. Ist der Angebotspreis zu hoch, ziehen sich die Verhandlungen in die Länge oder Sie bleiben auf der Immobilie sitzen.

Sich am Verkehrswert zu orientieren, bietet die bessere Grundlage. Die realen Fakten, auf denen er beruht, dienen zudem als Verkaufsargumente. Ist die Nachfrage auf dem lokalen Immobilienmarkt hoch, bietet sich ein Bieterverfahren an, das ein Makler durchführen kann. Dabei ist der Angebotspreis zunächst niedriger. Durch die Angebote der Interessenten bekommt der Verkäufer aber meist mehr, als die Immobilie auf dem Markt wert ist.

Welche Strategie für Ihre Immobilie passt, weiß ein lokaler Profi-Makler. Er kann den genauen Wert professionell ermitteln und weiß, mit welchem Angebotspreis er das beste Ergebnis für Sie erzielen kann.

Brauchen Sie Hilfe bei der Preisfindung oder wollen Sie Ihre Immobilie bewerten lassen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen, den passenden Käufer für Ihre Immobilie zu finden.

Video: Mit dem Suchauftrag die passende Immobilie finden

Die Überteuerung von Immobilien und der Massenandrang von Mitbewerbern machen es schwierig, ein neues Zuhause zur Miete oder zum Kauf zu finden. Gerade Haushalte mit wenig Einkommen und kaum oder gar keinen Rücklagen haben es besonders schwer. Doch Immobilien lassen sich nicht nur in den gängigen Portalen finden.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Interessenten müssen ihre Immobilie nicht allein suchen. Wenn bereits lange nach einer Wunschimmobilie geschaut wurde, ist es ratsam, einen lokal ansässigen Immobilienmakler mit der Suche zu beauftragen.

Kaufinteressenten stehen dabei anderen Herausforderungen gegenüber als Mieter. Da für ein Kaufobjekt mehr Geld investiert werden muss als in eine Mietwohnung und auf neue Eigentümer gesetzliche Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zukommen können, sollte bei der Suche noch besser hingeschaut werden. Neben dem Kaufpreis und den Kaufnebenkosten kommen dann zusätzliche Sanierungskosten auf die neuen Käufer zu.

Für Mieter ist es wichtig zu wissen, dass es Fälle gibt, in denen man sich an einen Makler wenden muss. Und zwar dann, wenn es um eine Klage gegen Eigenbedarf geht. Denn fehlender angemessener Ersatzwohnraum kann vor Gericht als Widerspruchsgrund angesehen werden. Dafür muss sich der Mieter nachweislich um eine neue Wohnung bemüht haben. Das bezieht auch die Suche über den Makler mit ein.

Im Video erfahren Sie wie Sie den Suchauftrag erteilen und wie der Makler Sie unterstützen kann.

Inflation und hohe Zinsen – kann ich mir eine Immobilie jetzt leisten?

Als wären die Preise für Immobilien nicht hoch genug, kommen jetzt auch noch Inflation und steigende Zinsen hinzu. Viele Suchende sind sich unsicher, wie viel Immobilie sie sich unter den aktuellen Umständen leisten können. Doch auch jetzt ist es möglich, eine passende Immobilie zu finden, wenn man folgende Punkte beachtet.

Als die Zinsen noch niedrig waren, stellte die Finanzierung im Vergleich zur aktuellen Situation selten eine große Herausforderung dar. Jetzt dagegen muss genau gerechnet werden. Faustregel: Die monatliche Belastung für Zinsen und Tilgung sollte nicht höher als 30 bis 35 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens sein.

Höhere Tilgung

Durch die gestiegenen Zinsen verlangen Banken aktuell eine Anfangstilgung von zwei bis drei Prozent. Muss jetzt also eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro mit einem Zins von drei Prozent finanziert werden, liegt die monatliche Belastung bereits bei 1.500 Euro. Hinzu kommen etwa zehn bis 15 Prozent an Kosten für den Unterhalt der Immobilie wie Steuern, Gebühren, Strom, Heizung und Wasser.

Mehr Eigenkapital

Banken wollen ihr Risiko so gering wie möglich halten. Benötigen Immobilienkäufer einen hohen Kredit, steigt das Risiko für die Bank. Das bedeutet, dass auch die Zinsen für die Finanzierung steigen. Immobilienexperten raten, dass für eine solide Finanzierung 20 bis 30 Prozent Eigenkapital zuzüglich Eigenkapital für die Kaufnebenkosten vorhanden sein sollten.

Längere Tilgung

Für Immobiliensuchende kann abwarten jetzt ein Fehler sein. Da anzunehmen ist, dass die Zinsen weiter steigen, ist jetzt laut Immobilienexperten eine gute Gelegenheit für eine Finanzierung. Durch eine Streckung der Finanzierung können höhere Preise und Zinsen oft noch abgefedert werden.

Sondertilgung und Förderung

Mit Sondertilgungen kann die Restschuld nachhaltig reduziert werden. Auf Nachfrage gewähren Banken diese in der Regel. Zudem sollte frühzeitig geprüft werden, ob Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Förderungen durch die Bundesländer möglich sind.

Sich vom Profi beraten lassen

Eine passende Immobilie sowie eine günstige Finanzierung zu finden, sind aktuell zwei große Herausforderungen. Deshalb ist es ratsam, sich in beiden Fällen an einen Experten zu wenden. Ein lokaler Qualitätsmakler hilft ihnen bei der Suche nach einer Immobilie, während ein Finanzierungsexperte mit Ihnen berechnet, wie viel Budget Ihnen für den Immobilienerwerb zur Verfügung steht.

Sind Sie unsicher, wie viel Immobilie Sie sich aktuell leisten können? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © gopixa/iStock.com

ESG – was für Eigentümer wichtig ist

Klimaneutralität wurde von der EU und auch der Bundesregierung als besonders wichtiges Ziel festgelegt. Vor allem ältere Bestandsbauten sind CO2-Schleudern und müssen nachgerüstet werden. Das aus den Medien bekannte Thema ESG (Environmental, Social, Governance) greift wichtige Punkte auf. Doch was genau bedeuten die drei Buchstaben für Eigentümer?

 

Hier spiegelt sich der aktuelle Trend ESG (Environmental, Social, Governance) wider. Doch was genau bedeutet ESG für Eigenheimbesitzer?

Beim Thema ESG geht es generell um nachhaltige, soziale und unternehmerische Kriterien, die Investoren, Bauprojektentwickler oder Immobilienunternehmen in der Immobilien- und Wohnwirtschaft integrieren sollen. Aber auch für Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, sind einige der ESG-Kriterien sehr wichtig. Das gilt besonders für die Nachhaltigkeit (Environmental). Die soziale Komponente (Social) spielt eher dann eine Rolle, wenn beispielsweise an einen Gewerbetreibenden vermietet werden soll. Dann sollte auf ein nachhaltiges Konzept und eine klimafreundliche Arbeitsweise geachtet werden. Aber auch ethische Aspekte sind dabei wichtig.

Nachhaltig bauen und gesetzliche Nachrüstungspflicht

Gerade weil Ressourcen wie Öl und Gas nicht unendlich vorhanden sind, wird der nachhaltige Neubau oder das energetische Sanieren immer bedeutender. Vor allem Käufer von alten Bestandsimmobilien mit über 30 Jahre alten Heizungsanlagen sind von den gesetzlichen Sanierungs- und Modernisierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betroffen.

Dabei empfiehlt es sich, zu schauen, was technisch und finanziell möglich ist. Das kann ein Fachexperte am besten beurteilen. Dieser kann zusammen mit einem regionalen Makler gesucht werden. Der Immobilienprofi kann zeitgleich einschätzen, wie und wodurch sich der Wert der Immobilie durch die Maßnahmen erhöht. Zudem sollte geprüft werden, was von Banken und vom Staat in welcher Höhe finanziell bezuschusst werden kann.

Governance – unternehmerisches Denken bei Eigenheimbesitzern

Das G wie Governance – zu deutsch Unternehmensführung – trifft ebenfalls eher auf Investoren, Bauprojektentwickler oder Immobilienunternehmen zu. Unternehmerisches Denken im Hinblick auf einen geplanten Verkauf kann aber auch für Eigentümer von Vorteil sein – wenn auch nicht alle Bedeutungen des Begriffs Governance für Besitzer von selbstbewohnten Immobilien relevant sind. Wichtig ist aber auf jeden Fall die Transparenz in der Kommunikation mit dem Käufer. Wer Mängel wissentlich verschweigt, kann später rechtlich Probleme bekommen. Auch ein marktgerechter Erlös sollte angestrebt werden. Besonders dann, wenn damit der Umzug, ein Darlehen oder auch die neue Immobilie bezahlt werden müssen.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie klimaneutral und ressourcenschonend nachrüsten oder bauen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © BiancoBlue/Depositphotos.com

Checkliste für den Immobilienkauf

Wer sich eine Immobilie kaufen möchte, muss Einiges einplanen und beachten, damit das Eigenheim nicht zur Kostenfalle wird. Was ist für den Hauskauf-oder Wohnungskauf wichtig? In dieser Checkliste sind die relevantesten Punkte aufgeführt.

Erstens: Bedürfnisse und Wohnwünsche zusammentragen

 An erster Stelle sollte klar sein, was die neue Immobilie auf jeden Fall haben muss und was zwar schön, aber nicht notwendig ist. Zum Beispiel:

  • Wie viel Zimmer muss das Haus/die Wohnung haben?
  • Ist Barrierefreiheit wichtig?
  • Wie weit dürfen Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kita und Ärzte maximal entfernt sein?
  • Welchen Baustil soll die Immobilie haben?
  • In welchem darf Zustand die Immobilie sein? (renovierungsbedürftig etc.)
  • Wie viele Bäder und Schlafzimmer sind gewünscht?

Zweitens: Finanzierung klären

Bevor man sich auf die Suche begibt, muss das Budget für den Immobilienkauf festgelegt werden. Dabei sollte bedacht werden, dass neben den Darlehensraten auch noch Lebenshaltungskosten und zusätzlich aufkommende Rechnungen finanziert werden müssen. Steht das Budget, muss ein passender Finanzierungspartner gefunden werden. Erst mit der Finanzierungszusage sollten Interessenten nach Immobilien schauen.

Drittens: Unterlagen vorbereiten

Folgende Unterlagen sollten vorbereitet und dem Verkäufer/dem Makler vorgelegt werden – egal, ob vor oder direkt zur Besichtigung:

  • Finanzierungszusage der Bank
  • Beim Kauf ohne Bankfinanzierung: Kontoauszug
  • Extra, aber kein Muss: „Bewerbungsmappe“ mit Selbstauskunft

Viertens: Besichtigung

Darauf sollte bei der Besichtigung geachtet werden:

  • Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Hausschwamm: Wasserflecken/Geruchsbildung in den Räumen?
  • Sind die elektrischen Anlagen auf dem neuesten Stand (DIN 18015)?
  • Sind Heizungs- und Warmwasseranlagen gedämmt?
  • Wie hoch ist der Energieverbrauch der Immobilie?
  • Gibt es andere sichtbare Schäden an Fenstern, Wänden etc.?
  • Wurde die Immobilie (falls kein Neubau) bereits nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) energetisch saniert?
  • Werden alle Wohnwünsche erfüllt?

Fünftens: Verkaufsabschluss

Gefällt das Objekt und erteilt der Verkäufer die Zusage, ist der nächste Schritt des Käufers den Notar zu organisieren und den Kaufvertrag in Absprache mit dem Verkäufer aufsetzen zu lassen. Nach der Unterschrift und der Objektübergabe übernimmt der Käufer alle Pflichten als Eigentümer.

Möchten Sie eine Bestandsimmobilie kaufen? Wir unterstützen Sie dabei und beraten Sie auch gern dazu, was beim Kauf wichtig ist. Kontaktieren Sie uns.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

5 Tipps um den Gasverbrauch zu senken

Die Gaskrise beeinflusst hierzulande viele Privathaushalte, die durch die hohen Energiekosten belastet werden. Da stellt sich die Frage, wie gerade in den kalten Jahreszeiten der Gasverbrauch gesenkt werden kann. Mit diesen  fünf Tipps sparen Verbraucher Geld und kommen gut durch den Winter.

Tipp 1: Heizkörper entlüften

Wenn Luft im Heizkörper ist, wird, damit man auf die zu erreichende Raumtemperatur kommt, mehr Energie aufwendet. Daher ist es sinnvoll, den Heizkörper in regelmäßigen Abständen zu entlüften. Das kann mit oder ohne Entlüfterschlüssel gemacht werden. Es gibt aber auch Entlüfterboxen oder selbstständige Entlüfter.

Tipp 2: Raumtemperatur senken

Die Standard-Raumtemperatur liegt in den meisten Haushalten zwischen 19 und 23 Grad Celsius. Die ideale Temperatur ist allerdings von der Art der Verwendung und dem eigenen Wohlbefinden abhängig. Im Wohnzimmer ist es auch in Ordnung, wenn es wärmer als in den anderen Räumen ist. Ideal sind hier zwischen 20 – 23 Grad. Um Kosten zu sparen empfiehlt es sich, sich an der untersten Temperaturgrenze zu orientieren.

Eltern von Kleinkindern und Babys sollten das Kinderzimmer tagsüber zwischen 22 und 23 Grad heizen, damit die Kinder nicht auskühlen. Nachts können es auch 18 Grad sein. Im Elternschlafzimmer sind Werte von 15 bis 18 Grad ausreichend. Umso älter die Kinder werden, desto mehr kann die Raumtemperatur im Kinderzimmer reduziert werden. Im Badezimmer reichen 22 bis 23 Grad vollkommen aus. In der Küche sollte es nicht ganz so warm wie in den anderen Räumen sein, da bereits die Küchengeräte Wärme abgeben und so die Raumtemperatur ansteigen lassen. 16 bis 20 Grad sind daher ideal. Auch hier ist es ratsam, die untere Grenze anzupeilen.

Tipp 3: Heizungen nicht zustellen

Generell empfiehlt es sich, einen Abstand zwischen Möbel und Heizkörper von 20 bis 30 Zentimeter einzuhalten. Möchten Sie den Gasverbrauch weiter reduzieren, ist es besser, Heizkörper gar nicht erst zuzustellen. Damit können mehr als zehn Prozent an Energiekosten eingespart werden.

Tipp 4: Dämmungen nachrüsten

Undichte Dämmungen an Türen und Fenstern sorgen dafür, dass mehr Wärme nach außen gelangt. Prüfen Sie daher, ob undichte Stellen vorhanden sind und beheben Sie diese gegebenenfalls. Ein lokaler Immobilienmakler berät Sie als Eigentümer auch zum Thema energetische Sanierung und kann Ihnen sagen, was sich für Ihre Immobilie lohnt und wozu Sie verpflichtet sind.

Tipp 5: Elektrogeräte ausschalten

Unnötige Elektrogeräte zu betreiben oder benötigte Geräte dauerhaft mit Strom zu speisen, erhöht die Kosten zusätzlich. Wenn es möglich ist, empfiehlt es sich, diese auszustellen oder den Standby-Modus abzuschalten.

Sie haben Fragen zum Energieverbrauch Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©tanya.rozhnovskaya@gmail.com/Depositphotos.com