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Heizungsgesetz ab 2024: So rüsten Sie jetzt Ihr Zuhause auf

Ab Januar 2024 gelten weitere Vorgaben für das Heizungsgesetz. Viele Hauseigentümer sind verunsichert, besonders beim Thema Heizen bleiben viele Fragen offen. Doch ist es wirklich nötig, alte Heizungssysteme gleich zu ersetzen? Die klare Antwort lautet: Nein!

Hausbesitzer sollten nicht in Panik verfallen, da das Gesetz sich nur auf neu verbaute Heizungen bezieht. Ab 2024 müssen neu verbaute Heizungen klimafreundlich sein und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen können in der Regel weiter betrieben oder repariert werden. Bevor Eigentümer alte Heizungen für viel Geld austauschen, sollten sie zunächst prüfen, inwieweit sich das Gebäude energetisch optimieren lässt. Denn auch so lässt sich bares Geld sparen.

 

Mehr Klimafreundlichkeit mit verbesserter Energieeffizienz

Eine Energieberatung vom Fachmann ist die Grundlage, um ein Haus energetisch möglichst zu optimieren. Um bei der Suche die richtige Entscheidung zu treffen, bietet die Energieeffizienz-Expertenliste eine gute Orientierung. Denn grundsätzlich gilt: Der Beruf des Energieberaters an sich ist grundsätzlich nicht geschützt. Die Berater dieser Liste weisen ihre Qualifikation kontinuierlich nach und haben darüber hinaus die Befugnis, Förderanträge zu stellen.

Bestandsgebäude: 65-Prozent-Vorgabe gilt erst im Zuge der kommunalen Wärmeplanung

Eigenheimbesitzer müssen bezüglich des neuen Heizungsgesetzes nicht in Panik verfallen. Denn die 65-Prozent-Vorgabe gilt erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben. Dies sollte spätestens ab Mitte 2026 in großen Kommunen und ab 2028 in kleinen Kommunen der Fall sein. Eine energetische Optimierung ist dennoch sinnvoll, denn ob herkömmliche Energieträger wie Öl und Gas in Zukunft zu einem bezahlbaren Preis verfügbar sind, ist offen. Um ihr Haus energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, kann eine Energieberatung sinnvoll sein. Dabei werden die Gas- oder Ölthermen bewertet und optimiert, bevor kostspielige Umbauten in Angriff genommen werden.

Verhaltensänderung und Sanierung der Gebäudehülle

Die Sanierung der Gebäudehülle eines Hauses ist ebenfalls ein weiterer wichtiger Schritt bei der Reduzierung des Energieverbrauchs. Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wänden und Fenstern sind essenziell für eine bessere Energiebilanz.

Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz

Zur Förderung ab 2024 werden Details gerade noch ausgehandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt, Immobilieneigentümer bei Investitionen finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der Förderung sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Doch die Förderbank KfW und die Bundesregierung befinden sich im Dialog und werden ihre Ergebnisse zum Gebäude­energiegesetz umfassend bekanntgeben, sobald diese feststehen. Angekündigt ist eine Förderung von 30 bis 70 Prozent Förderung für selbst genutzten Wohnraum (Stand Oktober 2023).

Sie wollen Ihr Gebäude energetisch sanieren und benötigen eine fachmännische Einschätzung? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Einkommensgrenze für die Wohnbauförderung steigt

Der Traum vom eigenen Haus ist derzeit selbst für einkommensstarke Familien schwer zu finanzieren. Im Kampf gegen Wohnraummangel hat sich die Bundesregierung auf ein neues Maßnahmenpaket geeignet.

Am 16. Oktober 2023 ist das neue Förderprogramm »Wohneigentum für Familien« in Kraft getreten. Mit der Wohneigentumsförderung sollen laut Bauministerin Klara Geywitz gezielt Familien unterstützt werden, die sich den Traum von einem eigenen Haus erfüllen möchten.

So erweitert sich der Kreis anspruchsberechtigter Familien

Bisher lag die Einkommensgrenze für eine Förderung bei 60.000 Euro und erhöhte sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Mit der Neuregelung können die Fördertöpfe jetzt auch von Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt stellt der Bund für dieses Programm insgesamt jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Familien, die eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen einen Antrag bei der KfW-Bank stellen. Die KfW-Bank gewährt anspruchsberechtigten Familien zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Immobilien, bei denen der CO₂-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Förderfähige Neubauten müssen dafür als Mindeststandard den Effizienzhaus 40 erfüllen und nachweisen. Auch höhere Förderstufen sind möglich, hierzu ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich. Das Gesetz verzichtet auf die ursprünglich geplante Verschärfung der Energiestandards bei Neubauten.

Gibt es Kritik?

Die CDU-Politikerin Ina Scharrenberg, Bauministerin von Nordrhein-Westfalen, begrüßte das Gesetz zwar. Jedoch kritisierte sie gleichzeitig die „lebensfremden“ und viel zu hohen Auflagen hinsichtlich der Klimafreundlichkeit. Ihrer Meinung nach sollte es Familien auch möglich sein, diese Darlehen beim Kauf von Bestandsimmobilien zu beantragen. So bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung das Gesetz in Zukunft noch einmal nachjustiert.

Welche Förderungen gibt es außerdem?

Käufer und Bauherren haben in Deutschland eine Vielzahl von weiteren Fördermöglichkeiten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entlastet Eigentümer beim energetischen Bauen oder Sanieren. Was sich dazu im Jahr 2023 ändert, kann man in den Neuerungen nachlesen. Auch das Gebäudeenergiegesetz tritt in diesem Jahr in einer erneuerten Version in Kraft. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren, empfiehlt es sich, den Rat eines fachkundigen Maklers einzuholen.

Rat vom Immobilien-Experten vor Ort

Sind Sie förderberechtigt, dann empfiehlt es sich, den Rat eines Maklers in Ihrer Region aufzusuchen. Gerade bei einer Förderung, die eine Finanzierung erleichtern soll, ist es von besonderer Bedeutung, das Budget im Auge zu behalten. Einrechnen sollten Sie vor allem auch die Kaufnebenkosten. Hierzu gehören beispielsweise auch die Kosten der verpflichtenden Anforderungen des GEG dazu.

 

Ihr Makler vor Ort kann Ihnen auch in dieser Hinsicht am besten erläutern, welche das sind. Ein fachkundiger Immobilienmakler kann Sie außerdem leicht an einen kompetenten Energieberater vermitteln.

Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie und welche Förderungen es gibt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Preisanstieg beim Bauen verlangsamt sich und eröffnet Chancen

Für Bauherren ist wieder Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Denn derzeit lässt sich tatsächlich etwas Entspannung auf dem Markt für Baupreise beobachten. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes sind die Preise für den Bau neuer Wohnhäuser in Deutschland im August so langsam gestiegen, wie seit über zwei Jahren nicht mehr.

Im August 2023 stiegen die Rohbaukosten weniger an als noch im Jahr 2022. Die Hoffnung der Branche ist groß, dass der Zenit von steigenden Preisen jetzt überstanden ist.

Warum die Preise jetzt weniger steigen?

Die derzeit hohen Herstellungskosten gelten als Hauptursache, warum es so schwer ist, ausreichend bezahlbare Wohnungen zu bauen. Doch hat sich der Anstieg der Baupreise laut Statistischem Bundesamt erstmals abgeschwächt.  Zwar sind die Gründe hierfür ein Stück weit im sogenannten Basiseffekt zu finden. Denn die Preise werden mit dem Vorjahr verglichen, als sich aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine gerade Rohstoffe und Energiepreise massiv verteuert hatten. Auf der anderen Seite spielt die schwächelnde Nachfrage nach Neubauten bei diesem Prozess eine Rolle. Denn noch immer wirken sich die hohen Finanzierungskosten dämpfend auf den Wohnungsmarkt aus.

Kommt jetzt der Aufschwung?

Doch es gibt Hoffnung, denn Ökonomen erwarten, dass sich die jetzt wieder steigenden Privateinkommen und Löhne bald auch auf dem Markt für Baupreise abzeichnen und den Wohnungsbau in den kommenden Quartalen wahrscheinlich weiter stabilisieren werden. Beachten sollten Interessierte auch, dass das Preisniveau zwischen Stadt und Land sehr verschieden ist und der Hausbau in den ländlichen Regionen durchaus finanzierbar bleibt.

Scheitelpunkt der Inflationswelle scheint überstanden

Die weniger stark steigenden Preise des Baugewerbes liegen im Trend der Gesamtwirtschaft. Auch nach Einschätzung des ifo Instituts scheint der Scheitelpunkt der Inflationswelle überstanden. So sind die Preiserwartungen im verarbeitenden Gewerbe in nahezu allen Bereichen zurückgegangen.  Dabei macht sich die Entspannung vor allem in den energieintensiven Industrien bemerkbar. Da auch bei Erdgas, Rohöl und Strom die Marktpreise gerade wieder sinken.

Warum Bauen sich auch jetzt lohnt?

Vor allem in den ländlichen Regionen bleibt der Hausbau weiterhin eine attraktive Option und verliert auch zukünftig nicht an Reiz. In städtischen Gebieten bleibt das Preisniveau jedoch sehr hoch. Für Bauinteressenten in Deutschland stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, da der Bund und die Länder Mittel bereitstellen, um den Hausbau bezahlbarer zu gestalten. Eigenheime bleiben somit gerade in unsicheren Zeiten eine langfristig stabile Investition. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, kann auch langfristig die steigenden Mieten umgehen und ist damit unabhängiger.

Sie wollen eine Immobilie erwerben und haben Fragen zur Finanzierung Ihres Vorhabens? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.  

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Immobilienkauf: es bleibt Bewegung in der Sache

Viele Immobiliensuchende sind zurückhaltender geworden. Inflation und gestiegene Zinsen lassen den Immobilienerwerb schwieriger erscheinen. Für viele Kaufinteressenten ist derzeit nur dann eine Immobilie erschwinglich, wenn der Kaufpreis den Finanzierungsmöglichkeiten angepasst wird.

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Weitere Informationen

Aber wie entwickeln sich derzeit die Immobilienpreise? Wie entwickeln sich die Preise in der Stadt und auf dem Land? Wann ist eine Immobilie erschwinglich? Wie entwickelt sich das Angebot an Immobilien?

Aktuell befindet sich der deutsche Immobilienmarkt in einer dynamischen Phase. Für Immobilienverkäufer wie Kaufinteressenten ist es derzeit nicht nur schwer, den Immobilienwert richtig einzuschätzen, sondern überhaupt auch zusammenzufinden.

Für viele geht deswegen eine Immobilientransaktion aktuell nicht ohne einen erfahrenen Marktkenner. In unserem kurzen ImmobilienWetter-Film erfahren Sie deshalb, was Sie aktuell zum deutschen Immobilienmarkt wissen müssen.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche – egal ob Kauf oder Miete? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Scheidungsimmobilien – so werden Sie sich einig

Eine Scheidung ist eine kräftezehrende Angelegenheit. Droht dann auch noch der Ärger um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie, können die beiden Ex-Partner schnell an ihre Grenzen kommen.

Spätestens nachdem das Trennungsjahr zu Ende ist, müssen die beiden Ex-Partner entscheiden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Möchte ein Partner verkaufen und der andere ist vehement dagegen, kann dies sogar zu Gerichtsprozessen führen.

Was tun, wenn eine Einigung nicht möglich ist?

Erst wenn das Trennungsjahr beendet ist, tritt wieder eine veränderte Rechtslage ein, in der Partner die Möglichkeit haben, den Verkauf des Hauses zu verlangen. Natürlich muss in dieser Phase überhaupt erst einmal festgestellt werden, ob nicht bereits bestimmte Eigentumsverhältnisse vorliegen. Oft möchte einer der beiden die Immobilie behalten und den anderen auszahlen.

Teilungsversteigerung vermeiden

Ist keine Einigung in Sicht, ebnet dies unweigerlich den Weg hin zu einer Teilungsversteigerung. Bei einer solchen wird nicht teilbares in teilbares Vermögen umgewandelt. Ist das Trennungsjahr beendet, haben die ehemaligen Partner das Recht, eine Teilungsversteigerung herbeizuführen und den Verkauf des Hauses zu verlangen. Doch ist Vorsicht geboten, denn bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Welche Optionen bieten sich Betroffenen beim Streit um Scheidungsimmobilien?

– professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
– Teilung der Immobilie
– Immobilie behalten und gemeinsam vermieten
– Verkauf der Immobilie

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Bei einer Scheidungsimmobilie haben die Beteiligten verschiedene Optionen. Sind beide Parteien friedlich auseinander gegangen, ist eine physische Teilung, bei der die Wohnbereiche einfach getrennt werden, denkbar. Genauso gut lässt sich das Eigentum behalten und gemeinsam vermieten. In beiden Fällen braucht es jedoch ein Mindestmaß an Konsens. Denn solche Lösungen können im Umkehrschluss schnell zu erneutem Konfliktpotenzial führen.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Gerade bei Ex-Partnern, welche sehr miteinander zerstritten sind, ist ein Verkauf oftmals die beste Lösung. Denn dieser schafft Klarheit über die finanzielle Situation und löste beide aus ihren Verantwortlichkeiten. Ein Makler, der hierbei als Mediator auftritt, wirkt unterstützend und kann helfen, die Kommunikation beider zu verbessern. Auf diese Weise können oftmals doch noch gütliche Einigungen erzielt werden. Erfahrene Immobilienmakler verfügen über die nötige Expertise und erzielen oftmals die höchsten Erlöse für Scheidungsimmobilien.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

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4 Gründe für den Kauf einer Immobilie

Der Immobilienmarkt in Deutschland ist mehr in Bewegung denn je. Faktoren wie gestiegene Zinsen, Klimaschutz-Bestimmungen und Handwerkermangel führen dabei zu großer Verunsicherung. Da fragt sich so mancher, ob es jetzt eine gute Idee ist, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Gerade jetzt, sagen wir, und verraten Ihnen, warum.

Eine eigene Immobilie gibt Sicherheit

Gerade in Zeiten großer Verunsicherung, wie wir sie momentan erleben, braucht es Sicherheiten. Nicht nur auf finanzieller oder politischer Ebene, sondern vor allem auf emotionaler. Auch wenn man als Mieter auf den ersten Blick freier scheint als ein Eigentümer: man bleibt abhängig von den Entscheidungen des Vermieters. So kann schnell eine Eigenbedarfskündigung auf dem Tisch liegen oder unliebsame Sanierungen anstehen. Bei einer eigenen Immobilie treffen Sie stets eigene Entscheidungen und können sich darauf verlassen, dass Sie auch noch in zehn oder mehr Jahren dort leben können.

Eine eigene Immobilie ist eine lohnende Investition

Das veranschaulichen wir an einem Beispiel: angenommen, Sie sind 35 Jahre alt und Ihre 100 Quadratmeter große Wohnung kostet 950 Euro monatliche Miete. Ihre Lebenserwartung liegt bei 70 – 85 Jahren. Sie zahlen demnach in den restlichen 35 – 50 Jahren 950 x 12 x 35 /50 = 399.000/570.000 Euro Miete. Zudem müssen Sie noch Mieterhöhungen im Hinterkopf behalten.  Für einen Kauf gilt: Momentan liegt der Quadratmeterpreis für Häuser bei 2.736 Euro (außerhalb der Metropolen). Das heißt also, dass sie für 100 Quadratmeter 273.600 Euro zahlen.

Bei einer monatlichen Rate von 1.200 Euro und 4 Prozent Zinsen haben Sie Ihre Immobilie in 30 Jahren abbezahlt und hätten dann 429.673 Euro entrichtet. Hätten Sie die 30 Jahre Miete gezahlt, wäre das Geld einfach weg. Mit einer eigenen Immobilie haben Sie dieses Geld in Betongold umgewandelt, das Sie für Ihre Altersvorsorge nutzen oder vererben können.

Eine eigene Immobilie ist ein Zuhause auf Lebenszeit

Haben Sie sich einmal für eine Region und eine Immobilie entschieden, in der Sie Ihr Leben verbringen möchten, können Sie Wurzeln schlagen. Sie kommen an, fühlen sich höchstwahrscheinlich ihr Leben lang einer Region zugehörig und kennen sich aus. Zu Ihren Nachbarn bauen Sie eine konstante Bindung auf, man kennt sich, hilft einander. Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solches Netzwerk wichtig.

Eine eigene Immobilie ist nachhaltig

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen und diese nach und nach modernisieren, schützen Sie das Klima und verkleinern den CO2-Fußabdruck Ihres Hauses und Ihren eigenen. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern letztendlich auch für Ihr Konto.

 

Sie möchten Eigentum erwerben und sind sich unsicher, ob Sie das aktuell wirklich tun sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

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Was kommt in einer Eigentümergemeinschaft auf mich zu?

Viele Menschen träumen auch weiterhin davon, in den eigenen vier Wänden zu leben. Gerade im städtischen Raum erfreuen sich Eigentumswohnungen großer Beliebtheit. Endlich kann man sich alles so gestalten, wie man es möchte! Doch Vorsicht: nicht alles kann dabei allein entschieden werden. Als Wohnungseigentümer wird man auch Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG). Und die hat ihre ganz eigenen Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Erwirbt man eine Wohnung, wird man nicht nur deren Eigentümer, man erwirbt auch einen Teil der gesamten Immobilie. Damit werden Sie automatisch Mitglied in der WEG und entscheiden zusammen mit den anderen Eigentümern über alles, was die Gesamtimmobilie betrifft. Aber auch, wenn Sie Veränderungen an der eigenen Wohnung anstreben, bedarf manches der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie gerne, was dazu gehört und geben Ihnen an dieser Stelle schon mal einen Überblick.

Sondereigentum: das gehört Ihnen allein

Das sogenannte Sondereigentum umfasst die Räume der Wohnung und die dazu gehörenden Teile des Gebäudes. Dort dürfen Sie nach Belieben Gestaltungen und Änderungen vornehmen, solange das Sondereigentum des Nachbarn oder das Gemeinschaftseigentum davon nicht beeinflusst werden. Sie träumen von einer Küche, die in den Wohnbereich integriert ist und nur eine Wand ist im Weg? Diese können Sie einreißen und den Grundriss Ihrer Wohnung verändern, ohne dass es fremder Zustimmung bedarf. Informieren Sie vorher Ihre Nachbarn, wenn es durch Baumaßnahmen laut werden könnte.

Gemeinschaftseigentum: das gehört der WEG

Zum Eigentum aller gehören zum Beispiel das Dach, die Fenster, das Treppenhaus, die tragenden Gebäudeteile, die Grünanlagen und, falls vorhanden, die Tiefgarage. Soll daran etwas saniert oder renoviert werden, muss die Mehrheit der WEG dafür stimmen. Aber auch, wenn Sie Ihren eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk erzeugen oder eine Ladesäule für Ihr E-Auto anschaffen wollen, müssen Sie das mit Ihrer Eigentümergemeinschaft abstimmen.

Vorher informieren: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle

Wenn Sie sich für den Kauf einer Wohnung entschieden haben, sollten Sie sich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags noch ein paar Unterlagen der WEG ansehen. Ihr Makler kann Sie bei der Lektüre unterstützen und eventuelle Fragen beantworten.  In der Teilungserklärung finden Sie eine Auflistung über Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie ein Aufteilungsplan, der die einzelnen Wohnungen und deren Räume zeigt. Die Gemeinschaftsordnung weist aus, wie die Rechte und Pflichten aussehen, die ein Eigentümer gegenüber der Verwaltung hat. Auch die Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln können Sie dort nachlesen.

Zudem haben Sie das Recht, sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen anzuschauen. Dort können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was bereits entschieden wurde und auch, wo es eventuell schwierig werden könnte.

Sie möchten Eigentum erwerben und sind sich unsicher, ob es eine Wohnung oder ein Haus sein soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

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Immobilienerwerb fördern lassen

Viele Immobiliensuchende sind zurückhaltend geworden. Gestiegene Zinsen und Inflation haben sie hinsichtlich des Immobilienkaufs verunsichert. Dabei gibt es für den Eigentumserwerb staatliche Unterstützung. Neue Förderprogramme sollen Menschen zum Eigenheim verhelfen.

Die Finanzierungszinsen für den Immobilienkauf liegen aktuell zwischen 3,5 und 4,5 Prozent. Das verunsichert viele, die nach den eigenen vier Wänden suchen. Von staatlicher Seite gibt es aber neue Förderprogramme, die den Menschen helfen sollen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Lassen Sie sich hierzu von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten. Er sagt Ihnen nicht nur, welche Förderprogramme für Sie beim Immobilienerwerb in Frage kommen, sondern hilft Ihnen auch bei der Erstellung einer passenden Finanzierungsstrategie. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen einen Finanzierungsexperten empfehlen.

Förderung von Bestandsimmobilien

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen die Modernisierung oder Sanierung einer Bestandsimmobilie. Käufer können hier zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen wählen. Darüber hinaus gibt es auch weitere Förderprogramme auf Landesebene einiger Bundesländer.

Neubau für Familien

Die KfW bietet seit dem 1. Juni 2023 das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ an. Es soll Familien mit einem Einkommen bis zu 60.000 Euro bei einem Kind, für jedes weitere Kind darf es 10.000 Euro höher sein, bei der Finanzierung einer neugebauten Immobilie unterstützen. Bauherren können einen Förderkredit mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent bis maximal 240.000 Euro beantragen.

Neubau klimafreundlicher Immobilien

Von der KfW gibt es auch das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Damit sollen Bauvorhaben, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen, gefördert werden. Hierfür erhalten Bauherren einen Kredit mit deutlich niedrigeren als den marktüblichen Zinsen. Die maximale Kreditsummer liegt bei 100.000 Euro.

Allerdings kann der Förderkredit auch bis zu 150.000 Euro betragen, wenn mit dem Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht werden kann. Außerdem gelten zusätzliche Kosten wie Fachplanung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und die Zertifizierung als förderfähig.

Sie suchen Unterstützung bei der Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und vermitteln Ihnen einen neutralen Finanzierungsberater.

 

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Wie die Photovoltaikanlage den Wert meiner Immobilie steigert

Die Lage einer Immobilie hat lange Zeit maßgeblich ihren Wert bestimmt. Doch immer mehr rückt ein weiteres Kriterium neben sie: die Energieeffizienzklasse. Vielen Eigentümern von Immobilien mit schlechter Energiebilanz fällt es immer schwerer Kaufinteressenten zu finden. Sie müssen ihre Preisvorstellungen am Markt nach unten korrigieren. Kann eine Photovoltaikanlage dem Wertverfall entgegenwirken?

Derzeit sehen wir bei Kaufimmobilien in Deutschland zwei Preisklassen entstehen: nämlich von energieeffizienten Immobilien und Immobilien mit schlechter Energiebilanz. Während erstere bessere Preise erzielen, müssen zweitere ihre Angebotspreise reduzieren, um überhaupt Interessenten zu finden.

Denn wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den neuen Eigentümer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Viele, die deshalb die Option der energetischen Sanierung in Betracht ziehen, fragen sich, wie sich die zusätzliche Installation einer Photovoltaikanlage auf den Immobilienwert auswirkt.

Photovoltaik kann Immobilienwert erhöhen

Nach Erfahrungen von Immobilienprofis wie Maklern, Gutachtern und Hausverwaltern erhöht eine Photovoltaik den Wert einer Immobilie. Wie stark die Steigerung ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Jede Immobilie ist individuell.

Wie sich eine Wertsteigerung in Ihrem konkreten Fall genau auswirkt, kann Ihnen ein lokaler Qualitätsmakler sagen. Die Faustregel dabei ist: je wirtschaftlicher die Photovoltaikanlage, desto mehr steigert sie den Wert der Immobilie.

Worauf muss bei der Photovoltaikanlage geachtet werden?

Ein wichtiger Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage, also der jährliche Ertrag und die Ersparnisse, die sich durch sie erzielen lassen. Zusätzlich trägt ein Stromspeicher zur Wirtschaftlichkeit bei. Denn er ermöglicht einen höheren Eigenverbrauch und somit mehr Stromkosten zu sparen. Aber auch die Größe der Anlage und die Menge an produziertem Strom sind maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Einspeisevergütung

Die EEG-Einspeisevergütung wird an private Stromproduzenten ausgezahlt, die ihren überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeisen. In den letzten Jahren ist diese stark gesunken. Deshalb sind die meisten Solaranlagen vor allem dann rentabel, wenn sie mit einem hohen Eigenverbrauch betrieben werden. Darum lautet hier die Faustregel: je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Wertsteigerung der Immobilie.

Fazit

Wie sich also eine Photovoltaikanlage auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt, ist von vielen auch individuellen Faktoren abhängig. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich von einem Immobilienprofi und einem Energieexperten beraten zu lassen. Wer die Sache aber richtig angeht, kann mehr aus seiner Immobilie herausholen.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist oder wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Neue EU-Gebäuderichtlinie: Was Eigentümer wissen sollten

Die EU will in Sachen Umweltschutz aktiv werden. Da führt auch kein Weg an alten, energetisch rückständigen Gebäuden vorbei. Was dies genau für Eigentümer bedeutet, beleuchten wir jetzt.

Die EU hat es sich zum Ziel gemacht, in diversen Feldern klimaneutral zu werden. Das gilt auch für den Immobiliensektor. Da Gebäude für rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und gut ein Drittel aller Treibhausemissionen verantwortlich sind, setzt die Europäische Union hier an, um in Sachen Umweltschutz vorwärtszukommen: Gebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden.

Energieeffizienzklassen kurz und knapp erläutert

Genau wie bei Elektrogeräten werden Gebäude in Effizienzklassen eingeteilt. Die Einstufung in Energieeffizienzklassen reicht in Deutschland von A+ bis H. A+ entspricht einem Goldstandard, H einer sehr schlechten Bewertung, bei der über 250 kWh pro Quadratmeter in einem Kalenderjahr verbraucht werden. Bewertet wird der Energiebedarf des Gebäudes, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.

Was bedeutet die Verordnung für frischgebackene und langjährige Eigentümer

Zunächst einmal greift die Verordnung bei Neubauten. Diese sollen bei ihrer Errichtung ab 2028 klimaneutral sein. Als Energielieferant dient die eigene Solaranlage. Bestandsimmobilien müssen bis 2030 bzw. 2033 gewisse Energieeffizienzklassen vorweisen. Bis dahin bleibt Zeit für die Umrüstung.

Es ist erklärtes Ziel, bei Wohnimmobilien bis 2030 die Energieeffizienzklasse E zu erreichen. 2033 soll es dann die Klasse D sein. Da dies in der Bundesrepublik etwa die Hälfte aller Wohnbauten betrifft, in Zahlen ungefähr 14 Millionen, ist ein Großteil der Eigentümer hierzulande aufgefordert, zu handeln.

Wie soll die Vorgabe konkret umgesetzt werden?

Es ist geplant, zunächst Immobilien mit besonders miserabler Energieeffizienz zuerst zu sanieren und Zuschüsse und Beihilfen für Haushalte bereitzustellen, welche die Kosten einer Sanierung nicht selbst stemmen können. Gebäude mit Denkmalschutz, Kirchen und Gotteshäuser sowie Sozialwohnungen erhalten eine Sonderstellung. Sie bleiben von dieser Vorgabe der EU unbehelligt.

Energieeffizienz als neues Kriterium der Gebäudebewertung

Um die Energieeffizienz der eigenen Immobilie einschätzen zu können, sollten sich Eigentümer – auch ohne Absicht zu verkaufen – einen Energieausweis ausstellen lassen. Für die Investitionssumme von ca. 100 Euro erhalten sie – besonders beim Bedarfsausweis, der den Energiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Parameter wiedergibt – ein realistisches Bild der Energiebilanz ihrer Immobilie.

Sollten Sie sich im Hinblick auf den aktuellen Wert Ihrer Immobilie im Unklaren sein, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Makler zu Rate zu ziehen. Dann stehen Sie bei künftigen Preisverhandlungen auf einem soliden Fundament und laufen nicht Gefahr, dass Interessenten den Energieeffizienzwert Ihrer Immobilie als Anlass nehmen, hinsichtlich des Preises ordentlich zu feilschen.

Sie wollen wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

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