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Geerbte Immobilie mit laufender Hypothek: Was Erben jetzt wissen müssen

Nicht selten zeigt sich nach dem ersten Blick in die Unterlagen, dass die geerbte Immobilie noch mit Schulden belastet ist. Eine bestehende Hypothek oder ein offenes Darlehen kann die Situation deutlich komplizierter machen. Plötzlich stehen Erben vor wichtigen Fragen: Muss der Kredit übernommen werden? Lohnt sich eine Ablösung? Oder ist ein Verkauf der bessere Weg? Wer frühzeitig die richtigen Schritte einleitet, kann finanzielle Risiken vermeiden und eine tragfähige Entscheidung treffen.

 

 

Wenn auf dem Erbe noch ein Darlehen liegt: Was Sie zuerst tun sollten

Nach dem Erbfall ist es entscheidend, sich schnell einen Überblick über die finanzielle Situation der Immobilie zu verschaffen. Dazu gehört vor allem die Prüfung, ob und in welcher Höhe noch ein Kredit besteht. Banken informieren Erben in der Regel über laufende Verpflichtungen, dennoch sollten Sie alle Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Kreditverträge und Zahlungspläne sorgfältig zusammentragen.

Mit dem Erbe gehen auch die Verpflichtungen auf die Erben über. Deshalb sollte früh geprüft werden, ob die Immobilie überhaupt wirtschaftlich sinnvoll übernommen werden kann. In manchen Fällen kann auch die Ausschlagung des Erbes eine Option sein, wenn die Belastungen den Wert übersteigen. Da hierfür strenge Fristen gelten, ist schnelles Handeln besonders wichtig.

Weiterführen oder tilgen

Steht fest, dass eine Hypothek besteht, gibt es grundsätzlich mehrere Wege. Eine Möglichkeit ist die Übernahme des bestehenden Kredits. Das bedeutet, dass Sie als Erbe in den Vertrag eintreten und die Raten weiterzahlen. Ob dies sinnvoll ist, hängt von den Konditionen des Darlehens und Ihrer eigenen finanziellen Situation ab. Manche ältere Kredite haben noch günstige Zinsen, andere können zur Belastung werden.

Alternativ kann der Kredit auch vollständig abgelöst werden, etwa durch vorhandenes Eigenkapital oder eine Umschuldung. Hier lohnt sich ein Gespräch mit der Bank, denn manchmal sind Sondertilgungen möglich oder es kann eine neue Finanzierung mit besseren Bedingungen vereinbart werden.

Entscheidend ist, die Immobilie realistisch zu bewerten. Nicht nur der Kreditstand zählt, sondern auch der aktuelle Marktwert, mögliche Sanierungskosten und die Frage, ob Sie selbst dort wohnen möchten oder ob eine Vermietung infrage kommt. Eine professionelle Einschätzung kann helfen, Klarheit zu gewinnen.

Verkauf trotz Hypothek: Wie Sie finanzielle Fallstricke vermeiden

Viele Erben entscheiden sich dafür, die Immobilie zu verkaufen, besonders wenn sie nicht selbst genutzt werden soll oder die Kreditlast zu hoch ist. Ein Verkauf ist auch dann möglich, wenn noch Schulden bestehen. In der Regel wird der offene Betrag aus dem Verkaufserlös beglichen, bevor der verbleibende Rest an die Erben ausgezahlt wird.

Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, braucht es jedoch eine gute Planung. Außerdem müssen mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen berücksichtigt werden, falls der Kredit vorzeitig beendet wird. Auch steuerliche Aspekte können eine Rolle spielen, etwa bei späterem Verkauf oder bei mehreren Erben.

Gerade in solchen Situationen ist es hilfreich, einen erfahrenen Immobilienmakler an der Seite zu haben, der den Marktwert korrekt einschätzt, Käufer professionell begleitet und die Abstimmung mit Banken und Notaren koordiniert. So lassen sich finanzielle Risiken reduzieren und die Immobilie kann zu fairen Konditionen veräußert werden.

Haben Sie eine Immobilie geerbt, auf der noch ein Kredit lastet? Wir unterstützen Sie gern dabei, die beste Lösung zu finden. Melden Sie sich für ein unverbindliches Gespräch – gemeinsam klären wir, ob Übernahme oder Verkauf für Sie der richtige Weg ist.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Erbengemeinschaft: Gemeinsam zum erfolgreichen Immobilienverkauf

Einen Nachlass mit mehreren Erben zu regeln, kann schnell zur Zerreißprobe werden. Unterschiedliche Vorstellungen und Emotionen erschweren oft die Entscheidung über das gemeinsame Erbe – vor allem, wenn eine Immobilie dazugehört. Dieser Artikel zeigt, wie Erbengemeinschaften dennoch einen fairen und erfolgreichen Immobilienverkauf erreichen können.

 

Wo mehrere Personen mitentscheiden, treffen oft ganz unterschiedliche Vorstellungen aufeinander. Während ein Erbe emotional am Elternhaus hängt, möchte der andere lieber schnell verkaufen. Solche Konstellationen bergen erhebliches Konfliktpotenzial. Unklare Zuständigkeiten, fehlende Absprachen und unterschiedliche finanzielle Interessen erschweren schnelle und einfache Lösungen zusätzlich.

Zudem können rechtliche und steuerliche Herausforderungen auftreten, die nicht jeder Erbe gleichermaßen versteht oder überblickt. Wenn die Erben keine Einigung erzielen können, droht im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung – mit finanziellen Verlusten für alle Beteiligten.

Lösungswege: von Auszahlen bis Verkauf

Der wichtigste Schritt zur Lösung ist, dass sich alle Beteiligten offen austauschen und ihre Wünsche klar formulieren. Danach stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um eine faire und gütliche Einigung zu erzielen.

Eine Variante ist die Auszahlung einzelner Erben. Möchte beispielsweise ein Erbe die Immobilie behalten, kann er die anderen finanziell ausgleichen – dafür sollte der Immobilienwert professionell ermittelt werden.

Falls ein Verkauf kurzfristig nicht gewünscht oder möglich ist, könnte die Immobilie auch gemeinschaftlich vermietet werden. Dies verschafft der Erbengemeinschaft laufende Einnahmen und zusätzliche Zeit, um in Ruhe Entscheidungen zu treffen.

Eine weitere Option, die besonders häufig gewählt wird, ist der gemeinsame Verkauf am freien Markt. Dabei wird der erzielte Erlös nach Abzug aller Kosten gerecht gemäß der jeweiligen Erbanteile verteilt.

Professionelle Unterstützung: Warum ein Makler hilft

Ein erfahrener Immobilienmakler kann als neutraler Mittler entscheidend dazu beitragen, Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft zu entschärfen und schnell zu einer Einigung zu gelangen. Zu den Vorteilen eines Maklers zählt, dass er eine neutrale Immobilienbewertung durchführt und objektiv den Verkehrswert ermittelt. Dadurch erhalten alle Beteiligten eine klare Ausgangslage. Zudem moderiert der Makler Gespräche zwischen den Erben und hilft, emotionale Streitigkeiten sachlich zu klären.

Nicht zuletzt sorgt ein erfahrener Makler für Rechtssicherheit, da er die rechtlichen Besonderheiten und mögliche Fallstricke einer geerbten Immobilie genau kennt. Gerade in angespannten Situationen ist die Unterstützung eines Profis entscheidend, um den Familienfrieden zu bewahren.

Stecken Sie in einer Erbengemeinschaft und wissen nicht, wie Sie die Immobilie am besten verwerten? Melden Sie sich bei uns – wir beraten alle Erben neutral und helfen, eine für alle faire Lösung zu finden.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Erbimmobilie – worauf muss ich beim Verkauf achten?

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist oft eine emotionale Herausforderung und zugleich eine komplexe Aufgabe. Der Verkauf ist mit vielen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Hürden verbunden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten.

 

  1. Erbfolge klären und rechtliche Grundlagen prüfen

Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie dazu berechtigt sind. Wichtige Schritte hierbei sind:

  • Erbschein beantragen: Dieser weist Sie offiziell als Erben aus und ist oft erforderlich, um ins Grundbuch eingetragen zu werden.
  • Grundbuch prüfen: Kontrollieren Sie, ob Sie bereits als Eigentümer eingetragen sind. Falls nicht, müssen Sie die Umschreibung veranlassen.
  • Miterben abstimmen: Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen. Klären Sie frühzeitig, wie die Aufteilung des Erlöses geregelt werden soll.
  1. Steuerliche Aspekte berücksichtigen

Ein Immobilienverkauf kann steuerliche Folgen haben. Klären Sie vorab folgende Punkte:

  • Spekulationssteuer: Wenn die Immobilie vor weniger als zehn Jahren vom Verstorbenen gekauft wurde, kann beim Verkauf eine Steuer anfallen – es sei denn, die Immobilie wurde ausschließlich selbst genutzt.
  • Erbschaftssteuer: Abhängig vom Wert der Immobilie und Ihrem Verwandtschaftsgrad kann auch Erbschaftssteuer fällig werden. Informieren Sie sich über Freibeträge und mögliche Steuerlasten.
  1. Immobilie bewerten lassen

Eine professionelle Bewertung hilft Ihnen, den realistischen Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Ein lokaler Profimakler bietet diesen Service in der Regel kostenlos an. Eine professionelle Wertermittlung ist für eine erfolgversprechende Preisstrategie unerlässlich. Ein Qualitätsmakler, weiß, wie Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen können.

  1. Renovieren oder im Ist-Zustand verkaufen?

Ob sich eine Renovierung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aktuell müssen Immobilien mit schlechter Energieeffizienz erhebliche Preisreduktionen hinnehmen. Allerdings sollte genau abgewogen werden, ob sich der Aufwand und die Kosten lohnen. Lassen Sie sich hierzu von einem Immobilienexperten sowie einem Energieexperten beraten.

Der Verkauf einer geerbten Immobilie erfordert Planung, rechtliche Absicherung und oft auch professionelle Unterstützung. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie den Prozess nicht nur stressfrei gestalten, sondern auch einen marktgerechten Erlös erzielen.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Geerbte Immobilie verkaufen: der Unterlagencheck

Ist die Erbengemeinschaft aufgelöst und die Entscheidung für den Verkauf gefallen, geht es erst richtig los. Die Immobilie muss nicht nur ausgeräumt, hergerichtet und vermarktet werden. Gleichzeitig müssen alle Unterlagen besorgt werden, die es für den Verkauf braucht.

Zwischen 2015 und 2024 wurden 4,34 Millionen Immobilien in Deutschland vererbt. Viele Häuser und Wohnungen werden verkauft, was meistens die beste Lösung für alle Beteiligten ist, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt.

Entscheidet sich eins der Mitglieder dieser Gemeinschaft, die Anteile der anderen abzukaufen und letztendlich die ganze Immobilie allein zu veräußern, muss dafür seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Doch egal ob allein oder zusammen: für den Verkauf einer geerbten Immobilie müssen zunächst alle wichtigen Unterlagen vorliegen.

Der Erbschein

Ohne ihn geht nichts. Erst mit dem Erbschein in der Hand kann es mit den Plänen für den Verkauf losgehen. Zur Beantragung beim Nachlassgericht brauchen Sie Ihren Personalausweis, das Testament (wenn es eins gibt) und vom Erblasser die Sterbeurkunde in beglaubigter Kopie.

Was braucht es von der Immobilie?

Wenn es den nicht gibt oder er nicht auffindbar ist, müssen Sie einen anfertigen lassen: den Grundriss der Immobilie. Denn allerspätestens für das Exposé wird er auf jeden Fall benötigt. Stöbern Sie aber zunächst in allen alten Aktenordnern, ob Sie ihn vielleicht nicht doch finden.

Stichwort Exposé: dazu benötigen Sie auch den Energieausweis, der übrigens Pflicht ist. Ist der vorliegende veraltet oder gibt es keinen, beauftragen Sie einen Energieberater mit der Erstellung. Der neue Ausweis ist dann wieder zehn Jahre gültig.

Die Flurkarte weist aus, in welcher Umgebung sich die Erbimmobilie befindet. Beantragen können Sie diese telefonisch, digital oder persönlich beim zuständigen Liegenschaftskatasteramt.

Schlägt vor dem Notartermin ein Blitz ein oder es kommt zu einer Überschwemmung, ist es gut, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung nachweisen können. Diese ist zudem besonders wichtig für den Kaufinteressenten: ohne diesen Nachweis lehnt die Bank einen Kredit höchstwahrscheinlich ab.

Ganz schön aufwendig? Der Profi hilft!

Beim Verkauf einer Erbimmobilie soll es schnell gehen, schließlich müssen weiterhin alle laufenden Kosten gedeckt werden. Die Beschaffung der Unterlagen frisst Zeit, vor allem, wenn man das alles noch nie gemacht hat. Wenn Sie daran fast verzweifeln: das müssen Sie nicht. Ein Makler ist nicht nur ein guter Partner für den Verkauf, er übernimmt auch alle Vorbereitungen und besorgt fehlende Unterlagen für Sie. Und schon ist das Erbe und alles, was mit seinem Verkauf zusammenhängt, nicht mehr ganz so kompliziert.  

Sie haben eine Immobilie geerbt oder benötigen sonstige Unterstützung beim Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Checkliste für das Immobilienerbe

Nach einem Todesfall steht für Hinterbliebene nicht nur die Trauerbewältigung an, sondern es müssen eine Vielzahl von Angelegenheiten geregelt werden. Gerade bei einer Immobilienerbschaft sind einige Aufgaben und Dokumente besonders wichtig.

Die Ermittlung des Nachlasses

  • Einblick ins Grundbuch: Wer steht aktuell im Grundbuch? Bringen Sie in Erfahrung, um welche Form des Eigentumsverhältnisses (Alleineigentum, gemeinschaftliches Eigentum oder ein anderes Eigentumsverhältnis) es sich handelt.
  • Verbindlichkeiten klären: Bringen Sie in Erfahrung, ob Schuld oder andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Immobilie stehen.
  • Kommunikation mit Finanzinstituten und Versicherungen: Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen liefern Ihnen wichtige Informationen.
  • Vertragspartner informieren: Bei einem Todesfall ist es wichtig, alle relevanten Parteien zu informieren. Hierzu gehören Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter und Gläubiger.
  • Rechtliches: Bis zur endgültigen Annahme der Erbschaft besorgen Sie die Geschäfte nur als Geschäftsbesorgung für den Nachlass.

Wer erbt das Vermögen? ­- Testament und Erbfolge

  • Testament: Wurde zu Lebzeiten ein notarielles Testament aufgesetzt?
  • Aufbewahrungsort des Testaments: Wo befindet sich das Testament?
  • Recherche: Ist es möglich, dass sich das Testament in Ihren persönlichen Unterlagen befindet?
  • Nachlassgericht: Falls nicht bekannt ist, wo sich das Testament befindet, haben Sie bereits eine Anfrage beim Nachlassgericht (Amtsgericht oder Notariat) eingereicht?
  • Falls Sie im Besitz des Testaments sind: Haben Sie es bereits beim Nachlassgericht eingereicht?

Erbregelung bei fehlendem Testament

  • Pflichtteil und Hinterbliebene: Ist kein Testament vorhanden, erben Hinterbliebene das Vermögen nach Pflichtteilen.
  • Verwandtschaftsgrad: Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, wobei Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades bevorzugt werden.

Entscheidung über das Erbe: Ausschlagen oder Annehmen?

  • Umfang: Wie groß ist der Nachlass und was genau wird vererbt?
  • Schulden: Sind Schulden vorhanden?
  • Auflagen: Einige Testamente enthalten spezielle Anweisungen oder Einschränkungen.
  • Entscheidungsfrist: Wie viel Zeit bleibt, um sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden?
  • Rechtliche Beratung: Eine professionelle Beratung vom Anwalt kann helfen, alle Aspekte des Erbes zu verstehen und die gesetzten Fristen einzuhalten.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E

Wo Immobilien erben teuer ist

Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher.

Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert einer Immobilie bestimmt werden. In den letzten Jahren wurden Bewertungsmethoden angewandt, die in vielen Fällen unter dem tatsächlichen Verkaufspreis lagen und die Preissteigerungen der letzten Jahre zu wenig berücksichtigt hatten.

Das lag daran, dass die Finanzämter ein vereinfachtes Verfahren gemäß Bewertungsgesetz angewandt haben, ohne die Immobilie zu besichtigen, das Grundbuch einzusehen oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dabei bleibt es grundsätzlich auch. Jedoch soll im Jahr 2023 mehr auf Vergleichswerte gesetzt werden als bisher, um die die Verkehrswerte der Immobilien besser an die Marktlage anzupassen. Vergleichsdaten erhalten die Finanzämter von den örtlichen Gutachterausschüssen, die allerdings nur einmal im Jahr veröffentlichen. Die Preisreduktionen der letzten Monate haben sich allerdings noch nicht in allen Regionen in den Gutachterdaten niedergeschlagen.

Auch spezielle Merkmale des Objekts, die den Wert mindern könnten – so wie eine alte Heizungsanlage oder aktuelle Marktveränderungen, werden im Verfahren der Finanzämter nicht oder zu wenig berücksichtigt. Daher ergeben sich nun oft überhöhte Werte seitens des Finanzamts.

In Metropolen und Großstädten, die in den letzten Jahren große Preissteigerungen zu verzeichnen hatten, werden daher zu einer höheren Erbschaftsteuer führen als Immobilien in ländlichen Regionen. Besonders betroffen ist die bayrische Landeshauptstadt München.

Erbschafts­steuer 2023 – so wird grundsätzlich versteuert

Grundsätzlich gelten für die Erbschaftssteuer drei verschiedene Steuerklassen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Diese haben unterschiedlich hohe Freibeträge. Sie reichen von 20.000 bis 500.000 Euro, wobei ein Freibetrag von 20.000 Euro allen Erben erlassen wird, egal ob verwandt oder nicht verwandt. Die Steuerklasse I wird engen Verwandten zugeteilt und hat die geringste Steuerklasse. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in direkter Linie. Nichten und Neffen ordnet man der Steuerklasse II zu. Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen gehören in die Steuerklasse III, die wiederum einen höheren Steuersatz veranschlagt.

Zusätzliche Freibeträge, welche die Erbschaftssteuer reduzieren

Allgemein gilt, bei einem Wert der Erbschaft unter dem persönlichen Freibetrag, muss keine Erbschafts­steuer entrichtet werden. Und auch wenn der Wert über dem Freibetrag liegt, kann es sein, dass das Erbe nicht versteuert werden muss. Denn es gibt insgesamt vier weitere Freibeträge: Versorgungsfreibeträge, Pflegefreibeträge, Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Steuerbefreiungen.

Wer ein Erbe antreten möchte, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. In den meisten Fällen muss außerdem eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben  werden. Um die Immobilie optimal zu bewerten, lohnt es sich einen fachlichen Rat beim Immobilienberater oder Steuerberater ihres Vertrauens einzuholen.

Sie haben geerbt und möchten ihre Immobilie bewerten lassen? Lassen Sie sich von uns beraten!

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Foto: ©  Varavin88/Depositphotos.com

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Plötzlich ist es so weit, ein geliebter Mensch hat das Zeitliche gesegnet und über Nacht sind Sie zum Immobilieneigentümer geworden. Jetzt gehen Ihnen eine Menge Fragen durch den Kopf: Erbe annehmen oder lieber ausschlagen? Selbst einziehen, vermieten oder doch gleich verkaufen?

Erbschaft akzeptieren oder ablehnen?

Wer eine Erbschaft macht, erhält vom verstorbenen Menschen eine große Verantwortung. Eine Immobilie vererbt zu bekommen, bedeutet gleichzeitig Rechte und Pflichten zu erhalten. Wer kennt ihn nicht, den schönen Spruch: Eigentum verpflichtet. Auch handelt es sich bei einem Immobilienerbe nicht immer um einen Vermögenswert. Es kann auch sein, dass der Besitz mit Schulden belastet ist, die dann ganz automatisch auf Sie als Nachlassempfänger übergehen würden. Sobald Sie das Erbe annehmen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Gerade Erben von Immobilien sollten sich vorab gut informieren. Ein Blick ins Grundbuch zeigt, wie es mit der Immobilie bestellt ist. Ist sie schuldenfrei und wurden alle Hypotheken getilgt, ist dies hier vermerkt. Dann steht einer Überschreibung nichts mehr im Wege. Ist die Immobilie jedoch belastet, hat der Erbe sechs Wochen Zeit, das Erbe abzulehnen. Der richtige Adressat ist hierbei ein Notar oder der für diesen Vorgang zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht.

Wissen ist Macht: Immobilienwert ermitteln

Haben Sie sich für die Erbschaft entschieden, wird Sie der aktuelle Wert der Immobilie sicherlich brennend interessieren. Ein Großteil der Erben stellt sich die Frage, was man nun mit dem Nachlass anfängt. Immer spielt eine Rolle, ob man die Immobilie langfristig im eigenen Besitz halten oder diese lieber gewinnbringend veräußern möchte. Die meisten Erben finden auf diese Frage nicht direkt eine Antwort. Unser Tipp: Lassen Sie den Immobilienwert von einem erfahrenen Makler schätzen. Denn egal, wie Sie sich am Ende entscheiden, den Wert der Immobilie zu kennen, ist immer ein Pluspunkt.

Immobilie beziehen, verkaufen oder vermieten

Für die meisten Immobilienerben kommt ein zeitnaher Umzug ins geerbte Haus oder die geerbte Wohnung nicht in Frage. Von jetzt auf gleich seinen Lebensmittelpunkt zu verlagern, funktioniert nicht ganz so leicht. Dennoch wollen sich viele Erben diese Option offenhalten oder schrecken einfach vor einem direkten Verkauf des Familienerbstücks zurück.

 

In solch einem Fall bietet sich die Option Vermietung an. So kann die Immobilie zeitnah Gewinn erwirtschaften, verbleibt aber vorerst in eigener Hand. Was es in Sachen Vermietung zu beachten gilt und wie Sie am besten die passenden Mieter finden, verraten wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns.

Sollten Sie sich jedoch entscheiden, die Immobilie zu veräußern, stehen Sie vor ganz anderen Herausforderungen. Dann gilt es, einen marktgerechten Verkaufspreis zu ermitteln, ein Exposé mit aussagekräftigen Bildern zu erstellen und die Immobilie auf diversen Portalen zu inserieren. All diese Aufgaben bedeuten eine Menge Arbeit. Zudem besteht die Gefahr, dass Sie als Erbe bei der Preisschätzung falsch liegen und die Immobilie deshalb zu günstig den Eigentümer wechselt oder erst gar keinen kaufwilligen Interessenten findet.

Haben Sie Fragen zum Immobilienwert oder zum Thema Erbschaft? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Jahrelange Erfahrung und zufriedene Kunden sprechen eine klare Sprache.

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Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer 2023

Ab dem 1. Januar 2023 können Erbschaften und Schenkungen teurer werden. Wenn ich also im kommenden Jahr ein Haus erbe, wie hoch kann die steuerliche Belastung mit der geplanten Gesetzesänderung ausfallen? Wo wirkt sie sich am stärksten aus? Fragen über Fragen, die Eigentümer und deren Erbberechtigte seit dem neuen Gesetzesentwurf beschäftigen.

Am 10. Oktober 2022 wurde ein neuer Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Demnach wurde ein notwendiger Bedarf an Neuregelungen im deutschen Steuerrecht festgestellt. Unter anderem auch eine Änderung des Bewertungsgesetzes. Das betrifft auch die Bewertung von Immobilien, die an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst werden soll. Das wirkt sich besonders auf diese Fälle aus:

  1. Sachwertverfahren/Ertragswertverfahren für bebaute Grundtücke
  2. Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen
  3. Fälle mit Gebäuden auf fremdem Grundbesitz

Warum wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer teurer?

Die steuerliche Wertermittlung bebauter Grundstücke orientiert und gleicht sich mehr an die der Gutachterausschüsse an, die sich bei der Bewertung nach der ImmoWertV richten. Somit entspricht der Immobilienwert eher dem aktuellen Verkehrswert. Ein weiterer Faktor, der unweigerlich mit dem Verkehrswert zusammenhängt, sind die gestiegenen Immobilienpreise. Das Resultat: höhere Steuern wegen höherem Immobilienwert.

Experten sind sich einig, dass Erbschafts- und Schenkungssteuer mindestens um 20 Prozent bis 30 Prozent teurer werden. Vereinzelt könne es auch zu einer Verdopplung der Steuerzahlung kommen.

Wo und warum wirkt sich die Gesetzesänderung am stärksten aus?

Nicht überall werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung gleichermaßen zu bemerken sein. Denn bei jeder Bewertung kommt es auch auf die Lage des bebauten Grundstücks an. Für vererbte Immobilien in ländlichen und nicht metropolnahen Regionen, werden weniger Steuer anfallen als für ein Haus oder eine Wohnung, die mitten in der Stadt oder im Speckgürtel liegt. Im nächsten Jahr steigen nämlich mit den Neuregelungen auch die Regional- und Sachwertfaktoren an.

Sind Sie unsicher, wie viel teurer die Steuer ausfallen könnte, kann die professionelle Immobilienbewertung eines Maklers Klarheit verschaffen. Dieser richtet sich ebenfalls nach der ImmoWertV. Er steht Ihnen auch bei Auseinandersetzungen mit Erbengemeinschaften als unparteiischer und unabhängiger Vermittler zur Seite. Falls es zu einem Verkauf kommen sollte, wird der Makler Erben auch dabei professionell beraten und unterstützen können.

Sie haben ein Haus geerbt oder geschenkt bekommen? Oder Sie möchten Ihr Erbe regeln? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten und helfen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserem Netzwerk gern weiter.

 

 

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Foto: © limbi007/Depositphotos.com

Kann das nicht jemand anderes machen: Wohnung entrümpeln?

Immobilie geerbt, Haushaltsauflösung, Platz für Neues schaffen oder Umzug in eine kleinere Wohnung. Es gibt viele Gründe, die eigenen vier Wände zu entrümpeln. Wer vor der Entrümpelung einer ganzen Immobilie steht, fühlt sich oft überfordert. Wo anfangen? Wie trennen? Viele suchen sich Hilfe im Internet. Doch welche Angebote sind seriös?

Um Geld zu sparen, beginnen viele auf eigene Faust mit der Entrümpelung. Doch wenn es an die Sofalandschaft und die Vitrine mit den großen Glasflächen geht oder hunderte von Kiste vier Stockwerke hinuntergetragen werden müssen, stoßen viele an ihre Grenzen. Professionelle Hilfe kann hier Zeit und Mühe sparen.

Wie immer: Eine gute Vorbereitung ist alles

Wenn Sie beispielsweise die Immobilie Ihres Erblassers auflösen, ist es ratsam, Wertgegenstände, die Sie behalten möchten, schon mal vorzusortieren. Das spart Zeit, wenn der Entrümpler da ist. Zudem lohnt es sich, Schmuck oder Sammlungen von einem Experten schätzen zu lassen. Vielleicht können Sie damit noch Geld machen, anstatt welches für das Entrümpeln auszugeben.

Welches Angebot ist seriös?

Wenn Sie verschiedene Entrümpelungsunternehmen gefunden haben, lassen Sie sich von jedem ein Angebot erstellen. Achten Sie dabei nicht nur darauf, wer Ihnen den besten Preis macht. Checken Sie auch aufmerksam, wer offen und transparent mit Ihnen kommuniziert. So werden seriöse Entrümpelungsunternehmen Ihnen einen kostenlosen Besichtigungstermin anbieten, bei dem der tatsächliche Aufwand präzise kalkuliert wird.

Das schriftliche Angebot sollte dann einen Festpreis enthalten. Bei einem Kostenvoranschlag hingegen, kann der Preis am Ende 20 Prozent höher sein. Achten Sie zudem darauf, dass das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung hat.

Wo liegen die Kosten?

Der Preis für eine Entrümpelung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grob lässt sich sagen, dass ein Zimmer bei etwa 500 Euro liegt. Das kann jedoch stark variieren, nicht zuletzt auch wegen Inflation und gestiegener Energiekosten. Aber auch die Menge der zu entrümpelnden Gegenstände, die Lage der Immobilie, der Anfahrtsweg, die Parksituation und ob ein Fahrstuhl vorhanden ist, beeinflussen den Preis.

Viele Unternehmen bieten aber auch an, verwertbares Inventar anzurechnen. Das heißt, dass der Entrümpelungsservice einige Ihrer Gegenstände zu Geld machen kann. Diese Einnahmen zieht er von Ihren Kosten ab.

Sie müssen eine Immobilie entrümpeln und sind sich unsicher, wie es damit weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Immobilie erben bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Immer öfter ziehen es Paare vor ihr Leben lang unverheiratet zu bleiben. Doch was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, wenn einer von beiden stirbt? Im deutschen Recht werden Personen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wie fremde Dritte behandelt. Das heißt: stirbt einer von beiden, erbt der andere nichts – solang nicht Vorsorge getroffen wurde.

Für unverheiratete Paare gilt kein gesetzliches Erbrecht. Im Todesfall kann der hinterbliebene Partner nur dann Erbe werden, wenn er im Testament steht oder ein Erbvertrag aufgesetzt wurde. Existiert beides nicht, kann es für den hinterbliebenen Partner schwierig werden.

Verwandte oder Staat

Existieren weder Testament noch Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge und das Erbe geht an die nächsten Verwandten des Verstorbenen. Ist unklar, ob es Verwandte gibt, kümmert sich ein Nachlasspfleger um das Erbe. Das heißt: er macht sich auf die Suche nach Verwandten. Lassen sich wirklich keine Verwandten ausmachen, erbt der Staat. So oder so geht der verbliebene Partner leer aus.

Ein Beispiel

Ein Paar – nennen wir sie Marie und Thomas – hat 30 Jahre zusammengelebt, nicht geheiratet und keine Kinder. Thomas erbte von seinen Eltern eine Immobilie, in die er mit Marie gezogen ist. Plötzlich stirbt Thomas bei einem Unfall. Ein Testament oder ein Erbvertrag wurden nie aufgesetzt. Nun geht das Erbe, inklusive der Immobilie, in der Marie und Thomas 20 Jahre glücklich gelebt haben, an die durch die gesetzliche Erbfolge bestimmten Verwandten. In unserem Beispiel sind das ein Onkel und eine Tante von Thomas. Marie erbt nichts.

Beide sind Eigentümer der Immobilie

Nehmen wir an, Thomas hat kurz nach dem Erbe der Immobilie Marie als weitere Eigentümerin im Grundbuch eintragen lassen. Dann kommt auf Marie eine Erbauseinandersetzung zu. – Das Gleiche gilt übrigens, wenn beide eine Immobilie gekauft haben und gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch stehen. – Denn Marie ist weiterhin nur Eigentümerin Ihres Teils der Immobilie. Thomas‘ Teil geht nach wie vor an seine Tante und seinen Onkel. Mit beiden bildet Marie nun eine Erbengemeinschaft.

Zwangsversteigerung vermeiden

Marie muss sich mit beiden einigen, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Sie möchte natürlich gern darin wohnen bleiben, kann aber beide nicht auszahlen. Onkel und Tante drängen deshalb auf den Verkauf. Marie weigert sich aber. Daraufhin beantragt die Tante die Zwangsversteigerung der Immobilie. Marie wird also rechtlich zum Verkauf gezwungen. Allerdings wird die Immobilie bei der Zwangsversteigerung – wie es häufig vorkommt – für weniger verkauft, als sie eigentlich wert ist. Alle drei ärgern sich.

Erbe frühzeitig regeln

Damit Lebensgefährten sichergehen können, dass im Todesfall der geliebte Partner erbt, müssen sie das in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Ein lokaler Immobilienprofi berät Eigentümer, welche Möglichkeiten im Erbfall für die Immobilie bestehen.

Sind Sie sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie im Erbfall ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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