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Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf in Regensburg?

Blick über Regensburg mit dem Dom

Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 12 Minuten

Kurzantwort: Beim Immobilienverkauf in Regensburg liegen die Kosten auf Verkäuferseite ohne Steuer häufig in einer Größenordnung von etwa 1,5 bis 5 Prozent des Kaufpreises. Entscheidend ist, welche Leistungen vereinbart sind und ob noch ein Darlehen abgelöst werden muss. Als größter planbarer Einzelposten kann eine Maklerprovision hinzukommen; 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer auf Verkäuferseite sind ein verbreitetes Rechenmodell, aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch ein Preisversprechen. Daneben stehen die Lastenfreistellung im Grundbuch, der Energieausweis und die Beschaffung von Unterlagen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Einkommensteuer auf ein privates Veräußerungsgeschäft kann die Rechnung wesentlich verändern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Energieausweis, einzelne Behördenauskünfte und die Lastenfreistellung sind meist gut kalkulierbar. Zusammen können auch diese vermeintlich kleinen Positionen einen niedrigen vierstelligen Betrag erreichen.
  • Vorfälligkeitsentschädigung und Steuerprüfung gehören an den Anfang der Planung. Beide Positionen hängen vom konkreten Darlehensvertrag beziehungsweise von Erwerb, Nutzung und persönlicher Steuersituation ab.
  • Eine eingetragene Grundschuld bleibt auch nach Rückzahlung des Kredits bestehen. Für die Gebühren zählt der rechtliche Vorgang mit seinem Geschäftswert, nicht einfach die aktuelle Restschuld.
  • Ein unpassender Angebotspreis erscheint nicht als Rechnungsposten, kann den Nettoerlös aber stärker mindern als mehrere Nebenkosten zusammen. Eine belastbare Wertermittlung ist daher Teil der Kostenkontrolle.

Dieser Beitrag bietet eine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Einzelfall kann zu anderen Beträgen führen.

Kostenübersicht: Was trägt die Verkäuferseite, was die Käuferseite?

Die Kostenverteilung folgt ihrer Ursache:

Wer trägt? Typische Positionen
Typisch Käuferseite Grunderwerbsteuer, Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags sowie Grundbuchkosten für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung. Die vertragliche Regelung bleibt maßgeblich.
Typisch Verkäuferseite Kosten für die Freistellung von eigenen Grundpfandrechten, Energieausweis, noch fehlende Objektunterlagen, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und eine eventuell anfallende Steuer auf den Veräußerungsgewinn.
Je nach Vereinbarung beide Seiten Maklerprovision. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen setzen §§ 656c und 656d BGB Grenzen für die Verteilung, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist oder eine Partei die Maklerkosten zunächst allein schuldet.
Bis zum wirtschaftlichen Übergang Laufende Aufwendungen wie Grundsteuer, Hausgeld, Versicherung oder Verbrauchskosten verbleiben zunächst beim bisherigen Eigentümer. Im Kaufvertrag wird häufig eine zeitanteilige Abrechnung ab Besitzübergang festgelegt.

1. Maklerprovision – den Nettoerlös statt nur den Prozentsatz betrachten

Eine feste „Regensburger Maklergebühr“ gibt es nicht. Die Provisionshöhe wird vereinbart. Verbraucherzentralen nennen für Wohnimmobilien häufig Gesamtcourtage-Spannen von 5,95 bis 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer. Daraus ergibt sich bei einer hälftigen Teilung beispielsweise ein Anteil von 2,975 bis 3,57 Prozent je Partei. Welche Vereinbarung im konkreten Auftrag gilt, muss im Maklervertrag stehen.

Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten §§ 656a bis 656d BGB. Bei Doppeltätigkeit und Zahlung beider Seiten müssen die Verpflichtungen nach § 656c gleich hoch sein. Bei Kostenabwälzung gilt § 656d. Andere Immobilienarten folgen nicht automatisch demselben Schema.

Für Eigentümer ist deshalb eine Netto-Betrachtung aussagekräftiger als die isolierte Provisionszahl. Beim Privatverkauf stehen dem erwarteten Kaufpreis eigene Ausgaben, Arbeitsaufwand und Preisrisiken gegenüber; beim Maklerverkauf werden die vereinbarte Provision und sonstige Verkäuferkosten abgezogen. Eine ausführliche Abwägung finden Sie im Beitrag Immobilie in Regensburg privat verkaufen oder mit Makler?

Vor der Unterschrift sollten Vertragsdauer, Verlängerung, Provision, Fälligkeit, Kündigung, Nachwirkung und Leistungsumfang geklärt sein. Welche Bausteine gelten, ergibt sich aus dem individuellen Auftrag.

2. Grundschuld löschen oder anderweitig verwenden

Eine getilgte Finanzierung bedeutet nicht automatisch ein lastenfreies Grundbuch. Die Grundschuld bleibt eingetragen, bis sie gelöscht oder abgestimmt weiterverwendet wird. Der Notar koordiniert die Lastenfreistellung.

Als grobe Orientierung gelten für eine einfache Löschung oft 0,2 bis 0,4 Prozent des Grundschuldbetrags. Verbindlich ist das nicht: Notar- und Gerichtskosten folgen Geschäftswert und erforderlichen Tätigkeiten. Treuhandauflagen der Bank können laut Bundesnotarkammer eine weitere, regelmäßig von der Verkäuferseite getragene Gebühr auslösen.

Bei einem nominalen Grundschuldbetrag von 300.000 Euro kann eine erste Budgetspanne daher bei etwa 600 bis 1.200 Euro liegen. Ob dieser Rahmen passt, lässt sich erst anhand des Grundbuchs und der Abwicklungsanforderungen beurteilen. Der niedrige offene Darlehenssaldo allein senkt die Gebühren nicht automatisch, wenn ein deutlich höheres Recht eingetragen ist.

Eine Abtretung oder Weiterverwendung kann Doppelarbeit vermeiden, wenn Grundschuld, Rang und Bankanforderungen zusammenpassen. Das muss früh mit Notar und Kreditinstituten abgestimmt werden.

3. Energieausweis: gesetzliche Aufgabe mit überschaubarem Budget

Seit dem 29. Juli 2026 stehen die Energieausweisregeln im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzt. Die amtlichen Internetadressen verwenden weiterhin den technischen Pfad „geg“. Beim Verkauf muss der Verkäufer oder Immobilienmakler einem potenziellen Käufer den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben. Ein Ausweis gilt grundsätzlich zehn Jahre.

Auch die Anzeige ist betroffen. Liegt bei ihrer Veröffentlichung in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, müssen dort die Art des Ausweises, der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Einschlägige Verstöße gegen Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflichten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Ausweisarten unterscheiden sich in Grundlage und Aufwand:

Ausweisart Grundlage Orientierung Kosten
Verbrauchsausweis Gemessene Verbrauchsdaten; nicht für jedes Gebäude zulässig etwa 50 bis 100 €
Bedarfsausweis Technische Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik etwa 300 bis 500 €, bei Ortstermin oder Zusatzaufwand mehr
  • Zulässigkeit: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich, sofern das Gebäude nicht bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht hat. Daneben bestehen gesetzliche Ausnahmen, etwa für bestimmte kleine Gebäude und Baudenkmäler.
  • Gültigkeit: Beide gelten grundsätzlich zehn Jahre.

Bei älteren Regensburger Gebäuden sollten Ausweisart und Datengrundlage früh geklärt werden. Ein Bedarfsausweis kann energetische Eigenschaften nachvollziehbarer einordnen, garantiert aber keinen besseren Verkaufspreis. Mehr dazu lesen Sie unter Was kostet ein Energieausweis in Regensburg?

4. Unterlagen: geringe Einzelbeträge, große Wirkung auf den Ablauf

Nicht jede fehlende Unterlage kostet viel. Verzögerungen entstehen jedoch dann, wenn eine Bank, der Notar oder ein Kaufinteressent entscheidende Angaben nicht rechtzeitig prüfen kann. In Regensburg sind je nach Dokument unterschiedliche Stellen zuständig:

Unterlage Zuständigkeit und Kosten
Grundbuch Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Regensburg führt die Grundbücher für Grundstücke im Amtsgerichtsbezirk. Ein einfacher Grundbuchausdruck kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Für die Einsicht muss ein berechtigtes Interesse vorliegen; die Einsicht selbst ist gebührenfrei.
Bauakte Das Bauaktenarchiv der Stadt Regensburg ermöglicht Eigentümern oder Bevollmächtigten die Einsicht. Derzeit besteht kein digitales Bauaktenarchiv; ausgelagerte Akten müssen zunächst angefordert werden. Die Einsicht kostet 1 Euro je Akte, mindestens 10 Euro; Kopien und Scans werden zusätzlich berechnet.
Altlasten Auskunft aus dem städtischen Altlastenkataster für Eigentümer oder Personen mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse. Benötigt werden ein Lageplan und gegebenenfalls die Einverständniserklärung des Eigentümers. Die Gebühr hängt vom Umfang ab.
Katasterunterlagen Flurstücks- und Lageinformationen kommen aus der bayerischen Vermessungsverwaltung; Gebühren hängen vom Produkt ab.
Wohn- und Teileigentum Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Beschlüsse, Abrechnung, Wirtschaftsplan und Rücklageninformationen kommen von Eigentümer, Grundakten oder WEG-Verwaltung.
Wohnfläche Bei fehlender oder widersprüchlicher Berechnung kann eine neue Aufmessung erforderlich sein.
Erbfall Erbnachweis, gegebenenfalls Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis, über das zuständige Nachlassgericht beziehungsweise vorliegende öffentliche Urkunden. Gerichtsgebühren sind wertabhängig.

Zuerst sollte geklärt werden, was aktuell vorliegt und welche Unterlagen die finanzierende Bank tatsächlich fordert. Danach werden nur fehlende Dokumente bestellt. Eine vollständige Liste finden Sie in unserem Beitrag zu den Unterlagen für den Immobilienverkauf in Regensburg.

5. Vorfälligkeitsentschädigung vor dem Verkaufsstart berechnen lassen

Wird ein Darlehen mit gebundenem Sollzins wegen des Verkaufs vorzeitig beendet, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. § 490 Abs. 2 BGB erkennt das Interesse an einer anderweitigen Verwertung der beliehenen Sache als möglichen Kündigungsgrund an; zugleich ist der Bank der Schaden zu ersetzen, der aus der vorzeitigen Kündigung entsteht. Die Höhe lässt sich nicht seriös als pauschaler Prozentsatz der Restschuld vorhersagen.

Belastbar ist eine Ablöseauskunft der Bank zum konkreten Termin. Sondertilgungsrechte können die Berechnung beeinflussen.

Wichtig ist außerdem § 489 BGB: Nach Ablauf von zehn Jahren seit dem vollständigen Empfang des Darlehens kann ein Vertrag mit gebundenem Sollzins grundsätzlich mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden. Wurde später eine neue Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Sollzins geschlossen, kann dieser spätere Zeitpunkt maßgeblich sein. Ein um einige Monate verschobener Verkauf kann daher wirtschaftlich relevant sein, sollte aber erst nach Prüfung des konkreten Vertrags geplant werden.

6. Private Veräußerungsgeschäfte: Steuer nicht mit einer festen Quote ansetzen

Die umgangssprachliche „Spekulationssteuer“ ist keine eigene Steuerart. Gemeint ist Einkommensteuer auf den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Bei Grundstücken, Eigentumswohnungen und grundstücksgleichen Rechten ist ein Verkauf grundsätzlich erfasst, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen.

Eine wichtige Ausnahme betrifft eigene Wohnzwecke: Steuerfrei kann der Verkauf bei ausschließlicher Selbstnutzung oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren sein. Vermietung, Trennung, Erbfall oder unentgeltlicher Erwerb verlangen eine Einzelfallprüfung.

Für die Frist zählen regelmäßig die notariellen Beurkundungsdaten. Der steuerpflichtige Gewinn ist nicht schlicht der Verkaufspreis: Kosten, Aufwendungen und Abschreibungen können die Berechnung verändern. Die nötige Rücklage lässt sich deshalb nur individuell bestimmen. Fristen, Ausnahmen und ein Rechenbeispiel erklärt unser Beitrag Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf in Regensburg.

7. Weitere Kosten, die im ersten Budget leicht fehlen

  • Aufbereitung: Reinigung, Entrümpelung oder Reparaturen rechnen sich abhängig von Zustand, Zielgruppe und Preiswirkung; eine pauschale Regensburger Rendite gibt es nicht.
  • Haushaltsauflösung: Volumen, Entsorgungsart, Etage, Aufzug und Zufahrt bestimmen den Preis. Objektbezogene Angebote sind nötig.
  • Objektdarstellung: Fotografie, Grundriss, Inserate, Video oder virtuelle Tour können beim Privatverkauf eigene Ausgaben sein. Im Maklerauftrag zählt die Vereinbarung.
  • Bewirtschaftung: Bis zum Besitzübergang können Hausgeld, Versicherung, Grundsteuer, Energie und Leerstandskosten anfallen.
  • Beratung: Erbengemeinschaft, Scheidung, Rechte Dritter, Mängel oder Mietstreit können Fachberatung erfordern.
  • Vermietete und umgewandelte Wohnungen: Regensburg ist seit 1. Januar 2026 von der Bayerischen Mieterschutzverordnung erfasst. Für den besonderen Fall des § 577a BGB beträgt die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum zehn Jahre. Das ist keine allgemeine Kündigungsfrist für jede vermietete Immobilie; vor Zusagen zur späteren Eigennutzung ist der Einzelfall rechtlich zu prüfen.

Beispielrechnung: Eigentumswohnung in Regensburg für 460.000 Euro

Das folgende Rechenmodell dient der Budgetplanung.

Position Annahme Betrag
Kaufpreis 460.000 €
Maklerprovision Verkäuferanteil 3,57 % 16.422 €
Lastenfreistellung eingetragene Grundschuld 280.000 € 900 €
Bedarfsausweis 450 €
Grundbuch-, Kataster- und WEG-Unterlagen 220 €
Neue Wohnflächenberechnung 350 €
Kleine Reparaturen und Aufbereitung frei gewähltes Budget 2.500 €
Vorfälligkeitsentschädigung laut unterstellter Bankauskunft 1.800 €
Gesamtkosten ohne Steuer rund 4,9 % des Kaufpreises 22.642 €
Verbleibender Erlös vor Steuer und vor Ablösung der Darlehensrestschuld 437.358 €

Fallen Provision oder Vorfälligkeitsentschädigung weg, sinkt die Summe deutlich; eine Steuerpflicht kann sie stark erhöhen. Steuerstatus und Bankablösung sollten daher vor der Nettoerlösrechnung geklärt sein.

Wo Sparen sinnvoll ist – und wo falsche Sparsamkeit Risiken schafft

Sinnvolle Ansatzpunkte

  • Mit Notar und Banken früh prüfen, ob eine Grundschuld gelöscht werden muss oder eine abgestimmte Weiterverwendung möglich ist.
  • Die Vertragsdaten des Darlehens gegen die Zehnjahresregel des § 489 BGB halten und eine Ablöseauskunft zu mehreren realistischen Terminen anfordern.
  • Vorhandene Unterlagen vollständig sichten, bevor kostenpflichtige Duplikate bestellt werden.
  • Steuerliche Frist und Eigennutzung vor Vermarktungsbeginn klären, nicht erst kurz vor der Beurkundung.
  • Nur die zulässige und für das Gebäude passende Energieausweisart beauftragen und Angebote nach Leistungsumfang vergleichen.
  • Bei Aufbereitung nach Wirkung priorisieren: erst Mängel, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit prüfen, dann über rein optische Maßnahmen entscheiden.

Riskante Abkürzungen

  • Den Energieausweis oder Pflichtangaben in der Anzeige ignorieren. Die Pflichten sind gesetzlich abgesichert und Verstöße bußgeldbewehrt.
  • Bekannte Mängel verschweigen. Ein vertraglicher Haftungsausschluss schützt nicht vor den Folgen arglistigen Verschweigens.
  • Ohne belastbare Wohnflächen- oder Objektunterlagen verbindliche Angaben machen. Abweichungen können Finanzierung, Preis und Haftung berühren.
  • Den Makler ausschließlich nach dem niedrigsten Prozentsatz auswählen, ohne Preisstrategie, Leistungsumfang, Interessentenprüfung und Vertragsbedingungen zu vergleichen.
  • Einen Wunschpreis als Marktwert behandeln. Lange Marktpräsenz und wiederholte Reduzierungen können Verhandlungen erschweren; eine seriöse Aussage zur konkreten Preiswirkung verlangt jedoch Objekt- und Marktdaten.

Selbstprüfung: Sind alle Kostenpositionen erfasst?

Gehen Sie diese zwölf Punkte durch, bevor Sie den Angebotspreis festlegen:

  1. Der im Grundbuch eingetragene Nominalbetrag jeder Grundschuld ist bekannt.
  2. Die Bank hat schriftlich mitgeteilt, ob und in welcher Höhe zum geplanten Termin eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
  3. Das Beurkundungsdatum des eigenen Erwerbsvertrags und die mögliche Frist nach § 23 EStG sind geprüft.
  4. Es ist geklärt, ob das Gebäude einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt.
  5. Der vorhandene Energieausweis ist noch gültig und passt zum aktuellen Gebäudezustand.
  6. Eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung liegt vor oder ist beauftragt.
  7. Bei Wohnungseigentum liegen Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Beschlüsse, Abrechnung und Wirtschaftsplan vor.
  8. Es ist bekannt, ob Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung vorsehen.
  9. Für Reinigung, Räumung, Reparaturen und Darstellung existiert ein realistisches Objektbudget.
  10. Bei Vermietung sind Mietvertrag, Nutzungsperspektive und gegebenenfalls § 577a BGB geprüft.
  11. Bei einem Erbfall ist der notwendige Erbnachweis vorhanden oder beantragt.
  12. Eine schriftliche Rechnung zeigt Kaufpreis, sämtliche Verkäuferkosten, Darlehensablösung, mögliche Steuerreserve und den verbleibenden Erlös.

Auswertung

  • Zehn bis zwölf geklärte Punkte: Die Kostenseite ist weitgehend vorbereitet. Offene Beträge sollten trotzdem im Kaufvertragsentwurf und in aktuellen Angeboten gegengeprüft werden.
  • Sechs bis neun geklärte Punkte: Vor dem Vermarktungsstart fehlen noch Angaben, die den Nettoerlös oder den Zeitplan spürbar verändern können.
  • Weniger als sechs geklärte Punkte: Ein Angebotspreis allein vermittelt noch keine finanzielle Planungssicherheit. Zuerst sollten Bank, Steuerstatus, Grundbuch und Unterlagen geklärt werden.

Nettoerlös realistisch planen: Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie und stellen Ihnen die Verkaufskosten transparent gegenüber.

Verkauf mit Dischinger planen

Fazit: Kleine Rechnungen planen, große Unsicherheiten zuerst klären

Energieausweis, einzelne Unterlagen und die Lastenfreistellung sind beim Immobilienverkauf in Regensburg meist überschaubare, aber reale Budgetposten. Deutlich stärker kann sich auswirken, ob eine Provision vereinbart wird, eine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet oder der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig ist. Eine belastbare Kostenplanung beginnt daher nicht beim Inserat, sondern bei Grundbuch, Darlehensvertrag und Steuerstatus.

Häufig gestellte Fragen zu Verkaufskosten in Regensburg

Wie hoch sind die Verkaufskosten in Regensburg insgesamt?

Ohne Steuer sind etwa 1,5 bis 5 Prozent eine erste Orientierung. Maklervereinbarung, Lastenfreistellung, Unterlagen, Aufbereitung und Vorfälligkeit bestimmen den Einzelfall.

Muss ein Verkäufer in Regensburg Notarkosten übernehmen?

Die Käuferseite trägt üblicherweise Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung. Die Verkäuferseite zahlt regelmäßig die Freistellung eigener Grundpfandrechte; Vertrag und Kostengesetze bleiben maßgeblich.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Verkauf in Regensburg?

Einen gesetzlichen Regensburger Satz gibt es nicht. Häufig genannte Gesamtprovisionen liegen bei 5,95 bis 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer; 3,57 Prozent je Seite sind nur ein mögliches Teilungsmodell.

Wann wird eine Maklerprovision fällig?

Maßgeblich sind Maklervertrag und Gesetz. Bei § 656d BGB wird der Anteil der anderen Partei erst fällig, wenn die zunächst verpflichtete Partei ihre Zahlung nachgewiesen hat.

Welche Kosten entstehen für die Löschung einer Grundschuld?

Häufig dienen 0,2 bis 0,4 Prozent des Grundschuldbetrags als Orientierung. Geschäftswert, Notartätigkeit, Grundbuchvollzug und Bankauflagen bestimmen die genaue Rechnung.

Muss eine Grundschuld immer gelöscht werden?

Nein. Eine Abtretung oder Weiterverwendung kommt infrage, wenn Käufer, Banken, Rang und Sicherungsabreden zusammenpassen. Notar und Kreditinstitute müssen dies abstimmen.

Entstehen Löschungskosten auch bei vollständig getilgtem Darlehen?

Ja, wenn die Grundschuld noch im Grundbuch steht und für den Verkauf beseitigt werden soll. Darlehen und Grundschuld sind rechtlich getrennt. Die Tilgung des Kredits löscht die Eintragung nicht automatisch.

Was kostet ein Energieausweis in Regensburg?

Die Verbraucherzentrale nennt etwa 50 bis 100 Euro für einen Verbrauchs- und 300 bis 500 Euro für einen Bedarfsausweis. Zusatzaufwand kann mehr kosten.

Welche Geldbuße kann bei Verstößen zum Energieausweis drohen?

Nach § 108 GModG können einschlägige Verstöße gegen Vorlage, Übergabe oder Pflichtangaben in der Anzeige mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ob ein konkreter Tatbestand erfüllt ist, entscheidet die zuständige Behörde.

Benötige ich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Gebäudeart, Wohnungszahl, Bauantrag und energetischer Standard entscheiden. Bei kleinen Wohngebäuden vor November 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis nötig, sofern das damalige Wärmeschutzniveau nicht erreicht ist.

Welche Unterlagen kosten in Regensburg Gebühren?

Der Grundbuchausdruck kostet 10 Euro einfach oder 20 Euro beglaubigt. Bauakteneinsicht kostet 1 Euro je Akte, mindestens 10 Euro; weitere Auskünfte werden nach Umfang berechnet.

Wer trägt die Grundsteuer im Verkaufsjahr?

Gegenüber der Gemeinde ist grundsätzlich entscheidend, wem das Grundstück steuerlich zugerechnet ist. Zwischen Käufer und Verkäufer wird im Kaufvertrag häufig ab Besitzübergang zeitanteilig abgerechnet. Der Notar kann erläutern, wie der konkrete Vertrag diese interne Verteilung regelt.

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Sie kann bei vorzeitiger Kündigung eines gebundenen Darlehens entstehen. Nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang gilt grundsätzlich ein Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist; spätere Zinsvereinbarungen können den Zeitpunkt verschieben.

Lassen sich Verkaufskosten steuerlich abziehen?

Bei einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft können bestimmte Veräußerungskosten den Gewinn mindern. Bei einem steuerfreien Verkauf entsteht daraus nicht automatisch ein anderer Steuervorteil. Belege sollten gesammelt und die Zuordnung mit einer Steuerberatung geklärt werden.

Lohnt sich eine Renovierung vor dem Verkauf?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Kleine Reparaturen, Funktionsfähigkeit und Sauberkeit können sinnvoll sein; umfangreiche Modernisierungen rechnen sich nur, wenn die erwartete Wirkung die Kosten und Risiken übersteigt. Grundlage sollte eine objektbezogene Bewertung sein.

Was kostet eine Entrümpelung in Regensburg?

Eine Pauschale gibt es nicht. Menge, Entsorgungswege, Sonderabfälle, Etage, Aufzug und Zufahrt bestimmen den Preis; mehrere Angebote schaffen Vergleichbarkeit.

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Regensburg?

Die Dauer folgt aus Objekt, Preis, Unterlagen, Nachfrage, Finanzierung und Vertrag. Planbar sind die Phasen Vorbereitung, Vermarktung, Käuferprüfung, Beurkundung und Kaufpreisfälligkeit.

Was kostet ein zu hoch angesetzter Angebotspreis?

Einen festen Prozentsatz gibt es nicht. Ein überhöhter Preis kann Nachfrage dämpfen und spätere Abschläge begünstigen. Die Wirkung verlangt belastbare Objekt- und Marktdaten.

Quellen

  • Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Maklergebühren und Verteilung
  • § 656c BGB: Maklerlohn bei Tätigkeit für beide Parteien
  • § 656d BGB: Vereinbarungen über Maklerkosten
  • Bundesnotarkammer: Kostenbeispiele und Lastenfreistellung
  • § 489 BGB: ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
  • § 490 BGB: Vorfälligkeitsentschädigung
  • § 23 EStG: private Veräußerungsgeschäfte
  • § 79 GModG: Gültigkeit des Energieausweises
  • § 80 GModG: Vorlage und Übergabe des Energieausweises
  • § 87 GModG: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  • § 108 GModG: Bußgeldvorschriften
  • Amtsgericht Regensburg: Grundbuchamt
  • Stadt Regensburg: Bauaktenarchiv
  • Stadt Regensburg: Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Bayerische Mieterschutzverordnung
  • Verbraucherzentrale: Energieausweis, Ausweisarten und Kosten
  • Header-Bildquelle: velburg, regensburg-4626589, Pixabay, kostenlos nutzbar

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