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Wohnen im Alter: wenn es ins Ausland gehen soll

Der Traum vom Leben unter Palmen kommt meist wieder hoch, wenn es ins Rentenalter geht. Viele setzen diesen Wunsch konkret um und verbringen ihren Ruhestand unter ganzjähriger Sonne und in mildem Klima. Aber nicht alle Länder bieten die gleichen Vorteile – schauen Sie also genau, welches Land sich für Sie am besten eignet.

Immer älter und länger fit – Senioren in Deutschland können sich auf einen langen Lebensabend freuen. Die Konsequenz ist, dass sie flexibler und aktiver sind, was ihre Lebensgestaltung betrifft. Manche entscheiden sich für eine längere Reise, andere planen gleich den Umzug ins sonnige Ausland. Vorher sollten sie die Lebensbedingungen checken, die ihnen ihr neues Traumland bietet.

Ärztliche Versorgung

Auch wenn Senioren heute länger fit sind: jünger wird niemand. Ein Arzt in der Nähe, der Englisch oder sogar Deutsch sprechen kann, ist daher unabdingbar. Schauen Sie zudem, ob Apotheken, Krankenhäuser und weitere wichtige medizinische Einrichtungen in der Nähe sind.

Lebenshaltungskosten

Der Blick auf die Kosten sollte an erster Stelle stehen. Wie hoch ist das eigene Budget, wieviel Rente bekommen Sie? Welche Steuern und Versicherungen müssen Sie zahlen? Und vor allem: was kostet Sie Ihr neues Zuhause und das alltägliche Leben in der neuen Heimat? Länder wie Ungarn, Spanien oder Tschechien sind günstiger als zum Beispiel die USA.

Überlegen Sie sich den Umzug gut

Neben medizinischer Versorgung und finanzieller Fragen sollten Sie für sich beantworten, ob Sie etwa mit der Mentalität Ihres Traumlands klar kommen und ob Ihnen das Klima auf Dauer bekommt. Mögen Sie die landestypischen Speisen und vertragen Sie diese? Falls nicht, schauen Sie auch, ob Sie Ihre gewohnten Lebensmittel besorgen können. Wenn Sie Ihre Familie öfters sehen wollen, sollte die Distanz zur alten Heimat nicht zu groß sein.

Was mit der alten Immobilie machen?

Bevor es überhaupt an die Planung des neuen Lebens geht, schauen Sie, was Sie in Deutschland erledigen müssen, um Ihren Lebensmittelpunkt für immer zu verlagern. Die wichtigste Frage ist meist, was mit der alten Immobilie passieren soll. Am besten holen Sie sich einen lokalen Makler mit ins Boot, der all Ihre Fragen beantwortet und Sie effektiv und professionell unterstützen kann, wenn es schnell gehen soll.

Die Immobilie vermieten oder schon auf die Erben übertragen? Oder doch lieber verkaufen, weil Sie Kapital für Ihr neues Leben benötigen? Lassen Sie sich zu all diesen Fragen kompetent von Ihrem lokalen Profimakler beraten, während Sie sich auf das wirklich Wichtige konzentrieren können: Ihr neues Leben in der Sonne.

Ihr Traum ist es, Ihren Lebensabend im sonnigen Ausland zu verbringen und Sie möchten wissen, was Sie mit Ihrer jetzigen Immobilie machen können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © dmbaker /Depositphotos.com

Beim Immobilienkauf auch an später denken

Viele junge Familien, die sich ein Eigenheim zulegen, denken daran, bis ins hohe Alter darin zu leben. Welche Bedürfnisse eine Immobilie für Bewohner im hohen Alter erfüllen muss – daran denken nur wenige. Dabei sollte bereits beim Immobilienkauf mitgedacht werden, wie lang man darin wohnen möchte und ob die Immobilie altersgerecht angepasst werden kann.

Viele Treppen, großer Garten oder in der Eigentumswohnung kein Fahrstuhl – die typischen Hindernisse in den eigenen vier Wänden im Alter. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden ihre Zimmer immer seltener genutzt. Auf einmal müssen Eigentümer feststellen, dass ihre Immobilie viel zu groß ist. Denn die Arbeit damit ist nicht weniger geworden. Auch wenn einige Zimmer seltener genutzt werden, müssen sie trotzdem geputzt werden. Und auch der große Garten bedarf weiterhin der Pflege. Auch wer in einer Eigentumswohnung in der Stadt wohnt, hat es nicht unbedingt leichter. Vielleicht muss er keinen Garten pflegen. Aber vielleicht hat er im 4. Stock auch keinen Aufzug.

Beim Immobilienkauf das Alter mitdenken

Um es im Alter leichter zu haben, empfehlen Immobilienexperten, dies schon beim Immobilienkauf in jüngeren Jahren zu berücksichtigen. Ist die Immobilie bereits altersgerecht gebaut oder umgebaut, ist das natürlich der günstigste Fall. Falls nicht, sollten verschiedene Aspekte betrachtet werden:

  • Können Treppen durch Rampen ersetzt werden?
  • Können Türen verbreitert werden?
  • Bietet das Bad genügend Platz?
  • Kann die Dusche barrierefrei umgebaut werden?
  • Können unterfahrbare Möbel eingebaut werden, damit auch im Rollstuhl die Spüle oder Küchenarbeitsplatte bequem erreicht werden kann?
  • Im Mehrfamilienhaus ohne Fahrstuhl sollte geklärt werden, ob der Einbau eines solchen geplant ist oder ob es Widerstände der anderen Eigentümer gibt.

In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Immobilienexperten beraten zu lassen, welche Umbauten sinnvoll und notwendig sind.

Kostenfrage klären

Ein erheblicher Teil des barrierefreien Umbaus sind die Kosten. Hierbei sollten Sie sich ebenfalls von einem Fachmann beraten lassen, um bedarfs- und sachgerecht planen und den voraussichtlichen Kostenaufwand abschätzen zu können. Denn je nach Immobilie können die erforderlichen Umbaumaßnahmen unterschiedlich sein. Manchmal können bereits geringe Anpassungen eine große Erleichterung darstellen.

In anderen Fällen dagegen kann ein barrierefreier Umbau fast teurer sein als ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung. Oft können die Kosten für den altersgerechten Umbau auch nur durch die Aufnahme eines hohen Kredits gestemmt werden. Nicht selten kommt es vor, dass Eigentümer ihre Immobilie verkaufen und in eine bereits seniorengerechte Wohnung umziehen.

Wer also möglichst lange in seiner Immobilie wohnen möchte, bedenkt bereits beim Erwerb die Veränderung seiner Bedürfnisse mit.

Möchten Sie wissen, ob sich ein altersgerechter Umbau Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PantherMediaSeller/Depositphotos.com

Lohnt sich Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht?

Wenn eine Immobilie mit Wohnrecht verrentet wird, erhält der Verkäufer den Erlös über eine monatliche oder einmalige Auszahlung. Zudem darf die Immobilie weiter bewohnt werden. Doch Wohnrecht ist nicht gleich Wohnrecht. Ist ein Nießbrauchrecht eingetragen, ist weit mehr erlaubt als nur die Nutzung.

Wenn die Rente schmal und das Haus groß ist, wünschen sich viele, mehr Geld zur Verfügung zu haben. Der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung mit Wohnrecht ist daher eine gute Möglichkeit, die eigene Rente aufzubessern. Das Wohnrecht stellt dabei eine Wertminderung der Immobilie dar, die sich auf den Verkaufspreis auswirkt. Liegt ein Nießbrauchrecht vor, fällt der Verkaufspreis noch geringer aus. Trotzdem gibt es Käufer, die gezielt nach solchen Objekten suchen.

Was ist das Nießbrauchrecht?

Anders als beim normalen Wohnrecht darf der Verkäufer die Immobilie nicht nur weiterhin bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen. Dadurch können auch monatliche Mieteinnahmen bezogen werden. Der neue Eigentümer hat lediglich das Recht die Immobilie weiter zu verkaufen. Dafür zahlt der Nießbraucher die anfallenden Steuern für die Immobilie. Das Nießbrauchrecht ist im Grundbuch eingetragen und kann nur vom Nutznießer über eine Einwilligung gelöscht werden. Zudem gibt es verschiedene Modelle, bei denen zusätzlich verschiedene Varianten des Nießbrauchrechts vereinbar sind:

Noch vor dem Verkauf kann ein Eigentümer einem anderen ein Nießbrauchrecht einräumen (Zuwendungsnießbrauch) oder dieses Recht auf sich selbst übertragen (Vorbehaltsnießbrauch). Der Nießbraucher kann außerdem festlegen, wer das Nießbrauchrecht für die Immobilie nach seinem Ableben erhält (nachrangiger Nießbrauch/ Vermächtnisnießbrauch).

Möchten Eigentümer mehr dazu erfahren, können sich diese auch an einen lokalen Immobilienmakler wenden, der zudem den Immobilienwert mit Wohnrecht oder Nießbrauchrecht professionell ermitteln kann.

Wer kauft Immobilien mit Nießbrauchrecht?

Käufer können die Immobilie nicht selbst beziehen oder vermieten. Selbstnutzer oder Investoren, die schnell finanziellen Nutzen aus dem Objekt ziehen wollen, fallen deshalb als potenzielle Käufer weg. Mit Vermächtnisnießbrauch ist es in der Regel zudem noch schwieriger einen Eigentümer zu finden. Für solch eine Immobilie gibt es daher nur eine Käufergruppe – Kapitalanleger, die ihr Investment langfristig planen. Nießbraucher, die verkaufen möchten, sollten aus diesem Grund Unterstützung bei einem auf Kapitalanleger spezialisierten Immobilienmakler suchen.

Verrentung mit Nießbrauch

Nicht nur weil sich die Käufersuche schwieriger gestaltet, sondern auch aus finanziellen Gründen sollte die Verrentung mit Nießbrauchrecht gut überlegt sein. Immerhin soll die Rente bestmöglich aufgebessert werden. Daher empfiehlt es sich, ein einfaches Wohnrecht bei der Immobilienverrentung zu vereinbaren. Eigentümer erzielen dadurch einen höheren Verkaufserlös. Soll das Immobilienerbe dagegen noch zu Lebzeiten geregelt werden, kann ein Nießbrauchrecht unter Umständen sinnvoll sein.

Suchen Sie eine Lösung für Ihre alte Immobilie und wollen gleichzeitig eine neue kaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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