Ein Modellhaus steht auf einem Bauplan, davor ein Richterhammer

Das GEG 2024: Das hat sich in diesem Jahr geändert

Mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) traten 2024 neue Anforderungen an die Heiztechnik in Gebäuden in Kraft. Diese Änderungen fördern den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme in Neubauten und im Gebäudebestand. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das GEG definiert die energetischen Anforderungen an beheizte und gekühlte Gebäude. Es enthält Vorschriften zur Heizungs- und Klimatechnik, zum Wärmeschutz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Außerdem regelt es die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.

Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz fasst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Die erste Novellierung erfolgte 2023, eine weitere 2024.

Für wen gilt das Gebäudeenergiegesetz?

Die Anforderungen des GEG 2024 betreffen sowohl bestehende Gebäude als auch Neubauten und gelten für Wohn-, Nichtwohn- und öffentliche Gebäude. Somit müssen alle Bauherren und Immobilienbesitzer die neuen Regelungen bei Planung und Umbau berücksichtigen.

Wesentliche Änderungen im GEG 2024

Heizungen im Neubaugebiet

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Damit soll die Integration nachhaltiger Heizsysteme gefördert werden.

Heizungen außerhalb von Neubaugebieten

Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt der Anteil von 65 % erneuerbarer Energien ab 2026, bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.

Weiterbetrieb von fossilen Heizungen

Bestehende Heizungen mit fossilen Brennstoffen können bis zum Ende ihrer Lebensdauer weiter betrieben werden. Erst bei einem irreparablen Defekt ist ein Ersatz erforderlich, der den neuen Anforderungen entsprechen muss.

Verpflichtende energetische Heizungen bei Bestandsimmobilien

Der Einbau einer neuen, energieeffizienten Heizung ist für Bestandsgebäude nur dann verpflichtend, wenn die jeweilige Kommune in ihrem kommunalen Wärmeplan ein Wärmenetz für das Gebiet beschlossen hat.

Anforderungen für Bestandsimmobilien

Für bestehende Immobilien gibt es einige Nachrüstungspflichten, die gelten, sofern eine Immobilie den Eigentümer gewechselt hat:

  • Dämmung von Dächern und obersten Geschossdecken: Hauseigentümer müssen diese Bereiche normgerecht dämmen, wenn sie ihre Immobilie nach Februar 2002 erworben haben.
  • Dämmung von ungedämmten Heizungs- und Warmwasserleitungen: Diese Regelung gilt für begehbare Rohrleitungen in unbeheizten Räumen.

Lassen Sie sich beraten

Das GEG 2024 brachte wesentliche Änderungen und verschärfte Anforderungen an Heizsysteme und Energiestandards in Neubauten und Bestandsimmobilien. Insbesondere die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien steht dabei im Vordergrund. Bei Fragen zum GEG 2024 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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