Heizungsgesetz ab 2024: So rüsten Sie jetzt Ihr Zuhause auf

Ab Januar 2024 gelten weitere Vorgaben für das Heizungsgesetz. Viele Hauseigentümer sind verunsichert, besonders beim Thema Heizen bleiben viele Fragen offen. Doch ist es wirklich nötig, alte Heizungssysteme gleich zu ersetzen? Die klare Antwort lautet: Nein!

Hausbesitzer sollten nicht in Panik verfallen, da das Gesetz sich nur auf neu verbaute Heizungen bezieht. Ab 2024 müssen neu verbaute Heizungen klimafreundlich sein und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen können in der Regel weiter betrieben oder repariert werden. Bevor Eigentümer alte Heizungen für viel Geld austauschen, sollten sie zunächst prüfen, inwieweit sich das Gebäude energetisch optimieren lässt. Denn auch so lässt sich bares Geld sparen.

 

Mehr Klimafreundlichkeit mit verbesserter Energieeffizienz

Eine Energieberatung vom Fachmann ist die Grundlage, um ein Haus energetisch möglichst zu optimieren. Um bei der Suche die richtige Entscheidung zu treffen, bietet die Energieeffizienz-Expertenliste eine gute Orientierung. Denn grundsätzlich gilt: Der Beruf des Energieberaters an sich ist grundsätzlich nicht geschützt. Die Berater dieser Liste weisen ihre Qualifikation kontinuierlich nach und haben darüber hinaus die Befugnis, Förderanträge zu stellen.

Bestandsgebäude: 65-Prozent-Vorgabe gilt erst im Zuge der kommunalen Wärmeplanung

Eigenheimbesitzer müssen bezüglich des neuen Heizungsgesetzes nicht in Panik verfallen. Denn die 65-Prozent-Vorgabe gilt erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben. Dies sollte spätestens ab Mitte 2026 in großen Kommunen und ab 2028 in kleinen Kommunen der Fall sein. Eine energetische Optimierung ist dennoch sinnvoll, denn ob herkömmliche Energieträger wie Öl und Gas in Zukunft zu einem bezahlbaren Preis verfügbar sind, ist offen. Um ihr Haus energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, kann eine Energieberatung sinnvoll sein. Dabei werden die Gas- oder Ölthermen bewertet und optimiert, bevor kostspielige Umbauten in Angriff genommen werden.

Verhaltensänderung und Sanierung der Gebäudehülle

Die Sanierung der Gebäudehülle eines Hauses ist ebenfalls ein weiterer wichtiger Schritt bei der Reduzierung des Energieverbrauchs. Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wänden und Fenstern sind essenziell für eine bessere Energiebilanz.

Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz

Zur Förderung ab 2024 werden Details gerade noch ausgehandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt, Immobilieneigentümer bei Investitionen finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der Förderung sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Doch die Förderbank KfW und die Bundesregierung befinden sich im Dialog und werden ihre Ergebnisse zum Gebäude­energiegesetz umfassend bekanntgeben, sobald diese feststehen. Angekündigt ist eine Förderung von 30 bis 70 Prozent Förderung für selbst genutzten Wohnraum (Stand Oktober 2023).

Sie wollen Ihr Gebäude energetisch sanieren und benötigen eine fachmännische Einschätzung? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Einkommensgrenze für die Wohnbauförderung steigt

Der Traum vom eigenen Haus ist derzeit selbst für einkommensstarke Familien schwer zu finanzieren. Im Kampf gegen Wohnraummangel hat sich die Bundesregierung auf ein neues Maßnahmenpaket geeignet.

Am 16. Oktober 2023 ist das neue Förderprogramm »Wohneigentum für Familien« in Kraft getreten. Mit der Wohneigentumsförderung sollen laut Bauministerin Klara Geywitz gezielt Familien unterstützt werden, die sich den Traum von einem eigenen Haus erfüllen möchten.

So erweitert sich der Kreis anspruchsberechtigter Familien

Bisher lag die Einkommensgrenze für eine Förderung bei 60.000 Euro und erhöhte sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Mit der Neuregelung können die Fördertöpfe jetzt auch von Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt stellt der Bund für dieses Programm insgesamt jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Familien, die eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen einen Antrag bei der KfW-Bank stellen. Die KfW-Bank gewährt anspruchsberechtigten Familien zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Immobilien, bei denen der CO₂-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Förderfähige Neubauten müssen dafür als Mindeststandard den Effizienzhaus 40 erfüllen und nachweisen. Auch höhere Förderstufen sind möglich, hierzu ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich. Das Gesetz verzichtet auf die ursprünglich geplante Verschärfung der Energiestandards bei Neubauten.

Gibt es Kritik?

Die CDU-Politikerin Ina Scharrenberg, Bauministerin von Nordrhein-Westfalen, begrüßte das Gesetz zwar. Jedoch kritisierte sie gleichzeitig die „lebensfremden“ und viel zu hohen Auflagen hinsichtlich der Klimafreundlichkeit. Ihrer Meinung nach sollte es Familien auch möglich sein, diese Darlehen beim Kauf von Bestandsimmobilien zu beantragen. So bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung das Gesetz in Zukunft noch einmal nachjustiert.

Welche Förderungen gibt es außerdem?

Käufer und Bauherren haben in Deutschland eine Vielzahl von weiteren Fördermöglichkeiten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entlastet Eigentümer beim energetischen Bauen oder Sanieren. Was sich dazu im Jahr 2023 ändert, kann man in den Neuerungen nachlesen. Auch das Gebäudeenergiegesetz tritt in diesem Jahr in einer erneuerten Version in Kraft. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren, empfiehlt es sich, den Rat eines fachkundigen Maklers einzuholen.

Rat vom Immobilien-Experten vor Ort

Sind Sie förderberechtigt, dann empfiehlt es sich, den Rat eines Maklers in Ihrer Region aufzusuchen. Gerade bei einer Förderung, die eine Finanzierung erleichtern soll, ist es von besonderer Bedeutung, das Budget im Auge zu behalten. Einrechnen sollten Sie vor allem auch die Kaufnebenkosten. Hierzu gehören beispielsweise auch die Kosten der verpflichtenden Anforderungen des GEG dazu.

 

Ihr Makler vor Ort kann Ihnen auch in dieser Hinsicht am besten erläutern, welche das sind. Ein fachkundiger Immobilienmakler kann Sie außerdem leicht an einen kompetenten Energieberater vermitteln.

Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie und welche Förderungen es gibt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Preisanstieg beim Bauen verlangsamt sich und eröffnet Chancen

Für Bauherren ist wieder Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Denn derzeit lässt sich tatsächlich etwas Entspannung auf dem Markt für Baupreise beobachten. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes sind die Preise für den Bau neuer Wohnhäuser in Deutschland im August so langsam gestiegen, wie seit über zwei Jahren nicht mehr.

Im August 2023 stiegen die Rohbaukosten weniger an als noch im Jahr 2022. Die Hoffnung der Branche ist groß, dass der Zenit von steigenden Preisen jetzt überstanden ist.

Warum die Preise jetzt weniger steigen?

Die derzeit hohen Herstellungskosten gelten als Hauptursache, warum es so schwer ist, ausreichend bezahlbare Wohnungen zu bauen. Doch hat sich der Anstieg der Baupreise laut Statistischem Bundesamt erstmals abgeschwächt.  Zwar sind die Gründe hierfür ein Stück weit im sogenannten Basiseffekt zu finden. Denn die Preise werden mit dem Vorjahr verglichen, als sich aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine gerade Rohstoffe und Energiepreise massiv verteuert hatten. Auf der anderen Seite spielt die schwächelnde Nachfrage nach Neubauten bei diesem Prozess eine Rolle. Denn noch immer wirken sich die hohen Finanzierungskosten dämpfend auf den Wohnungsmarkt aus.

Kommt jetzt der Aufschwung?

Doch es gibt Hoffnung, denn Ökonomen erwarten, dass sich die jetzt wieder steigenden Privateinkommen und Löhne bald auch auf dem Markt für Baupreise abzeichnen und den Wohnungsbau in den kommenden Quartalen wahrscheinlich weiter stabilisieren werden. Beachten sollten Interessierte auch, dass das Preisniveau zwischen Stadt und Land sehr verschieden ist und der Hausbau in den ländlichen Regionen durchaus finanzierbar bleibt.

Scheitelpunkt der Inflationswelle scheint überstanden

Die weniger stark steigenden Preise des Baugewerbes liegen im Trend der Gesamtwirtschaft. Auch nach Einschätzung des ifo Instituts scheint der Scheitelpunkt der Inflationswelle überstanden. So sind die Preiserwartungen im verarbeitenden Gewerbe in nahezu allen Bereichen zurückgegangen.  Dabei macht sich die Entspannung vor allem in den energieintensiven Industrien bemerkbar. Da auch bei Erdgas, Rohöl und Strom die Marktpreise gerade wieder sinken.

Warum Bauen sich auch jetzt lohnt?

Vor allem in den ländlichen Regionen bleibt der Hausbau weiterhin eine attraktive Option und verliert auch zukünftig nicht an Reiz. In städtischen Gebieten bleibt das Preisniveau jedoch sehr hoch. Für Bauinteressenten in Deutschland stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, da der Bund und die Länder Mittel bereitstellen, um den Hausbau bezahlbarer zu gestalten. Eigenheime bleiben somit gerade in unsicheren Zeiten eine langfristig stabile Investition. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, kann auch langfristig die steigenden Mieten umgehen und ist damit unabhängiger.

Sie wollen eine Immobilie erwerben und haben Fragen zur Finanzierung Ihres Vorhabens? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.  

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Immobilienkauf: es bleibt Bewegung in der Sache

Viele Immobiliensuchende sind zurückhaltender geworden. Inflation und gestiegene Zinsen lassen den Immobilienerwerb schwieriger erscheinen. Für viele Kaufinteressenten ist derzeit nur dann eine Immobilie erschwinglich, wenn der Kaufpreis den Finanzierungsmöglichkeiten angepasst wird.

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Weitere Informationen

Aber wie entwickeln sich derzeit die Immobilienpreise? Wie entwickeln sich die Preise in der Stadt und auf dem Land? Wann ist eine Immobilie erschwinglich? Wie entwickelt sich das Angebot an Immobilien?

Aktuell befindet sich der deutsche Immobilienmarkt in einer dynamischen Phase. Für Immobilienverkäufer wie Kaufinteressenten ist es derzeit nicht nur schwer, den Immobilienwert richtig einzuschätzen, sondern überhaupt auch zusammenzufinden.

Für viele geht deswegen eine Immobilientransaktion aktuell nicht ohne einen erfahrenen Marktkenner. In unserem kurzen ImmobilienWetter-Film erfahren Sie deshalb, was Sie aktuell zum deutschen Immobilienmarkt wissen müssen.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche – egal ob Kauf oder Miete? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Wo Immobilien erben teuer ist

Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher.

Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert einer Immobilie bestimmt werden. In den letzten Jahren wurden Bewertungsmethoden angewandt, die in vielen Fällen unter dem tatsächlichen Verkaufspreis lagen und die Preissteigerungen der letzten Jahre zu wenig berücksichtigt hatten.

Das lag daran, dass die Finanzämter ein vereinfachtes Verfahren gemäß Bewertungsgesetz angewandt haben, ohne die Immobilie zu besichtigen, das Grundbuch einzusehen oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dabei bleibt es grundsätzlich auch. Jedoch soll im Jahr 2023 mehr auf Vergleichswerte gesetzt werden als bisher, um die die Verkehrswerte der Immobilien besser an die Marktlage anzupassen. Vergleichsdaten erhalten die Finanzämter von den örtlichen Gutachterausschüssen, die allerdings nur einmal im Jahr veröffentlichen. Die Preisreduktionen der letzten Monate haben sich allerdings noch nicht in allen Regionen in den Gutachterdaten niedergeschlagen.

Auch spezielle Merkmale des Objekts, die den Wert mindern könnten – so wie eine alte Heizungsanlage oder aktuelle Marktveränderungen, werden im Verfahren der Finanzämter nicht oder zu wenig berücksichtigt. Daher ergeben sich nun oft überhöhte Werte seitens des Finanzamts.

In Metropolen und Großstädten, die in den letzten Jahren große Preissteigerungen zu verzeichnen hatten, werden daher zu einer höheren Erbschaftsteuer führen als Immobilien in ländlichen Regionen. Besonders betroffen ist die bayrische Landeshauptstadt München.

Erbschafts­steuer 2023 – so wird grundsätzlich versteuert

Grundsätzlich gelten für die Erbschaftssteuer drei verschiedene Steuerklassen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Diese haben unterschiedlich hohe Freibeträge. Sie reichen von 20.000 bis 500.000 Euro, wobei ein Freibetrag von 20.000 Euro allen Erben erlassen wird, egal ob verwandt oder nicht verwandt. Die Steuerklasse I wird engen Verwandten zugeteilt und hat die geringste Steuerklasse. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in direkter Linie. Nichten und Neffen ordnet man der Steuerklasse II zu. Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen gehören in die Steuerklasse III, die wiederum einen höheren Steuersatz veranschlagt.

Zusätzliche Freibeträge, welche die Erbschaftssteuer reduzieren

Allgemein gilt, bei einem Wert der Erbschaft unter dem persönlichen Freibetrag, muss keine Erbschafts­steuer entrichtet werden. Und auch wenn der Wert über dem Freibetrag liegt, kann es sein, dass das Erbe nicht versteuert werden muss. Denn es gibt insgesamt vier weitere Freibeträge: Versorgungsfreibeträge, Pflegefreibeträge, Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Steuerbefreiungen.

Wer ein Erbe antreten möchte, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. In den meisten Fällen muss außerdem eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben  werden. Um die Immobilie optimal zu bewerten, lohnt es sich einen fachlichen Rat beim Immobilienberater oder Steuerberater ihres Vertrauens einzuholen.

Sie haben geerbt und möchten ihre Immobilie bewerten lassen? Lassen Sie sich von uns beraten!

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Scheidungsimmobilien – so werden Sie sich einig

Eine Scheidung ist eine kräftezehrende Angelegenheit. Droht dann auch noch der Ärger um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie, können die beiden Ex-Partner schnell an ihre Grenzen kommen.

Spätestens nachdem das Trennungsjahr zu Ende ist, müssen die beiden Ex-Partner entscheiden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Möchte ein Partner verkaufen und der andere ist vehement dagegen, kann dies sogar zu Gerichtsprozessen führen.

Was tun, wenn eine Einigung nicht möglich ist?

Erst wenn das Trennungsjahr beendet ist, tritt wieder eine veränderte Rechtslage ein, in der Partner die Möglichkeit haben, den Verkauf des Hauses zu verlangen. Natürlich muss in dieser Phase überhaupt erst einmal festgestellt werden, ob nicht bereits bestimmte Eigentumsverhältnisse vorliegen. Oft möchte einer der beiden die Immobilie behalten und den anderen auszahlen.

Teilungsversteigerung vermeiden

Ist keine Einigung in Sicht, ebnet dies unweigerlich den Weg hin zu einer Teilungsversteigerung. Bei einer solchen wird nicht teilbares in teilbares Vermögen umgewandelt. Ist das Trennungsjahr beendet, haben die ehemaligen Partner das Recht, eine Teilungsversteigerung herbeizuführen und den Verkauf des Hauses zu verlangen. Doch ist Vorsicht geboten, denn bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Welche Optionen bieten sich Betroffenen beim Streit um Scheidungsimmobilien?

– professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
– Teilung der Immobilie
– Immobilie behalten und gemeinsam vermieten
– Verkauf der Immobilie

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Bei einer Scheidungsimmobilie haben die Beteiligten verschiedene Optionen. Sind beide Parteien friedlich auseinander gegangen, ist eine physische Teilung, bei der die Wohnbereiche einfach getrennt werden, denkbar. Genauso gut lässt sich das Eigentum behalten und gemeinsam vermieten. In beiden Fällen braucht es jedoch ein Mindestmaß an Konsens. Denn solche Lösungen können im Umkehrschluss schnell zu erneutem Konfliktpotenzial führen.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Gerade bei Ex-Partnern, welche sehr miteinander zerstritten sind, ist ein Verkauf oftmals die beste Lösung. Denn dieser schafft Klarheit über die finanzielle Situation und löste beide aus ihren Verantwortlichkeiten. Ein Makler, der hierbei als Mediator auftritt, wirkt unterstützend und kann helfen, die Kommunikation beider zu verbessern. Auf diese Weise können oftmals doch noch gütliche Einigungen erzielt werden. Erfahrene Immobilienmakler verfügen über die nötige Expertise und erzielen oftmals die höchsten Erlöse für Scheidungsimmobilien.

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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4 Gründe für den Kauf einer Immobilie

Der Immobilienmarkt in Deutschland ist mehr in Bewegung denn je. Faktoren wie gestiegene Zinsen, Klimaschutz-Bestimmungen und Handwerkermangel führen dabei zu großer Verunsicherung. Da fragt sich so mancher, ob es jetzt eine gute Idee ist, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Gerade jetzt, sagen wir, und verraten Ihnen, warum.

Eine eigene Immobilie gibt Sicherheit

Gerade in Zeiten großer Verunsicherung, wie wir sie momentan erleben, braucht es Sicherheiten. Nicht nur auf finanzieller oder politischer Ebene, sondern vor allem auf emotionaler. Auch wenn man als Mieter auf den ersten Blick freier scheint als ein Eigentümer: man bleibt abhängig von den Entscheidungen des Vermieters. So kann schnell eine Eigenbedarfskündigung auf dem Tisch liegen oder unliebsame Sanierungen anstehen. Bei einer eigenen Immobilie treffen Sie stets eigene Entscheidungen und können sich darauf verlassen, dass Sie auch noch in zehn oder mehr Jahren dort leben können.

Eine eigene Immobilie ist eine lohnende Investition

Das veranschaulichen wir an einem Beispiel: angenommen, Sie sind 35 Jahre alt und Ihre 100 Quadratmeter große Wohnung kostet 950 Euro monatliche Miete. Ihre Lebenserwartung liegt bei 70 – 85 Jahren. Sie zahlen demnach in den restlichen 35 – 50 Jahren 950 x 12 x 35 /50 = 399.000/570.000 Euro Miete. Zudem müssen Sie noch Mieterhöhungen im Hinterkopf behalten.  Für einen Kauf gilt: Momentan liegt der Quadratmeterpreis für Häuser bei 2.736 Euro (außerhalb der Metropolen). Das heißt also, dass sie für 100 Quadratmeter 273.600 Euro zahlen.

Bei einer monatlichen Rate von 1.200 Euro und 4 Prozent Zinsen haben Sie Ihre Immobilie in 30 Jahren abbezahlt und hätten dann 429.673 Euro entrichtet. Hätten Sie die 30 Jahre Miete gezahlt, wäre das Geld einfach weg. Mit einer eigenen Immobilie haben Sie dieses Geld in Betongold umgewandelt, das Sie für Ihre Altersvorsorge nutzen oder vererben können.

Eine eigene Immobilie ist ein Zuhause auf Lebenszeit

Haben Sie sich einmal für eine Region und eine Immobilie entschieden, in der Sie Ihr Leben verbringen möchten, können Sie Wurzeln schlagen. Sie kommen an, fühlen sich höchstwahrscheinlich ihr Leben lang einer Region zugehörig und kennen sich aus. Zu Ihren Nachbarn bauen Sie eine konstante Bindung auf, man kennt sich, hilft einander. Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solches Netzwerk wichtig.

Eine eigene Immobilie ist nachhaltig

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen und diese nach und nach modernisieren, schützen Sie das Klima und verkleinern den CO2-Fußabdruck Ihres Hauses und Ihren eigenen. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern letztendlich auch für Ihr Konto.

 

Sie möchten Eigentum erwerben und sind sich unsicher, ob Sie das aktuell wirklich tun sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

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Was kommt in einer Eigentümergemeinschaft auf mich zu?

Viele Menschen träumen auch weiterhin davon, in den eigenen vier Wänden zu leben. Gerade im städtischen Raum erfreuen sich Eigentumswohnungen großer Beliebtheit. Endlich kann man sich alles so gestalten, wie man es möchte! Doch Vorsicht: nicht alles kann dabei allein entschieden werden. Als Wohnungseigentümer wird man auch Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG). Und die hat ihre ganz eigenen Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Erwirbt man eine Wohnung, wird man nicht nur deren Eigentümer, man erwirbt auch einen Teil der gesamten Immobilie. Damit werden Sie automatisch Mitglied in der WEG und entscheiden zusammen mit den anderen Eigentümern über alles, was die Gesamtimmobilie betrifft. Aber auch, wenn Sie Veränderungen an der eigenen Wohnung anstreben, bedarf manches der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie gerne, was dazu gehört und geben Ihnen an dieser Stelle schon mal einen Überblick.

Sondereigentum: das gehört Ihnen allein

Das sogenannte Sondereigentum umfasst die Räume der Wohnung und die dazu gehörenden Teile des Gebäudes. Dort dürfen Sie nach Belieben Gestaltungen und Änderungen vornehmen, solange das Sondereigentum des Nachbarn oder das Gemeinschaftseigentum davon nicht beeinflusst werden. Sie träumen von einer Küche, die in den Wohnbereich integriert ist und nur eine Wand ist im Weg? Diese können Sie einreißen und den Grundriss Ihrer Wohnung verändern, ohne dass es fremder Zustimmung bedarf. Informieren Sie vorher Ihre Nachbarn, wenn es durch Baumaßnahmen laut werden könnte.

Gemeinschaftseigentum: das gehört der WEG

Zum Eigentum aller gehören zum Beispiel das Dach, die Fenster, das Treppenhaus, die tragenden Gebäudeteile, die Grünanlagen und, falls vorhanden, die Tiefgarage. Soll daran etwas saniert oder renoviert werden, muss die Mehrheit der WEG dafür stimmen. Aber auch, wenn Sie Ihren eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk erzeugen oder eine Ladesäule für Ihr E-Auto anschaffen wollen, müssen Sie das mit Ihrer Eigentümergemeinschaft abstimmen.

Vorher informieren: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle

Wenn Sie sich für den Kauf einer Wohnung entschieden haben, sollten Sie sich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags noch ein paar Unterlagen der WEG ansehen. Ihr Makler kann Sie bei der Lektüre unterstützen und eventuelle Fragen beantworten.  In der Teilungserklärung finden Sie eine Auflistung über Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie ein Aufteilungsplan, der die einzelnen Wohnungen und deren Räume zeigt. Die Gemeinschaftsordnung weist aus, wie die Rechte und Pflichten aussehen, die ein Eigentümer gegenüber der Verwaltung hat. Auch die Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln können Sie dort nachlesen.

Zudem haben Sie das Recht, sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen anzuschauen. Dort können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was bereits entschieden wurde und auch, wo es eventuell schwierig werden könnte.

Sie möchten Eigentum erwerben und sind sich unsicher, ob es eine Wohnung oder ein Haus sein soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

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Höhere Förderung für den barrierefreien Umbau

Viele Menschen träumen davon, auch noch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Doch wenn die Treppen gefühlt immer höher und steiler oder die Pflege von Haus und Garten immer belastender werden, stellt sich vielen Eigentümern die Frage, ob die eigene Immobilie noch zu ihren Bedürfnissen passt. Ein altersgerechter Umbau kann hier Abhilfe schaffen. Deshalb plant die Bundesregierung die Verdoppelung des aktuellen Förderprogramms. Aber lohnt sich das?

Oft haben Eigentümer die Immobilie lieber verkauft, als altersgerecht umzubauen. Entweder war der Umbau zu teuer, die Maßnahmen zu aufwendig oder die Eigentümer haben sich zu spät Gedanken darüber gemacht.

Mehr Förderung ab 2024

Durch Coronapandemie, Inflation, gestiegene Zinsen und Fachkräftemangel sind die Material- und Baukosten stark gestiegen. Für viele war eine Anpassung der Förderung längst überfällig. Auch jetzt lässt sich noch darüber streiten, ob sie denn ausreicht.

Ab nächstem Jahr sollen jedoch die Mittel der Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Barrierereduzierung auf 150 Millionen Euro verdoppelt werden. Das Förderprogramm startete im Juli 2022 und die 75 Millionen Euro Fördergeld waren bereits im August 2022 ausgeschöpft.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, die Barrieren in der Immobilie verringern. Dazu gehören beispielsweise der Umbau einer Dusche mit Schwelle zu einer bodengleichen, der Einbau eines Klappsitzes in die Dusche, auch außerhalb des Gebäudes die Verbreiterung von Wegen oder die Reduzierung von Stufen.

Derartige Einzelmaßnahmen fördert die KfW mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 2.500 Euro. Soll die Immobilie komplett auf den Standard „altersgerecht“ umgebaut werden, bezuschusst die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 6.250 Euro.

Lohnt sich der altersgerechte Umbau?

Eine pauschale Antwort lässt sich darauf nicht geben. Wie so oft kommt es darauf an. Wichtig ist zunächst, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Lassen Sie von einem Experten für altersgerechten Umbau prüfen, welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Der Experte weiß auch, welche Kosten auf Sie zukommen und was gefördert werden kann.

Ein barrierefreier Umbau kann auch den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Ein erfahrener lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen sagen, welche Maßnahmen sich wie auf den Immobilienwert auswirken.

Möchten Sie wissen, wie sich ein barrierefreier Umbau auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Checkliste: Immobilie in der Scheidung – darauf müssen Sie achten

Eine Scheidung ist häufig nicht nur eine emotionale Belastung. Die Trennung und das Leben danach müssen organisiert werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie fällt es Paaren in der Scheidung oft nicht leicht, eine sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Werden Paare sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung, die häufig finanzielle Einbußen bedeutet. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick, damit Sie das Schlimmste vermeiden können.

Für den Umgang mit der Immobilie in der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt von der individuellen Situation der Eigentümer ab.

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Eventuelle Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Kann der Kredit nicht getilgt werden, droht die Zwangsversteigerung

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wer die Immobilie übernimmt, muss die Kosten tragen – der Partner muss ausgezahlt werden, der Kredit muss abgezahlt werden, und auch Wohn- und Instandhaltungskosten müssen getragen werden
  • Häufig bedeutet das eine finanzielle Überlastung, deshalb sollte vor diesem Schritt alles gründlich durchgerechnet werden

Immobilie vermieten

  • Ist sinnvoll, wenn die Immobilie im Familienbesitz bleiben soll
  • Als Vermieter muss sich allerdings um die Verwaltung der Immobilie gekümmert werden, das kann bei Scheidungspaaren zu Streit führen
  • Die Verwaltung ist oft nur erfolgversprechend, wenn das Scheidungspaar gut miteinander auskommt
  • Ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen die monatlichen Raten decken

Immobilie verkaufen

  • Ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung
  • Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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