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Immobilie in der Scheidung: Darauf sollten Sie achten

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch mit vielen Herausforderungen verbunden. Eine dieser Herausforderungen ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Folgende Tipps helfen Ihnen, diese herausfordernde Lebensphase zu überstehen.

 

  1. Rechtliche Grundlagen und Einverständnis

Bevor Sie den Verkaufsprozess starten, ist es wichtig, dass beide Ehepartner einverstanden sind. Dies sollte schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Zudem müssen Sie sich über die rechtlichen Grundlagen informieren, die in Ihrem spezifischen Fall gelten. Ein Anwalt kann hierbei helfen, da er die notwendigen juristischen Schritte kennt und Sie rechtlich beraten kann.

  1. Bewertung der Immobilie

Eine objektive Bewertung der Immobilie ist der Schlüssel zu einem fairen Verkaufsprozess. Beauftragen Sie einen lokalen Qualitätsmakler, der den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie ermittelt. Dies verhindert, dass einer der Partner benachteiligt wird und schafft eine solide Basis für die Verhandlungen.

  1. Steuerliche Aspekte

Der Verkauf einer Immobilie während der Scheidung kann steuerliche Konsequenzen haben. Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Steuerbelastungen, wie die Spekulationssteuer, die bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb anfallen kann. Ein Steuerberater kann Ihnen hier wertvolle Tipps geben und Ihnen helfen, mögliche Fallstricke zu umgehen.

  1. Klare Kommunikation

Eine klare und offene Kommunikation zwischen den Ehepartnern ist entscheidend, um den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten. Besprechen Sie alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam und halten Sie Absprachen schriftlich fest. Dies hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und den Prozess effizienter zu gestalten.

  1. Auswahl eines erfahrenen Maklers

Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess erheblich erleichtern. Er unterstützt Sie nicht nur bei der Vermarktung der Immobilie, sondern hilft auch bei der Preisverhandlung und der Abwicklung der notwendigen Formalitäten. Achten Sie darauf, einen Makler auszuwählen, der Erfahrung mit dem Verkauf von Immobilien im Kontext einer Scheidung hat.

Fazit

Der Verkauf einer Immobilie während einer Scheidung ist eine komplexe Aufgabe, die sorgfältige Planung und klare Kommunikation erfordert. Mit den richtigen rechtlichen und steuerlichen Informationen, einer professionellen Bewertung und der Unterstützung durch erfahrene Fachleute kann der Prozess jedoch erfolgreich gemeistert werden. Wenn Sie diese Tipps beachten, können Sie sicherstellen, dass der Verkauf reibungslos verläuft und beide Parteien fair behandelt werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © webkpd/Depositphotos.com

Checkliste: Immobilie in der Scheidung – darauf müssen Sie achten

Eine Scheidung ist häufig nicht nur eine emotionale Belastung. Die Trennung und das Leben danach müssen organisiert werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie fällt es Paaren in der Scheidung oft nicht leicht, eine sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Werden Paare sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung, die häufig finanzielle Einbußen bedeutet. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick, damit Sie das Schlimmste vermeiden können.

Für den Umgang mit der Immobilie in der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt von der individuellen Situation der Eigentümer ab.

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Eventuelle Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Kann der Kredit nicht getilgt werden, droht die Zwangsversteigerung

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wer die Immobilie übernimmt, muss die Kosten tragen – der Partner muss ausgezahlt werden, der Kredit muss abgezahlt werden, und auch Wohn- und Instandhaltungskosten müssen getragen werden
  • Häufig bedeutet das eine finanzielle Überlastung, deshalb sollte vor diesem Schritt alles gründlich durchgerechnet werden

Immobilie vermieten

  • Ist sinnvoll, wenn die Immobilie im Familienbesitz bleiben soll
  • Als Vermieter muss sich allerdings um die Verwaltung der Immobilie gekümmert werden, das kann bei Scheidungspaaren zu Streit führen
  • Die Verwaltung ist oft nur erfolgversprechend, wenn das Scheidungspaar gut miteinander auskommt
  • Ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen die monatlichen Raten decken

Immobilie verkaufen

  • Ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung
  • Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Immobilie in der Scheidung: Teilungsversteigerung vermeiden

Kommt es zu einer Scheidung von zwei Menschen, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, gilt es, einiges zu klären. Was soll mit Haus oder Wohnung geschehen? Zieht einer der beiden ein und zahlt den anderen aus? Oder wird alles verkauft und der Erlös untereinander aufgeteilt? Wird keine Lösung gefunden, drohen Klage oder Teilungsversteigerung. Letztere sollte unbedingt vermieden werden.

Nach dem Trennungsjahr muss eine Entscheidung getroffen werden, was mit dem ehemaligen gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Ist schon während des Trennungsjahres klar, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die Immobilie auch dann schon verkauft werden. Das hilft beiden, abzuschließen und ein neues Leben zu starten.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Verlangt einer der Ex-Partner, dass die Immobilie verkauft werden soll, der andere aber dagegen ist, kann das bis zur Klage führen. Um dieses unschöne Erlebnis zu vermeiden, kann ein Mediator dafür sorgen, dass beide Seiten zufrieden sind und die Interessen beider abwägt. Das kann ein Makler sein, der sich mit dieser Situation auskennt und unparteiisch zu einer Lösung kommt.

Immobilie wird unter Wert verkauft

Will einer der beiden die Immobilie behalten, gilt es, den anderen auszuzahlen. Kann man sich dann auf Teufel komm raus nicht einigen, wie hoch die Auszahlung sein soll, steht sie schon in den Startlöchern: die Teilungsversteigerung. Diese wandelt nicht teilbares in teilbares Vermögen um. Als Teil der Zwangsversteigerung kann sie von einem der beiden ehemaligen Partner beim Amtsgericht beantragt werden. Auf den ersten Blick hört es sich gut an, dass eine unbeteiligte Stelle für Klärung sorgt. Aber bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Schnäppchenjägern keine Chance geben

Wird eine Teilungsversteigerung angekündigt, reiben sich Schnäppchenjäger bereits die Hände. Auch wenn derjenige, der die Immobilie behalten will, mitbieten kann, besteht natürlich die Gefahr, dass er überboten wird. Oder jemand den Preis so hochtreibt, dass die Immobilie zu teuer für ihn oder sogar unbezahlbar wird. Kommt es doch dazu, dass er die Immobilie kauft, muss er nicht nur mit diesen Kosten rechnen: für einen Sachverständigen kommen Kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro hinzu sowie weitere Kosten für den Notar und das ganze Verfahren.

Das alles lässt sich vermeiden, wenn man sich von Anfang an professionelle Hilfe sucht und sich beraten lässt. Es kann auch eine Lösung sein, die Immobilie gemeinsam zu behalten und zu vermieten. Mit diesen Einnahmen kann dann auch der Immobilienkredit weiterhin bedient werden.  Bei dieser Variante sollte allerdings bedacht werden, dass man sich weiterhin zusammen um alles kümmern muss. Will man einen wirklichen Schlussstrich ziehen, sollte man lieber verkaufen.

 

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Worauf unverheiratete Paare beim Immobilienkauf achten sollten

Früher war alles besser: Paare haben ordentlich geheiratet, dann Wunschkinder bekommen und die Traumimmobilie gekauft. Die Zeiten haben sich jedoch geändert: Heute hält so manches Liebesglück, weil eben keine offizielle Verpflichtung die Liebe belastet. Schließlich wird ein Bund fürs Leben im Herzen geschlossen und nicht auf Papier, von Beamten verbrieft und besiegelt. Doch unverheiratete Paare sollten beim Eigentumerwerb einiges beachten.

Vielleicht fragen Sie sich, ob das möglich ist: Zusammen eine Immobilie kaufen, ohne Ehering am Finger. Die gute Nachricht vorab: Selbstverständlich geht das im 21. Jahrhundert. Jedoch sollten Verliebte bei allem Vertrauen keinesfalls auf die Regelung der Eigentumsverhältnisse verzichten.

Grundbuchblatt als Tor zur Glückseligkeit

Gerade Paare, die nicht vorm Traualtar standen, sollten zwingend beide als Eigentümer im Grundbuch stehen. Der Grund ist simpel: Wer keinen Kaufvertrag unterschrieben hat, ist offiziell nicht Eigentümer, unabhängig davon, wieviel persönliche Ersparnisse er einst investierte.

Ehre, wem Ehre gebührt

Falls die Immobilienfinanzierung nicht gleichberechtigt stattgefunden hat oder ein Partner merklich mehr Eigenkapital eingebracht hat, sollte dies im Grundbuch Erwähnung finden. Schließlich soll sauber dokumentiert werden, wer am Ende des Tages zu welchem Anteil Immobilieneigentümer ist.

Des Notars täglich Brot: Tilgung und Wohnrecht bei Trennung

Das Thema Hypothek gehört in fachkundige Hände. Mit Hilfe eines Notars wird frühzeitig per Vertrag festgezurrt, wer die monatliche Darlehenstilgung fortan übernimmt. Auch gilt es, zu regeln, wer für welchen Zeitraum in der Immobilie verbleiben darf. Wer hier vorausschauend handelt, erspart sich später womöglich einen nervenraubenden Rosenkrieg. Sollten Sie bei der Suche nach einem kompetenten Notar Hilfe brauchen, steht Ihnen Ihr Makler des Vertrauens jederzeit gern zur Seite.

Nur für schlaue Köpfe: Partnerschaftsvertrag abschließen

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine gute Idee. Jeder Fachanwalt oder Notar kann Sie hier kompetent unterstützen. Besonders zu empfehlen ist solch ein Vertrag, wenn Grund und Boden nicht auf Ihren Namen laufen: Nach deutschem Recht gehört dem Eigentümer stets die draufbefindliche Immobilie.

Sollten Sie sich jedoch partout nicht mit Ihrer ehemals großen Liebe einigen können, bleibt nur noch eine Teilungsversteigerung durchzuführen. Der Preis für diesen rabiaten Entschluss: Die Immobilie geht deutlich unter Wert über den Ladentisch. Ob nachpartnerschaftliches Gezänk diesen materiellen Verlust wett macht, bleibt – mit klarem Kopf – zu bezweifeln.

Unliebsames Testament als wichtige Absicherung

Segnet ein Partner das Zeitliche, so hat der Verbliebene, unverheiratet, keinerlei Anspruch auf dessen Nachlass. Es greift direkt die gesetzliche Erbfolge. Lebenspartner können hier unter Umständen leer ausgehen: Daher ist ein vom Notar beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag wichtig. Hier setzt der Erblasser fest, was mit der Immobilie nach seinem Ableben passiert. Zwar beschäftigt sich keiner gern mit diesem unschönen Thema, jedoch ist gut geplant, halb gewonnen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern unverbindlich und beantworten all Ihre Fragen!

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Despositphotos.com