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Auf einem Tisch liegen ein Kaufvertrag, ein Füller und ein Stempel, im Hintergrund stehen Rechtsbücher | Notartermin

Die Finanzierung platzt, der Notartermin wird abgesagt – was nun?

25. Mai 2022/in Content MAX

Mit dem Käufer ist man sich einig. Er zahlt den Preis, den man sich gewünscht hat. Er übernimmt sogar die alte Einbauküche. Der Notartermin ist schnell gemacht. Doch dann kommt die böse Überraschung: der Termin wird abgesagt, weil dem Käufer die Finanzierung platzt. Was nun?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Die Inflation steigt. Man bekommt immer weniger für sein Geld. Das trifft auf auch Immobilienkäufer zu. Gleichzeitig droht eine Zinserhöhung, um der Inflation entgegenzuwirken. Die ersten Banken planen das in Ihre Kreditvergabe bereits mit ein. Doch das erschwert Immobiliensuchenden die Finanzierung zusätzlich. Immobilienmakler erleben bereits die ersten Auswirkungen. Scheinbar sichere Immobilientransaktionen scheitern an der Finanzierung. Was bedeutet das für Immobilienverkäufer?

Alles nochmal von vorn

Viele, die glauben, den passenden Käufer gefunden zu haben und einen Notartermin vereinbaren, gehen davon aus, dass dem Verkauf nichts mehr im Wege steht. Sie nehmen die Immobilie aus der Vermarktung, deaktivieren die Anzeigen in den Online-Immobilien-Portalen und sagen den anderen Kaufinteressenten ab. Doch scheitert der Immobilienverkauf, muss mit der Immobilienvermarktung von vorn begonnen werden. Das kostet wieder Zeit und Geld und macht Arbeit.

Bonität prüfen

Bevor Sie sich also für einen sympathischen Kaufinteressenten entscheiden, überprüfen Sie, ob er sich Ihre Immobilie überhaupt leisten kann. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise Informationen bei einer Auskunftei wie der Schufa einholen. Allerdings müssen Sie hierfür in der Regel Mitglied sein und die Beiträge sind relativ hoch. Zudem wird in solchen Fällen gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Dieses nachzuweisen, erfordert einiges an Formulierungsgeschick.

Alternativ dazu können Sie eine Selbstauskunft des Interessenten fordern. Dieser kann eine Selbstauskunft zum Beispiel bei der Schufa anfordern. Achten Sie darauf, dass die Auskunft aktuell ist, die persönlichen Daten und Score-Werte, die eine Risikoeinschätzung ermöglichen, sowie positive und negative Zahlungserfahrungen enthalten. Darüber hinaus können Sie auch eine Finanzierungszusage der Bank verlangen.

Anderen Interessenten nicht zu früh absagen

Egal, ob die Finanzierung platzt oder ob sich das Pärchen trennt, das Ihre Immobilie kaufen wollte, sagen Sie anderen Interessenten nicht zu früh ab. Auch wenn es zusätzlicher Aufwand ist, bleiben Sie mit ihnen in Kontakt. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Makler. Sie ersparen sich nicht nur die Arbeit. Bei einem Makler fühlen sich die Interessenten auch nicht hingehalten, da der Makler ihnen weitere Objekte zeigen kann. Und der Makler prüft die Bonität von Interessenten bereits vorab. Das erspart Ihnen böse Überraschungen und minimiert das Risiko, dass Ihr Notartermin abgesagt wird.

Sie möchten sichergehen, dass Ihr Wunschkäufer sich Ihre Immobilie leisten kann? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © djedzura/Depositphotos.com

Schlagworte: Immobilienverkauf
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