Höhere Förderung für den barrierefreien Umbau

Viele Menschen träumen davon, auch noch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Doch wenn die Treppen gefühlt immer höher und steiler oder die Pflege von Haus und Garten immer belastender werden, stellt sich vielen Eigentümern die Frage, ob die eigene Immobilie noch zu ihren Bedürfnissen passt. Ein altersgerechter Umbau kann hier Abhilfe schaffen. Deshalb plant die Bundesregierung die Verdoppelung des aktuellen Förderprogramms. Aber lohnt sich das?

Oft haben Eigentümer die Immobilie lieber verkauft, als altersgerecht umzubauen. Entweder war der Umbau zu teuer, die Maßnahmen zu aufwendig oder die Eigentümer haben sich zu spät Gedanken darüber gemacht.

Mehr Förderung ab 2024

Durch Coronapandemie, Inflation, gestiegene Zinsen und Fachkräftemangel sind die Material- und Baukosten stark gestiegen. Für viele war eine Anpassung der Förderung längst überfällig. Auch jetzt lässt sich noch darüber streiten, ob sie denn ausreicht.

Ab nächstem Jahr sollen jedoch die Mittel der Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Barrierereduzierung auf 150 Millionen Euro verdoppelt werden. Das Förderprogramm startete im Juli 2022 und die 75 Millionen Euro Fördergeld waren bereits im August 2022 ausgeschöpft.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, die Barrieren in der Immobilie verringern. Dazu gehören beispielsweise der Umbau einer Dusche mit Schwelle zu einer bodengleichen, der Einbau eines Klappsitzes in die Dusche, auch außerhalb des Gebäudes die Verbreiterung von Wegen oder die Reduzierung von Stufen.

Derartige Einzelmaßnahmen fördert die KfW mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 2.500 Euro. Soll die Immobilie komplett auf den Standard „altersgerecht“ umgebaut werden, bezuschusst die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 6.250 Euro.

Lohnt sich der altersgerechte Umbau?

Eine pauschale Antwort lässt sich darauf nicht geben. Wie so oft kommt es darauf an. Wichtig ist zunächst, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Lassen Sie von einem Experten für altersgerechten Umbau prüfen, welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Der Experte weiß auch, welche Kosten auf Sie zukommen und was gefördert werden kann.

Ein barrierefreier Umbau kann auch den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Ein erfahrener lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen sagen, welche Maßnahmen sich wie auf den Immobilienwert auswirken.

Möchten Sie wissen, wie sich ein barrierefreier Umbau auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Checkliste: Immobilie in der Scheidung – darauf müssen Sie achten

Eine Scheidung ist häufig nicht nur eine emotionale Belastung. Die Trennung und das Leben danach müssen organisiert werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie fällt es Paaren in der Scheidung oft nicht leicht, eine sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Werden Paare sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung, die häufig finanzielle Einbußen bedeutet. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick, damit Sie das Schlimmste vermeiden können.

Für den Umgang mit der Immobilie in der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt von der individuellen Situation der Eigentümer ab.

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Eventuelle Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Kann der Kredit nicht getilgt werden, droht die Zwangsversteigerung

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wer die Immobilie übernimmt, muss die Kosten tragen – der Partner muss ausgezahlt werden, der Kredit muss abgezahlt werden, und auch Wohn- und Instandhaltungskosten müssen getragen werden
  • Häufig bedeutet das eine finanzielle Überlastung, deshalb sollte vor diesem Schritt alles gründlich durchgerechnet werden

Immobilie vermieten

  • Ist sinnvoll, wenn die Immobilie im Familienbesitz bleiben soll
  • Als Vermieter muss sich allerdings um die Verwaltung der Immobilie gekümmert werden, das kann bei Scheidungspaaren zu Streit führen
  • Die Verwaltung ist oft nur erfolgversprechend, wenn das Scheidungspaar gut miteinander auskommt
  • Ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen die monatlichen Raten decken

Immobilie verkaufen

  • Ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung
  • Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Immobilienerwerb fördern lassen

Viele Immobiliensuchende sind zurückhaltend geworden. Gestiegene Zinsen und Inflation haben sie hinsichtlich des Immobilienkaufs verunsichert. Dabei gibt es für den Eigentumserwerb staatliche Unterstützung. Neue Förderprogramme sollen Menschen zum Eigenheim verhelfen.

Die Finanzierungszinsen für den Immobilienkauf liegen aktuell zwischen 3,5 und 4,5 Prozent. Das verunsichert viele, die nach den eigenen vier Wänden suchen. Von staatlicher Seite gibt es aber neue Förderprogramme, die den Menschen helfen sollen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Lassen Sie sich hierzu von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten. Er sagt Ihnen nicht nur, welche Förderprogramme für Sie beim Immobilienerwerb in Frage kommen, sondern hilft Ihnen auch bei der Erstellung einer passenden Finanzierungsstrategie. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen einen Finanzierungsexperten empfehlen.

Förderung von Bestandsimmobilien

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen die Modernisierung oder Sanierung einer Bestandsimmobilie. Käufer können hier zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen wählen. Darüber hinaus gibt es auch weitere Förderprogramme auf Landesebene einiger Bundesländer.

Neubau für Familien

Die KfW bietet seit dem 1. Juni 2023 das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ an. Es soll Familien mit einem Einkommen bis zu 60.000 Euro bei einem Kind, für jedes weitere Kind darf es 10.000 Euro höher sein, bei der Finanzierung einer neugebauten Immobilie unterstützen. Bauherren können einen Förderkredit mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent bis maximal 240.000 Euro beantragen.

Neubau klimafreundlicher Immobilien

Von der KfW gibt es auch das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Damit sollen Bauvorhaben, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen, gefördert werden. Hierfür erhalten Bauherren einen Kredit mit deutlich niedrigeren als den marktüblichen Zinsen. Die maximale Kreditsummer liegt bei 100.000 Euro.

Allerdings kann der Förderkredit auch bis zu 150.000 Euro betragen, wenn mit dem Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht werden kann. Außerdem gelten zusätzliche Kosten wie Fachplanung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und die Zertifizierung als förderfähig.

Sie suchen Unterstützung bei der Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und vermitteln Ihnen einen neutralen Finanzierungsberater.

 

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Wie die Photovoltaikanlage den Wert meiner Immobilie steigert

Die Lage einer Immobilie hat lange Zeit maßgeblich ihren Wert bestimmt. Doch immer mehr rückt ein weiteres Kriterium neben sie: die Energieeffizienzklasse. Vielen Eigentümern von Immobilien mit schlechter Energiebilanz fällt es immer schwerer Kaufinteressenten zu finden. Sie müssen ihre Preisvorstellungen am Markt nach unten korrigieren. Kann eine Photovoltaikanlage dem Wertverfall entgegenwirken?

Derzeit sehen wir bei Kaufimmobilien in Deutschland zwei Preisklassen entstehen: nämlich von energieeffizienten Immobilien und Immobilien mit schlechter Energiebilanz. Während erstere bessere Preise erzielen, müssen zweitere ihre Angebotspreise reduzieren, um überhaupt Interessenten zu finden.

Denn wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den neuen Eigentümer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Viele, die deshalb die Option der energetischen Sanierung in Betracht ziehen, fragen sich, wie sich die zusätzliche Installation einer Photovoltaikanlage auf den Immobilienwert auswirkt.

Photovoltaik kann Immobilienwert erhöhen

Nach Erfahrungen von Immobilienprofis wie Maklern, Gutachtern und Hausverwaltern erhöht eine Photovoltaik den Wert einer Immobilie. Wie stark die Steigerung ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Jede Immobilie ist individuell.

Wie sich eine Wertsteigerung in Ihrem konkreten Fall genau auswirkt, kann Ihnen ein lokaler Qualitätsmakler sagen. Die Faustregel dabei ist: je wirtschaftlicher die Photovoltaikanlage, desto mehr steigert sie den Wert der Immobilie.

Worauf muss bei der Photovoltaikanlage geachtet werden?

Ein wichtiger Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage, also der jährliche Ertrag und die Ersparnisse, die sich durch sie erzielen lassen. Zusätzlich trägt ein Stromspeicher zur Wirtschaftlichkeit bei. Denn er ermöglicht einen höheren Eigenverbrauch und somit mehr Stromkosten zu sparen. Aber auch die Größe der Anlage und die Menge an produziertem Strom sind maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Einspeisevergütung

Die EEG-Einspeisevergütung wird an private Stromproduzenten ausgezahlt, die ihren überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeisen. In den letzten Jahren ist diese stark gesunken. Deshalb sind die meisten Solaranlagen vor allem dann rentabel, wenn sie mit einem hohen Eigenverbrauch betrieben werden. Darum lautet hier die Faustregel: je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Wertsteigerung der Immobilie.

Fazit

Wie sich also eine Photovoltaikanlage auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt, ist von vielen auch individuellen Faktoren abhängig. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich von einem Immobilienprofi und einem Energieexperten beraten zu lassen. Wer die Sache aber richtig angeht, kann mehr aus seiner Immobilie herausholen.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist oder wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Immobilie in der Scheidung: Teilungsversteigerung vermeiden

Kommt es zu einer Scheidung von zwei Menschen, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, gilt es, einiges zu klären. Was soll mit Haus oder Wohnung geschehen? Zieht einer der beiden ein und zahlt den anderen aus? Oder wird alles verkauft und der Erlös untereinander aufgeteilt? Wird keine Lösung gefunden, drohen Klage oder Teilungsversteigerung. Letztere sollte unbedingt vermieden werden.

Nach dem Trennungsjahr muss eine Entscheidung getroffen werden, was mit dem ehemaligen gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Ist schon während des Trennungsjahres klar, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die Immobilie auch dann schon verkauft werden. Das hilft beiden, abzuschließen und ein neues Leben zu starten.

Von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen

Verlangt einer der Ex-Partner, dass die Immobilie verkauft werden soll, der andere aber dagegen ist, kann das bis zur Klage führen. Um dieses unschöne Erlebnis zu vermeiden, kann ein Mediator dafür sorgen, dass beide Seiten zufrieden sind und die Interessen beider abwägt. Das kann ein Makler sein, der sich mit dieser Situation auskennt und unparteiisch zu einer Lösung kommt.

Immobilie wird unter Wert verkauft

Will einer der beiden die Immobilie behalten, gilt es, den anderen auszuzahlen. Kann man sich dann auf Teufel komm raus nicht einigen, wie hoch die Auszahlung sein soll, steht sie schon in den Startlöchern: die Teilungsversteigerung. Diese wandelt nicht teilbares in teilbares Vermögen um. Als Teil der Zwangsversteigerung kann sie von einem der beiden ehemaligen Partner beim Amtsgericht beantragt werden. Auf den ersten Blick hört es sich gut an, dass eine unbeteiligte Stelle für Klärung sorgt. Aber bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie häufig unter Wert verkauft.

Schnäppchenjägern keine Chance geben

Wird eine Teilungsversteigerung angekündigt, reiben sich Schnäppchenjäger bereits die Hände. Auch wenn derjenige, der die Immobilie behalten will, mitbieten kann, besteht natürlich die Gefahr, dass er überboten wird. Oder jemand den Preis so hochtreibt, dass die Immobilie zu teuer für ihn oder sogar unbezahlbar wird. Kommt es doch dazu, dass er die Immobilie kauft, muss er nicht nur mit diesen Kosten rechnen: für einen Sachverständigen kommen Kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro hinzu sowie weitere Kosten für den Notar und das ganze Verfahren.

Das alles lässt sich vermeiden, wenn man sich von Anfang an professionelle Hilfe sucht und sich beraten lässt. Es kann auch eine Lösung sein, die Immobilie gemeinsam zu behalten und zu vermieten. Mit diesen Einnahmen kann dann auch der Immobilienkredit weiterhin bedient werden.  Bei dieser Variante sollte allerdings bedacht werden, dass man sich weiterhin zusammen um alles kümmern muss. Will man einen wirklichen Schlussstrich ziehen, sollte man lieber verkaufen.

 

Sie stehen kurz vor der Scheidung und möchten wissen, was Sie mit der gemeinsamen Immobilie machen sollen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Neue EU-Gebäuderichtlinie: Was Eigentümer wissen sollten

Die EU will in Sachen Umweltschutz aktiv werden. Da führt auch kein Weg an alten, energetisch rückständigen Gebäuden vorbei. Was dies genau für Eigentümer bedeutet, beleuchten wir jetzt.

Die EU hat es sich zum Ziel gemacht, in diversen Feldern klimaneutral zu werden. Das gilt auch für den Immobiliensektor. Da Gebäude für rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und gut ein Drittel aller Treibhausemissionen verantwortlich sind, setzt die Europäische Union hier an, um in Sachen Umweltschutz vorwärtszukommen: Gebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden.

Energieeffizienzklassen kurz und knapp erläutert

Genau wie bei Elektrogeräten werden Gebäude in Effizienzklassen eingeteilt. Die Einstufung in Energieeffizienzklassen reicht in Deutschland von A+ bis H. A+ entspricht einem Goldstandard, H einer sehr schlechten Bewertung, bei der über 250 kWh pro Quadratmeter in einem Kalenderjahr verbraucht werden. Bewertet wird der Energiebedarf des Gebäudes, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.

Was bedeutet die Verordnung für frischgebackene und langjährige Eigentümer

Zunächst einmal greift die Verordnung bei Neubauten. Diese sollen bei ihrer Errichtung ab 2028 klimaneutral sein. Als Energielieferant dient die eigene Solaranlage. Bestandsimmobilien müssen bis 2030 bzw. 2033 gewisse Energieeffizienzklassen vorweisen. Bis dahin bleibt Zeit für die Umrüstung.

Es ist erklärtes Ziel, bei Wohnimmobilien bis 2030 die Energieeffizienzklasse E zu erreichen. 2033 soll es dann die Klasse D sein. Da dies in der Bundesrepublik etwa die Hälfte aller Wohnbauten betrifft, in Zahlen ungefähr 14 Millionen, ist ein Großteil der Eigentümer hierzulande aufgefordert, zu handeln.

Wie soll die Vorgabe konkret umgesetzt werden?

Es ist geplant, zunächst Immobilien mit besonders miserabler Energieeffizienz zuerst zu sanieren und Zuschüsse und Beihilfen für Haushalte bereitzustellen, welche die Kosten einer Sanierung nicht selbst stemmen können. Gebäude mit Denkmalschutz, Kirchen und Gotteshäuser sowie Sozialwohnungen erhalten eine Sonderstellung. Sie bleiben von dieser Vorgabe der EU unbehelligt.

Energieeffizienz als neues Kriterium der Gebäudebewertung

Um die Energieeffizienz der eigenen Immobilie einschätzen zu können, sollten sich Eigentümer – auch ohne Absicht zu verkaufen – einen Energieausweis ausstellen lassen. Für die Investitionssumme von ca. 100 Euro erhalten sie – besonders beim Bedarfsausweis, der den Energiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Parameter wiedergibt – ein realistisches Bild der Energiebilanz ihrer Immobilie.

Sollten Sie sich im Hinblick auf den aktuellen Wert Ihrer Immobilie im Unklaren sein, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Makler zu Rate zu ziehen. Dann stehen Sie bei künftigen Preisverhandlungen auf einem soliden Fundament und laufen nicht Gefahr, dass Interessenten den Energieeffizienzwert Ihrer Immobilie als Anlass nehmen, hinsichtlich des Preises ordentlich zu feilschen.

Sie wollen wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

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Immobilienkauf: Mit wie viel Preisnachlass kann ich jetzt rechnen?

Beim Immobilienverkauf sind die rosigen Zeiten vorbei. Die allgemeine Wirtschaftslage setzt Kaufinteressenten zu, aufgrund mangelnder Finanzierbarkeit ist die Nachfrage am Markt spürbar eingebrochen. Auf der Strecke bleiben die zum Verkauf stehenden Immobilien. Aus diesem Grund haben Kaufinteressenten aktuell gute Chancen, in Sachen Preis erfolgreich zu verhandeln.

Zunächst war es nur ein Trend, doch mittlerweile ist es Realität: Die Preise für Immobilien sind im ersten Quartal 2023 um durchschnittlich 6,8 % gegenüber dem ersten Quartal 2022 gesunken. Dies ließ das Statistische Bundesamt offiziell verlautbaren. Für den Betrachtungszeitraum eines Jahres stellt dies die größten Preisnachlässe dar, die seit Auswertungsbeginn 2000 konstatiert wurden. Selbst der Vergleich mit dem letzten Quartal 2022 zeigt, dass ein Preisverfall von 3,1 % stattgefunden hat.

Nach jahrelang großer Nachfrage nach Immobilien aufgrund guter Ausgangssituation und günstiger Kredite – wir sprechen von Zeiten vor Corona und dem Ukraine-Krieg – hat sich das Blatt sich gewendet: Die Inflation hat die Kaufkraft der Bürger verringert, hohe Zinsen verunsichern viele zusätzlich. Die Finanzierbarkeit eines Darlehens ist bei vielen gesunken. Kaum verwunderlich, dass Banken von einem Einbruch des Kreditgeschäfts bei Wohnimmobilien berichten. Gemäß Angaben der Bundesbank halbierte sich das Volumen hier im April 2023 um 50 %.

Günstige Lage für Immobilieninteressierte

Dennoch haben Immobilienkäufer, die an Ihrem Immobilientraum festhalten, aktuell gute Karten: Da die Nachfrage am Markt nachgelassen hat, sind Immobilienverkäufer nachgiebiger als noch vor einigen Jahren. Daher steigt rechnerisch die Chance, den Zuschlag für eine Immobilie zu bekommen.

Preisverhandlungen oder einfach die Abgabe eines Angebots sind nun denkbar und müssen keinem Kaufinteressenten fortan unangenehm sein. Wenn Sie unsicher sind, wie viel Sie dem Eigentümer für eine bestimmte Immobilie anbieten sollen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Makler.

Wie hoch der gewährte Preisnachlass am Ende der Verhandlungen ausfällt, ist immer unterschiedlich. Denn genauso wie jede Immobilie ihre Eigenheiten hat, verhält es sich mit dem Zusammenspiel zwischen Eigentümer und Interessent: Jeder Immobilienverkauf ist eine höchst persönliche Sache.

Bei älteren Bauten noch bessere Ausgangssituation

Grundsätzlich haben Sie bei älteren Bauten bessere Karten als bei Neubauten. Der Grund ist simpel: Letztere bieten kaum Mängel und verfügen meist über modernste technische Ausstattung. Auch die Energieeffizienzvorgaben des Bundes wurden hier bereits berücksichtigt. Eine Umrüstung der Heizanlage oder des Gebäudes tut daher nicht Not.

Bei Bestandsbauten sieht die Lage oft anders aus. Hier sind beim Kauf Einsparung möglich, jedoch sollten Immobilienkäufer bei der Kreditvergabe stets die Kosten im Hinterkopf behalten, die eine Sanierung mit sich bringt. Trotzdem lohnt es, dieses Wagnis einzugehen: Schließlich stehen die Chancen, bei diesen Objekten eine Kaufpreisanpassung auszuhandeln, besonders gut.

 

Sie wollen wissen, ob ein Verkaufsobjekt korrekt eingepreist wurde oder es interessiert Sie, wie viel Verhandlungsspielraum aktuell beim Preis besteht? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

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Wohnen im Alter: Leibrente oder Teilverkauf?

Einige Immobilienbesitzer fortgeschrittenen Alters liebäugeln mit dem Gedanken, das einstige Familiendomizil zu Geld zu machen und dennoch in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Da bieten sich zwei Arten der Veräußerung an: Die Leibrente und der Teilverkauf. Was diese beiden Modelle unterscheidet, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Leibrente: Was versteht man darunter?

Bei dem Konzept der Leibrente geht es darum, die Immobilie zu verkaufen und den Kaufpreis in monatlichen Raten – wahlweise auch quartalsweise oder im jährlichen Turnus – ausgezahlt zu bekommen. Daher ist die Leibrente landläufig unter dem Begriff Immobilienverrentung bekannt. Der Käufer erklärt sich hier bereit, Ihnen als Eigentümer bis zum Ende Ihrer Tage eine bestimmte Rate auszubezahlen. Fester Bestandteil dieses Modells ist ein lebenslanges Wohnrecht, das entweder von Ihnen selbst oder durch Dritte eingelöst werden kann. Daher ist auch eine Vermietung denkbar.

Was genau bedeutet ein Teilverkauf?

Beim Teilverkauf wird nicht das ganze Objekt, sondern nur ein Teil veräußert: In der Regel sprechen wir hier von maximal 50 % der Immobilie. Der Erwerber zahlt Ihnen den angesetzten Verkaufspreis und Sie beglücken den neuen Eigentümer mit einem monatlichen Nutzungsentgelt, vergleichbar einer Mietzahlung. Auch hier bleiben Sie in Ihrem einstigen Familiendomizil wohnen.

Welche Vorzüge bietet die Leibrente?

Bei diesem Konzept bekommen Sie lebenslang – neben Ihrer Rente – eine monatliche Zusatzzahlung auf Ihr Konto. Zusätzlich eignet sich die Variante, wenn Sie als Senior die Verantwortung für das Familiendomizil nicht mehr tragen können oder möchten. Für die Instandhaltung der Immobilie ist fortan – auch kostentechnisch – der Erwerber zuständig. Sollten Sie niemanden haben, dem Sie gern Ihren Besitz vererben würden, bietet sich dieses Konzept ebenfalls an. Dann kann dieses Modell eine Lösung sein, um sich selbst den Lebensabend zu versüßen.

Welche Pluspunkte kann der Teilverkauf für sich verbuchen?

Da hier der Erlös des Verkaufs auf einen Schlag ausgeschüttet wird, eignet er sich für all jene, die rasch über eine größere Summe verfügen möchten. Das Geld kann entweder für privates Vergnügen oder Investitionen ins einstige Eigenheim verwendet werden.

Ein großer Pluspunkt: Sie geben Ihr Eigentum nicht gänzlich ab. Da ein Teil der Immobilie stets Ihnen gehört, behalten Sie Mitspracherecht. Das ist ein entscheidender Unterschied zur Leibrente, bei der Sie Ihre Besitzrechte komplett abgeben. Daher ist dort auch keine Vererbung an Dritte möglich.

Weiterhin kann der veräußerte Immobilienteil später wieder zurückgekauft werden, allerdings zum dann aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Dies kann durch Sie selbst oder Ihre Erben passieren.

In der Regel nutzen Eigentümer bei diesem Modell die Immobilie wie eh und je. Dieses Nutzungsrecht wird als Nießbrauch bezeichnet. Sollten Sie später nicht mehr eigenständig leben können, kann die Immobilie folglich vermietet werden und Sie und Ihre Familie profitieren von den Mieteinnahmen.

Sie wollen wissen, worauf Sie in Sachen Leibrente oder Teilverkauf in jedem Fall zu achten haben? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben!

 

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Checkliste: Immobilie finanzieren

Die Finanzierung einer Immobilie ist nach wie vor möglich, wenn Sie sich an die aktuelle Lage am Immobilienmarkt anpassen. Eine gute Vorbereitung erhöht die Chancen, eine passende und bezahlbare Immobilie zu finden. In unserer Checkliste finden Sie, woran Sie bei der Immobilienfinanzierung unbedingt denken müssen.

Experten raten: Klären Sie die Finanzierung bereits vor der Immobiliensuche. Wenn Ihnen beispielsweise die Finanzierungsbestätigung der Bank vorliegt, überzeugt das Verkäufer von Ihren ernsten Absichten. Weiterhin ist Folgendes wichtig:

Stellen Sie sich vor der Immobiliensuche folgende Fragen:

  • Wie viel Immobilie kann ich mir leisten? Welche Tilgungsrate kann ich monatlich maximal abzahlen? Faustregel: Die Kosten für eine Wohnung sollten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen. Denken Sie dabei auch an Nebenkosten wie Steuern, Versicherung, Heizung und Strom.
  • Soll ich ein Haus bauen oder eine Bestandsimmobilie kaufen?
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie viel Eigenkapital benötige ich?
  • Gibt es staatliche Fördermöglichkeiten?
  • Wie ermittle ich den Finanzierungsbedarf?

 

Welche Unterlagen benötigt die Bank?

  • Gehalts-/Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Nachweis des Vorjahreseinkommens
  • Einkommensbescheid Vorjahr
  • Gegebenenfalls Einkommenssteuererklärung
  • Eigenmittelnachweis (z. B. Kontoauszüge)
  • Unterschriebene Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten zwei Jahre (bei Selbstständigen)
  • Unterschriebene, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Selbstständigen)
  • Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre (bei Selbstständigen)
  • Schufa-Auskunft
  • Personalausweis

 

Welche Unterlagen sind noch für den Immobilienkauf wichtig?

  • Neubau

    • Architektenvertrag bzw. den Entwurf
    • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
    • Flurkarte
    • Grundstückskaufvertrag bzw. Entwurf
    • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
    • Geltender Bebauungsplan der Gemeinde/Bezirk
    • Genehmigter Bauantrag
    • Baubeschreibung
    • Genehmigte Baupläne/Bauzeichnung
    • Bruttogrundflächenberechnung
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung
    • Nachweis über eine Rohbauversicherung
    • Baukostenberechnung (inklusive der Unterlagen zu Erschließungskosten und Informationen über geplante Eigenleistungen)
    • Schätzung der späteren Wohnnebenkosten

 

  • Bestandsimmobilie

    • Kopie des Kaufvertrags bzw. des Entwurfs
    • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
    • Flurkarte
    • Exposé vom Objekt
    • Sofern vorhanden: Baupläne und Baubeschreibung
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung
    • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
    • Gegebenenfalls Wertgutachten
    • Gegebenenfalls Kostenplan zu Modernisierungsmaßnahmen (inklusive Kostenvoranschläge)
    • Aussagekräftige Fotos der Immobilie
    • Schätzung der künftigen Wohnnebenkosten
    • Kopie der Gebäudeversicherung
    • Teilungserklärung (beim Erwerb einer Eigentumswohnung)

 

Sind Sie unsicher, ob oder wie viel Immobilie Sie sich leisten können und wo Sie eine bezahlbare finden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Suche und Finanzierung.

 

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Lohnt sich der Kauf einer unsanierten Immobilie?

Viele Immobiliensuchende machen einen großen Bogen um unsanierte Immobilien. Sie fürchten Arbeit, Aufwand, Zeit und Geld. Das ist zwar nicht unbegründet, allerdings bietet eine unsanierte Immobilie auch Chancen.

Vorab muss gesagt werden: Wer jetzt eine Immobilie kauft oder erbt, ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 zur Sanierung der Immobilie verpflichtet. Erreicht eine Immobilie nicht die vorgeschriebene Energieeffizienzklasse, muss sie der neue Eigentümer sanieren.

Die EU hat vorgeschrieben, dass bis 2033 alle Wohngebäude die Energieeffizienz „D“ erreichen müssen. Wie bei Haushaltsgeräten gibt es eine Skala von A bis H, wobei A für gut steht und H für schlecht. In Deutschland sind laut Schätzungen 14 Millionen Immobilien betroffen.

Chance 1: Preis

Eine unsanierte Immobilie ist deutlich günstiger. Die Kosten für die erforderliche Sanierung können Sie vom Kaufpreis abziehen. Hier ist es ratsam, einen lokalen Qualitätsmakler hinzuzuziehen. Er ermittelt den aktuellen Marktwert auf einer professionellen Grundlage. Darüber hinaus kann er den Sanierungsrückstand und die für die Sanierung anfallenden Kosten einschätzen. Im Zweifelsfall kennt er einen unabhängigen Energieberater, der die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beziffern kann.

Chance 2: Förderungen

Für eine energetische Sanierung gibt es staatliche Förderungen, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darüber hinaus gibt es auch zusätzliche Förderungen in einigen Bundesländern. Lassen Sie sich dazu von einem lokalen unabhängigen Energieexperten beraten. Wer den Immobilienerwerb und die Sanierung clever angeht und gut plant, kann hier Geld sparen.

Chance 3: Verhandeln

Neben der Lage gilt als weiteres wichtiges Kriterium die Energieklasse des Gebäudes. Das heißt, Immobilien mit einer schlechten Energieklasse verkaufen sich schlechter. Hier bietet sich Kaufinteressenten ein Verhandlungsspielraum. Am besten ist es, Sie überlassen diese einem erfahrenen Immobilienprofi. Er weiß, wie er mit Verkäufern verhandelt und kann Preisabschläge erklären.

Der Kauf einer unsanierten Immobilie kann bei einem geringen Budget eine gute Option sein. Bevor Sie sich jedoch für oder gegen den Kauf einer unsanierten Immobilie entscheiden, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Er kann Ihnen Vorteile und Herausforderungen aufzeigen und Ihnen sagen, ob ein solches Objekt zu Ihrem Budget und Ihrer Lebenssituation passt.

Möchten Sie wissen, wie es den Wert einer Immobilie verändert, wenn sie nicht saniert ist? Oder wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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