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Geerbte Immobilie verkaufen: der Unterlagencheck

Ist die Erbengemeinschaft aufgelöst und die Entscheidung für den Verkauf gefallen, geht es erst richtig los. Die Immobilie muss nicht nur ausgeräumt, hergerichtet und vermarktet werden. Gleichzeitig müssen alle Unterlagen besorgt werden, die es für den Verkauf braucht.

Zwischen 2015 und 2024 wurden 4,34 Millionen Immobilien in Deutschland vererbt. Viele Häuser und Wohnungen werden verkauft, was meistens die beste Lösung für alle Beteiligten ist, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt.

Entscheidet sich eins der Mitglieder dieser Gemeinschaft, die Anteile der anderen abzukaufen und letztendlich die ganze Immobilie allein zu veräußern, muss dafür seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Doch egal ob allein oder zusammen: für den Verkauf einer geerbten Immobilie müssen zunächst alle wichtigen Unterlagen vorliegen.

Der Erbschein

Ohne ihn geht nichts. Erst mit dem Erbschein in der Hand kann es mit den Plänen für den Verkauf losgehen. Zur Beantragung beim Nachlassgericht brauchen Sie Ihren Personalausweis, das Testament (wenn es eins gibt) und vom Erblasser die Sterbeurkunde in beglaubigter Kopie.

Was braucht es von der Immobilie?

Wenn es den nicht gibt oder er nicht auffindbar ist, müssen Sie einen anfertigen lassen: den Grundriss der Immobilie. Denn allerspätestens für das Exposé wird er auf jeden Fall benötigt. Stöbern Sie aber zunächst in allen alten Aktenordnern, ob Sie ihn vielleicht nicht doch finden.

Stichwort Exposé: dazu benötigen Sie auch den Energieausweis, der übrigens Pflicht ist. Ist der vorliegende veraltet oder gibt es keinen, beauftragen Sie einen Energieberater mit der Erstellung. Der neue Ausweis ist dann wieder zehn Jahre gültig.

Die Flurkarte weist aus, in welcher Umgebung sich die Erbimmobilie befindet. Beantragen können Sie diese telefonisch, digital oder persönlich beim zuständigen Liegenschaftskatasteramt.

Schlägt vor dem Notartermin ein Blitz ein oder es kommt zu einer Überschwemmung, ist es gut, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung nachweisen können. Diese ist zudem besonders wichtig für den Kaufinteressenten: ohne diesen Nachweis lehnt die Bank einen Kredit höchstwahrscheinlich ab.

Ganz schön aufwendig? Der Profi hilft!

Beim Verkauf einer Erbimmobilie soll es schnell gehen, schließlich müssen weiterhin alle laufenden Kosten gedeckt werden. Die Beschaffung der Unterlagen frisst Zeit, vor allem, wenn man das alles noch nie gemacht hat. Wenn Sie daran fast verzweifeln: das müssen Sie nicht. Ein Makler ist nicht nur ein guter Partner für den Verkauf, er übernimmt auch alle Vorbereitungen und besorgt fehlende Unterlagen für Sie. Und schon ist das Erbe und alles, was mit seinem Verkauf zusammenhängt, nicht mehr ganz so kompliziert.  

Sie haben eine Immobilie geerbt oder benötigen sonstige Unterstützung beim Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Nomadsoul1/Depositphotos.com

Checkliste für das Immobilienerbe

Nach einem Todesfall steht für Hinterbliebene nicht nur die Trauerbewältigung an, sondern es müssen eine Vielzahl von Angelegenheiten geregelt werden. Gerade bei einer Immobilienerbschaft sind einige Aufgaben und Dokumente besonders wichtig.

Die Ermittlung des Nachlasses

  • Einblick ins Grundbuch: Wer steht aktuell im Grundbuch? Bringen Sie in Erfahrung, um welche Form des Eigentumsverhältnisses (Alleineigentum, gemeinschaftliches Eigentum oder ein anderes Eigentumsverhältnis) es sich handelt.
  • Verbindlichkeiten klären: Bringen Sie in Erfahrung, ob Schuld oder andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Immobilie stehen.
  • Kommunikation mit Finanzinstituten und Versicherungen: Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen liefern Ihnen wichtige Informationen.
  • Vertragspartner informieren: Bei einem Todesfall ist es wichtig, alle relevanten Parteien zu informieren. Hierzu gehören Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter und Gläubiger.
  • Rechtliches: Bis zur endgültigen Annahme der Erbschaft besorgen Sie die Geschäfte nur als Geschäftsbesorgung für den Nachlass.

Wer erbt das Vermögen? ­- Testament und Erbfolge

  • Testament: Wurde zu Lebzeiten ein notarielles Testament aufgesetzt?
  • Aufbewahrungsort des Testaments: Wo befindet sich das Testament?
  • Recherche: Ist es möglich, dass sich das Testament in Ihren persönlichen Unterlagen befindet?
  • Nachlassgericht: Falls nicht bekannt ist, wo sich das Testament befindet, haben Sie bereits eine Anfrage beim Nachlassgericht (Amtsgericht oder Notariat) eingereicht?
  • Falls Sie im Besitz des Testaments sind: Haben Sie es bereits beim Nachlassgericht eingereicht?

Erbregelung bei fehlendem Testament

  • Pflichtteil und Hinterbliebene: Ist kein Testament vorhanden, erben Hinterbliebene das Vermögen nach Pflichtteilen.
  • Verwandtschaftsgrad: Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, wobei Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades bevorzugt werden.

Entscheidung über das Erbe: Ausschlagen oder Annehmen?

  • Umfang: Wie groß ist der Nachlass und was genau wird vererbt?
  • Schulden: Sind Schulden vorhanden?
  • Auflagen: Einige Testamente enthalten spezielle Anweisungen oder Einschränkungen.
  • Entscheidungsfrist: Wie viel Zeit bleibt, um sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden?
  • Rechtliche Beratung: Eine professionelle Beratung vom Anwalt kann helfen, alle Aspekte des Erbes zu verstehen und die gesetzten Fristen einzuhalten.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E

Wo Immobilien erben teuer ist

Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher.

Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert einer Immobilie bestimmt werden. In den letzten Jahren wurden Bewertungsmethoden angewandt, die in vielen Fällen unter dem tatsächlichen Verkaufspreis lagen und die Preissteigerungen der letzten Jahre zu wenig berücksichtigt hatten.

Das lag daran, dass die Finanzämter ein vereinfachtes Verfahren gemäß Bewertungsgesetz angewandt haben, ohne die Immobilie zu besichtigen, das Grundbuch einzusehen oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dabei bleibt es grundsätzlich auch. Jedoch soll im Jahr 2023 mehr auf Vergleichswerte gesetzt werden als bisher, um die die Verkehrswerte der Immobilien besser an die Marktlage anzupassen. Vergleichsdaten erhalten die Finanzämter von den örtlichen Gutachterausschüssen, die allerdings nur einmal im Jahr veröffentlichen. Die Preisreduktionen der letzten Monate haben sich allerdings noch nicht in allen Regionen in den Gutachterdaten niedergeschlagen.

Auch spezielle Merkmale des Objekts, die den Wert mindern könnten – so wie eine alte Heizungsanlage oder aktuelle Marktveränderungen, werden im Verfahren der Finanzämter nicht oder zu wenig berücksichtigt. Daher ergeben sich nun oft überhöhte Werte seitens des Finanzamts.

In Metropolen und Großstädten, die in den letzten Jahren große Preissteigerungen zu verzeichnen hatten, werden daher zu einer höheren Erbschaftsteuer führen als Immobilien in ländlichen Regionen. Besonders betroffen ist die bayrische Landeshauptstadt München.

Erbschafts­steuer 2023 – so wird grundsätzlich versteuert

Grundsätzlich gelten für die Erbschaftssteuer drei verschiedene Steuerklassen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Diese haben unterschiedlich hohe Freibeträge. Sie reichen von 20.000 bis 500.000 Euro, wobei ein Freibetrag von 20.000 Euro allen Erben erlassen wird, egal ob verwandt oder nicht verwandt. Die Steuerklasse I wird engen Verwandten zugeteilt und hat die geringste Steuerklasse. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in direkter Linie. Nichten und Neffen ordnet man der Steuerklasse II zu. Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen gehören in die Steuerklasse III, die wiederum einen höheren Steuersatz veranschlagt.

Zusätzliche Freibeträge, welche die Erbschaftssteuer reduzieren

Allgemein gilt, bei einem Wert der Erbschaft unter dem persönlichen Freibetrag, muss keine Erbschafts­steuer entrichtet werden. Und auch wenn der Wert über dem Freibetrag liegt, kann es sein, dass das Erbe nicht versteuert werden muss. Denn es gibt insgesamt vier weitere Freibeträge: Versorgungsfreibeträge, Pflegefreibeträge, Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Steuerbefreiungen.

Wer ein Erbe antreten möchte, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. In den meisten Fällen muss außerdem eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben  werden. Um die Immobilie optimal zu bewerten, lohnt es sich einen fachlichen Rat beim Immobilienberater oder Steuerberater ihres Vertrauens einzuholen.

Sie haben geerbt und möchten ihre Immobilie bewerten lassen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Foto: ©  Varavin88/Depositphotos.com

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Plötzlich ist es so weit, ein geliebter Mensch hat das Zeitliche gesegnet und über Nacht sind Sie zum Immobilieneigentümer geworden. Jetzt gehen Ihnen eine Menge Fragen durch den Kopf: Erbe annehmen oder lieber ausschlagen? Selbst einziehen, vermieten oder doch gleich verkaufen?

Erbschaft akzeptieren oder ablehnen?

Wer eine Erbschaft macht, erhält vom verstorbenen Menschen eine große Verantwortung. Eine Immobilie vererbt zu bekommen, bedeutet gleichzeitig Rechte und Pflichten zu erhalten. Wer kennt ihn nicht, den schönen Spruch: Eigentum verpflichtet. Auch handelt es sich bei einem Immobilienerbe nicht immer um einen Vermögenswert. Es kann auch sein, dass der Besitz mit Schulden belastet ist, die dann ganz automatisch auf Sie als Nachlassempfänger übergehen würden. Sobald Sie das Erbe annehmen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Gerade Erben von Immobilien sollten sich vorab gut informieren. Ein Blick ins Grundbuch zeigt, wie es mit der Immobilie bestellt ist. Ist sie schuldenfrei und wurden alle Hypotheken getilgt, ist dies hier vermerkt. Dann steht einer Überschreibung nichts mehr im Wege. Ist die Immobilie jedoch belastet, hat der Erbe sechs Wochen Zeit, das Erbe abzulehnen. Der richtige Adressat ist hierbei ein Notar oder der für diesen Vorgang zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht.

Wissen ist Macht: Immobilienwert ermitteln

Haben Sie sich für die Erbschaft entschieden, wird Sie der aktuelle Wert der Immobilie sicherlich brennend interessieren. Ein Großteil der Erben stellt sich die Frage, was man nun mit dem Nachlass anfängt. Immer spielt eine Rolle, ob man die Immobilie langfristig im eigenen Besitz halten oder diese lieber gewinnbringend veräußern möchte. Die meisten Erben finden auf diese Frage nicht direkt eine Antwort. Unser Tipp: Lassen Sie den Immobilienwert von einem erfahrenen Makler schätzen. Denn egal, wie Sie sich am Ende entscheiden, den Wert der Immobilie zu kennen, ist immer ein Pluspunkt.

Immobilie beziehen, verkaufen oder vermieten

Für die meisten Immobilienerben kommt ein zeitnaher Umzug ins geerbte Haus oder die geerbte Wohnung nicht in Frage. Von jetzt auf gleich seinen Lebensmittelpunkt zu verlagern, funktioniert nicht ganz so leicht. Dennoch wollen sich viele Erben diese Option offenhalten oder schrecken einfach vor einem direkten Verkauf des Familienerbstücks zurück.

 

In solch einem Fall bietet sich die Option Vermietung an. So kann die Immobilie zeitnah Gewinn erwirtschaften, verbleibt aber vorerst in eigener Hand. Was es in Sachen Vermietung zu beachten gilt und wie Sie am besten die passenden Mieter finden, verraten wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns.

Sollten Sie sich jedoch entscheiden, die Immobilie zu veräußern, stehen Sie vor ganz anderen Herausforderungen. Dann gilt es, einen marktgerechten Verkaufspreis zu ermitteln, ein Exposé mit aussagekräftigen Bildern zu erstellen und die Immobilie auf diversen Portalen zu inserieren. All diese Aufgaben bedeuten eine Menge Arbeit. Zudem besteht die Gefahr, dass Sie als Erbe bei der Preisschätzung falsch liegen und die Immobilie deshalb zu günstig den Eigentümer wechselt oder erst gar keinen kaufwilligen Interessenten findet.

Haben Sie Fragen zum Immobilienwert oder zum Thema Erbschaft? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Jahrelange Erfahrung und zufriedene Kunden sprechen eine klare Sprache.

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Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer 2023

Ab dem 1. Januar 2023 können Erbschaften und Schenkungen teurer werden. Wenn ich also im kommenden Jahr ein Haus erbe, wie hoch kann die steuerliche Belastung mit der geplanten Gesetzesänderung ausfallen? Wo wirkt sie sich am stärksten aus? Fragen über Fragen, die Eigentümer und deren Erbberechtigte seit dem neuen Gesetzesentwurf beschäftigen.

Am 10. Oktober 2022 wurde ein neuer Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Demnach wurde ein notwendiger Bedarf an Neuregelungen im deutschen Steuerrecht festgestellt. Unter anderem auch eine Änderung des Bewertungsgesetzes. Das betrifft auch die Bewertung von Immobilien, die an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst werden soll. Das wirkt sich besonders auf diese Fälle aus:

  1. Sachwertverfahren/Ertragswertverfahren für bebaute Grundtücke
  2. Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen
  3. Fälle mit Gebäuden auf fremdem Grundbesitz

Warum wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer teurer?

Die steuerliche Wertermittlung bebauter Grundstücke orientiert und gleicht sich mehr an die der Gutachterausschüsse an, die sich bei der Bewertung nach der ImmoWertV richten. Somit entspricht der Immobilienwert eher dem aktuellen Verkehrswert. Ein weiterer Faktor, der unweigerlich mit dem Verkehrswert zusammenhängt, sind die gestiegenen Immobilienpreise. Das Resultat: höhere Steuern wegen höherem Immobilienwert.

Experten sind sich einig, dass Erbschafts- und Schenkungssteuer mindestens um 20 Prozent bis 30 Prozent teurer werden. Vereinzelt könne es auch zu einer Verdopplung der Steuerzahlung kommen.

Wo und warum wirkt sich die Gesetzesänderung am stärksten aus?

Nicht überall werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung gleichermaßen zu bemerken sein. Denn bei jeder Bewertung kommt es auch auf die Lage des bebauten Grundstücks an. Für vererbte Immobilien in ländlichen und nicht metropolnahen Regionen, werden weniger Steuer anfallen als für ein Haus oder eine Wohnung, die mitten in der Stadt oder im Speckgürtel liegt. Im nächsten Jahr steigen nämlich mit den Neuregelungen auch die Regional- und Sachwertfaktoren an.

Sind Sie unsicher, wie viel teurer die Steuer ausfallen könnte, kann die professionelle Immobilienbewertung eines Maklers Klarheit verschaffen. Dieser richtet sich ebenfalls nach der ImmoWertV. Er steht Ihnen auch bei Auseinandersetzungen mit Erbengemeinschaften als unparteiischer und unabhängiger Vermittler zur Seite. Falls es zu einem Verkauf kommen sollte, wird der Makler Erben auch dabei professionell beraten und unterstützen können.

Sie haben ein Haus geerbt oder geschenkt bekommen? Oder Sie möchten Ihr Erbe regeln? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten und helfen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserem Netzwerk gern weiter.

 

 

Hinweise

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Foto: © limbi007/Depositphotos.com

Kann das nicht jemand anderes machen: Wohnung entrümpeln?

Immobilie geerbt, Haushaltsauflösung, Platz für Neues schaffen oder Umzug in eine kleinere Wohnung. Es gibt viele Gründe, die eigenen vier Wände zu entrümpeln. Wer vor der Entrümpelung einer ganzen Immobilie steht, fühlt sich oft überfordert. Wo anfangen? Wie trennen? Viele suchen sich Hilfe im Internet. Doch welche Angebote sind seriös?

Um Geld zu sparen, beginnen viele auf eigene Faust mit der Entrümpelung. Doch wenn es an die Sofalandschaft und die Vitrine mit den großen Glasflächen geht oder hunderte von Kiste vier Stockwerke hinuntergetragen werden müssen, stoßen viele an ihre Grenzen. Professionelle Hilfe kann hier Zeit und Mühe sparen.

Wie immer: Eine gute Vorbereitung ist alles

Wenn Sie beispielsweise die Immobilie Ihres Erblassers auflösen, ist es ratsam, Wertgegenstände, die Sie behalten möchten, schon mal vorzusortieren. Das spart Zeit, wenn der Entrümpler da ist. Zudem lohnt es sich, Schmuck oder Sammlungen von einem Experten schätzen zu lassen. Vielleicht können Sie damit noch Geld machen, anstatt welches für das Entrümpeln auszugeben.

Welches Angebot ist seriös?

Wenn Sie verschiedene Entrümpelungsunternehmen gefunden haben, lassen Sie sich von jedem ein Angebot erstellen. Achten Sie dabei nicht nur darauf, wer Ihnen den besten Preis macht. Checken Sie auch aufmerksam, wer offen und transparent mit Ihnen kommuniziert. So werden seriöse Entrümpelungsunternehmen Ihnen einen kostenlosen Besichtigungstermin anbieten, bei dem der tatsächliche Aufwand präzise kalkuliert wird.

Das schriftliche Angebot sollte dann einen Festpreis enthalten. Bei einem Kostenvoranschlag hingegen, kann der Preis am Ende 20 Prozent höher sein. Achten Sie zudem darauf, dass das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung hat.

Wo liegen die Kosten?

Der Preis für eine Entrümpelung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grob lässt sich sagen, dass ein Zimmer bei etwa 500 Euro liegt. Das kann jedoch stark variieren, nicht zuletzt auch wegen Inflation und gestiegener Energiekosten. Aber auch die Menge der zu entrümpelnden Gegenstände, die Lage der Immobilie, der Anfahrtsweg, die Parksituation und ob ein Fahrstuhl vorhanden ist, beeinflussen den Preis.

Viele Unternehmen bieten aber auch an, verwertbares Inventar anzurechnen. Das heißt, dass der Entrümpelungsservice einige Ihrer Gegenstände zu Geld machen kann. Diese Einnahmen zieht er von Ihren Kosten ab.

Sie müssen eine Immobilie entrümpeln und sind sich unsicher, wie es damit weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Animaflora-PicsStock/Depositphotos.com

Immobilie erben bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Immer öfter ziehen es Paare vor ihr Leben lang unverheiratet zu bleiben. Doch was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, wenn einer von beiden stirbt? Im deutschen Recht werden Personen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wie fremde Dritte behandelt. Das heißt: stirbt einer von beiden, erbt der andere nichts – solang nicht Vorsorge getroffen wurde.

Für unverheiratete Paare gilt kein gesetzliches Erbrecht. Im Todesfall kann der hinterbliebene Partner nur dann Erbe werden, wenn er im Testament steht oder ein Erbvertrag aufgesetzt wurde. Existiert beides nicht, kann es für den hinterbliebenen Partner schwierig werden.

Verwandte oder Staat

Existieren weder Testament noch Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge und das Erbe geht an die nächsten Verwandten des Verstorbenen. Ist unklar, ob es Verwandte gibt, kümmert sich ein Nachlasspfleger um das Erbe. Das heißt: er macht sich auf die Suche nach Verwandten. Lassen sich wirklich keine Verwandten ausmachen, erbt der Staat. So oder so geht der verbliebene Partner leer aus.

Ein Beispiel

Ein Paar – nennen wir sie Marie und Thomas – hat 30 Jahre zusammengelebt, nicht geheiratet und keine Kinder. Thomas erbte von seinen Eltern eine Immobilie, in die er mit Marie gezogen ist. Plötzlich stirbt Thomas bei einem Unfall. Ein Testament oder ein Erbvertrag wurden nie aufgesetzt. Nun geht das Erbe, inklusive der Immobilie, in der Marie und Thomas 20 Jahre glücklich gelebt haben, an die durch die gesetzliche Erbfolge bestimmten Verwandten. In unserem Beispiel sind das ein Onkel und eine Tante von Thomas. Marie erbt nichts.

Beide sind Eigentümer der Immobilie

Nehmen wir an, Thomas hat kurz nach dem Erbe der Immobilie Marie als weitere Eigentümerin im Grundbuch eintragen lassen. Dann kommt auf Marie eine Erbauseinandersetzung zu. – Das Gleiche gilt übrigens, wenn beide eine Immobilie gekauft haben und gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch stehen. – Denn Marie ist weiterhin nur Eigentümerin Ihres Teils der Immobilie. Thomas‘ Teil geht nach wie vor an seine Tante und seinen Onkel. Mit beiden bildet Marie nun eine Erbengemeinschaft.

Zwangsversteigerung vermeiden

Marie muss sich mit beiden einigen, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Sie möchte natürlich gern darin wohnen bleiben, kann aber beide nicht auszahlen. Onkel und Tante drängen deshalb auf den Verkauf. Marie weigert sich aber. Daraufhin beantragt die Tante die Zwangsversteigerung der Immobilie. Marie wird also rechtlich zum Verkauf gezwungen. Allerdings wird die Immobilie bei der Zwangsversteigerung – wie es häufig vorkommt – für weniger verkauft, als sie eigentlich wert ist. Alle drei ärgern sich.

Erbe frühzeitig regeln

Damit Lebensgefährten sichergehen können, dass im Todesfall der geliebte Partner erbt, müssen sie das in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Ein lokaler Immobilienprofi berät Eigentümer, welche Möglichkeiten im Erbfall für die Immobilie bestehen.

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Immobilienerbe: was steht im Nachlassverzeichnis?

Nach dem Tod eines Angehörigen muss geklärt werden, was er zu vererben hat. Dabei kommt es immer wieder zu Überraschungen, denn neben Unternehmensanteilen, Schmuck, Aktien und Immobilien gehören gelegentlich auch Schulden dazu. Um einen Überblick zu erhalten und vor allem eine Entscheidungshilfe an die Hand zu bekommen, kommt ein Nachlassverzeichnis in Frage. Was muss bei der Erstellung beachtet werden?

Ein Nachlassverzeichnis, das alle Gegenstände und Vermögenswerte eines Nachlasses auflistet, ist vor allem sinnvoll, wenn es viel an viele Erben zu vererben gibt. Fangen Sie am besten frühzeitig damit an, denn je mehr es zu vererben gibt, desto umfangreicher wird das Verzeichnis ausfallen. Falls es kein Verzeichnis gibt, hinterlassen Sie Ihren Erben wahrscheinlich aktenweise Unterlagen, die sie dann erst sondieren und sortieren müssen.

Wann brauche ich ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist nicht notwendig, wenn es nicht so viel zu vererben gibt oder klar ist, was es zu vererben gibt. Wenn aber der Erblasser jemand anders damit beauftragt, seinen letzten Willen auszuführen, braucht es auf jeden Fall ein Nachlassverzeichnis. Der Vollstrecker muss es dann den Erben übergeben. Auch wenn Steuern auf das Erbe fallen, muss ein solches Verzeichnis erstellt werden. Vor allem, weil das Finanzamt es anfordern wird. Verlangen können es auch Erbberechtigte mit Pflichtteil und Gläubiger, wenn etwa Schulden vererbt werden.

Muss ein Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Ja, wenn einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, ein einfaches Nachlassverzeichnis nicht genügt. Dann muss nach § 2314 BGB ein Notar das Nachlassverzeichnis beglaubigen. Gibt es keins, muss es erst erstellt werden. Das kann ein Notar tun, der sich zu diesem Zweck unter anderem an Geldinstitute und Versicherungen wendet. Die zeitaufwendige Dienstleistung müssen die Erben zahlen. Dabei bestimmt der Nachlasswert die Kosten. Das ist vermeidbar, indem Sie frühzeitig ein Nachlassverzeichnis aufstellen.

Immobilienerbe und Nachlassverzeichnis – was steht drin?

Werden neben anderen Vermögenswerten auch Immobilien vererbt, gehören diese ebenfalls mit allen Angaben in Nachlassverzeichnis. Sind die zu vererbenden Immobilien vermietet, müssen auch die Mieter und dazugehörige Mietverträge aufgelistet sein.

Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie im Fall eines Immobilienerbes in das Nachlassverzeichnis aufnehmen müssen: fragen Sie einen lokalen Profimakler. Er kann Erblassern und auch Erben, dabei helfen, Licht ins bürokratische Dunkel zu bringen und berät sie zu allen Eventualitäten. Da er in seiner Region gut vernetzt ist, wird er Ihnen zudem einen Notar empfehlen können und kann Sie als Eigentümer auch in anderen Immobilienbelangen beraten können.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Erbimmobilie und möchten wissen, welche Optionen Sie haben? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

 

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