Beim Immobilienkauf auch an später denken

Viele junge Familien, die sich ein Eigenheim zulegen, denken daran, bis ins hohe Alter darin zu leben. Welche Bedürfnisse eine Immobilie für Bewohner im hohen Alter erfüllen muss – daran denken nur wenige. Dabei sollte bereits beim Immobilienkauf mitgedacht werden, wie lang man darin wohnen möchte und ob die Immobilie altersgerecht angepasst werden kann.

Viele Treppen, großer Garten oder in der Eigentumswohnung kein Fahrstuhl – die typischen Hindernisse in den eigenen vier Wänden im Alter. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden ihre Zimmer immer seltener genutzt. Auf einmal müssen Eigentümer feststellen, dass ihre Immobilie viel zu groß ist. Denn die Arbeit damit ist nicht weniger geworden. Auch wenn einige Zimmer seltener genutzt werden, müssen sie trotzdem geputzt werden. Und auch der große Garten bedarf weiterhin der Pflege. Auch wer in einer Eigentumswohnung in der Stadt wohnt, hat es nicht unbedingt leichter. Vielleicht muss er keinen Garten pflegen. Aber vielleicht hat er im 4. Stock auch keinen Aufzug.

Beim Immobilienkauf das Alter mitdenken

Um es im Alter leichter zu haben, empfehlen Immobilienexperten, dies schon beim Immobilienkauf in jüngeren Jahren zu berücksichtigen. Ist die Immobilie bereits altersgerecht gebaut oder umgebaut, ist das natürlich der günstigste Fall. Falls nicht, sollten verschiedene Aspekte betrachtet werden:

  • Können Treppen durch Rampen ersetzt werden?
  • Können Türen verbreitert werden?
  • Bietet das Bad genügend Platz?
  • Kann die Dusche barrierefrei umgebaut werden?
  • Können unterfahrbare Möbel eingebaut werden, damit auch im Rollstuhl die Spüle oder Küchenarbeitsplatte bequem erreicht werden kann?
  • Im Mehrfamilienhaus ohne Fahrstuhl sollte geklärt werden, ob der Einbau eines solchen geplant ist oder ob es Widerstände der anderen Eigentümer gibt.

In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Immobilienexperten beraten zu lassen, welche Umbauten sinnvoll und notwendig sind.

Kostenfrage klären

Ein erheblicher Teil des barrierefreien Umbaus sind die Kosten. Hierbei sollten Sie sich ebenfalls von einem Fachmann beraten lassen, um bedarfs- und sachgerecht planen und den voraussichtlichen Kostenaufwand abschätzen zu können. Denn je nach Immobilie können die erforderlichen Umbaumaßnahmen unterschiedlich sein. Manchmal können bereits geringe Anpassungen eine große Erleichterung darstellen.

In anderen Fällen dagegen kann ein barrierefreier Umbau fast teurer sein als ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung. Oft können die Kosten für den altersgerechten Umbau auch nur durch die Aufnahme eines hohen Kredits gestemmt werden. Nicht selten kommt es vor, dass Eigentümer ihre Immobilie verkaufen und in eine bereits seniorengerechte Wohnung umziehen.

Wer also möglichst lange in seiner Immobilie wohnen möchte, bedenkt bereits beim Erwerb die Veränderung seiner Bedürfnisse mit.

Möchten Sie wissen, ob sich ein altersgerechter Umbau Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Neuer Job, neue Stadt – und was ist mit der alten Wohnung?

Das Bewerbungsgespräch war ein Volltreffer, die Zusage kam prompt. Der neue Job war genau das, was Marcel V. (38) schon immer machen wollte. Nicht nur die Aufgaben, auch die Umgebung und das Gehalt stimmten und er freute sich auf die neue Herausforderung. Einziger Nachteil: der neue Arbeitgeber saß in einer anderen Stadt. Aufgrund der großen Distanz war Pendeln keine Option. Marcel V. brauchte also eine Bleibe in der neuen Heimat. Und nicht nur das. Auch seine Eigentumswohnung musste schnellstmöglich verkauft werden.

Schließlich benötigte er den Verkaufserlös der alten Wohnung, um eine neue finanzieren zu können. Die Überlegung, die alte Wohnung zu vermieten, verwarf er schnell wieder. Er wusste, dass er keine Zeit haben würde, sich um alles zu kümmern. Nicht nur den Vermietungsprozess, auch die spätere Verwaltung würde er nicht stemmen können. Doch auch ein Verkauf würde Zeit kosten, die er nicht hatte. Aber über das Internet würde das sicher schnell gehen, dachte sich Marcel V.

Für die Wertermittlung schnell ins Internet

Zunächst musste er wissen, was seine Wohnung eigentlich noch wert war. Er nutzte den Online-Rechner, der bei der Internetrecherche ganz oben stand. Das Ergebnis schien vielversprechend, mehr als er gedacht hatte. Als er jedoch einen weiteren ausprobierte, wich das Ergebnis weit vom ersten ab. Das kam Marcel V. komisch vor und er entschied sich, einen lokalen Makler zu fragen. Einen, der sich mit der Wertermittlung auskennt, der genau weiß, was der Markt hergibt und was es bei Vermarktung und Verkauf zu berücksichtigen gilt. An dieser Stelle kamen wir ins Spiel.

Bewertung, Vermarktung, Verkauf – lieber mit Makler

Nachdem sich Marcel V. hilfesuchend an uns wandte, war schnell klar: eine genaue Bewertung, die Beschaffung der verkaufsrelevanten Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungsmanagement, das Finden des passenden Käufers, Verkauf, Immobiliensuche und Umzug würde er nicht schaffen können, ohne in Zeitnot und Stress zu geraten. Das konnte zudem schnell dazu führen, dass er seine Wohnung weit unter Wert verkauft. Marcel V. war erleichtert, dass wir all das für ihn übernehmen würden. Der neue Job war schließlich schon aufregend genug für ihn.

Eine Zwischenfinanzierung als Brücke

Blieb das Problem, dass er eine neue Wohnung nicht ohne Eigenkapital aus dem Verkauf der alten Wohnung kaufen konnte. Diese wiederum konnte er nicht verkaufen, bevor er ein neues Zuhause in der Nähe des neuen Arbeitsplatzes gefunden hat. Ein von uns erstelltes Gutachten half Marcel V. dabei, eine Zwischenfinanzierung zu erhalten und gab ihm zudem eine gewisse Planungssicherheit.

Ein Sahnehäubchen hatten wir auch noch für ihn: Da wir zufälligerweise einen Maklerkollegen in seiner zukünftigen Heimat empfehlen konnten, gelang es ihm dann auch recht schnell eine neue Wohnung zu finden.

Sie müssen umziehen und Ihre Immobilie schnellstmöglich verkaufen? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Die Finanzierung platzt, der Notartermin wird abgesagt – was nun?

Mit dem Käufer ist man sich einig. Er zahlt den Preis, den man sich gewünscht hat. Er übernimmt sogar die alte Einbauküche. Der Notartermin ist schnell gemacht. Doch dann kommt die böse Überraschung: der Termin wird abgesagt, weil dem Käufer die Finanzierung platzt. Was nun?

Die Inflation steigt. Man bekommt immer weniger für sein Geld. Das trifft auf auch Immobilienkäufer zu. Gleichzeitig droht eine Zinserhöhung, um der Inflation entgegenzuwirken. Die ersten Banken planen das in Ihre Kreditvergabe bereits mit ein. Doch das erschwert Immobiliensuchenden die Finanzierung zusätzlich. Immobilienmakler erleben bereits die ersten Auswirkungen. Scheinbar sichere Immobilientransaktionen scheitern an der Finanzierung. Was bedeutet das für Immobilienverkäufer?

Alles nochmal von vorn

Viele, die glauben, den passenden Käufer gefunden zu haben und einen Notartermin vereinbaren, gehen davon aus, dass dem Verkauf nichts mehr im Wege steht. Sie nehmen die Immobilie aus der Vermarktung, deaktivieren die Anzeigen in den Online-Immobilien-Portalen und sagen den anderen Kaufinteressenten ab. Doch scheitert der Immobilienverkauf, muss mit der Immobilienvermarktung von vorn begonnen werden. Das kostet wieder Zeit und Geld und macht Arbeit.

Bonität prüfen

Bevor Sie sich also für einen sympathischen Kaufinteressenten entscheiden, überprüfen Sie, ob er sich Ihre Immobilie überhaupt leisten kann. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise Informationen bei einer Auskunftei wie der Schufa einholen. Allerdings müssen Sie hierfür in der Regel Mitglied sein und die Beiträge sind relativ hoch. Zudem wird in solchen Fällen gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Dieses nachzuweisen, erfordert einiges an Formulierungsgeschick.

Alternativ dazu können Sie eine Selbstauskunft des Interessenten fordern. Dieser kann eine Selbstauskunft zum Beispiel bei der Schufa anfordern. Achten Sie darauf, dass die Auskunft aktuell ist, die persönlichen Daten und Score-Werte, die eine Risikoeinschätzung ermöglichen, sowie positive und negative Zahlungserfahrungen enthalten. Darüber hinaus können Sie auch eine Finanzierungszusage der Bank verlangen.

Anderen Interessenten nicht zu früh absagen

Egal, ob die Finanzierung platzt oder ob sich das Pärchen trennt, das Ihre Immobilie kaufen wollte, sagen Sie anderen Interessenten nicht zu früh ab. Auch wenn es zusätzlicher Aufwand ist, bleiben Sie mit ihnen in Kontakt. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Makler. Sie ersparen sich nicht nur die Arbeit. Bei einem Makler fühlen sich die Interessenten auch nicht hingehalten, da der Makler ihnen weitere Objekte zeigen kann. Und der Makler prüft die Bonität von Interessenten bereits vorab. Das erspart Ihnen böse Überraschungen und minimiert das Risiko, dass Ihr Notartermin abgesagt wird.

Sie möchten sichergehen, dass Ihr Wunschkäufer sich Ihre Immobilie leisten kann? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

 

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Mit aufdringlichen Fragen von Interessenten umgehen

Fragen über die Immobilie sind beim Verkauf nichts Unübliches. Aber was macht man, wenn diese zu privat oder zu aufdringlich werden? Die Antwort zu verweigern ist hier keine optimale Lösung. Doch wie gehen Verkäufer mit diesen Fragen richtig um?

Eigentümer werden telefonisch oder bei Vor-Ort-Begehungen mit Fragen von Interessenten konfrontiert. Bei der Beantwortung ist es wichtig, ehrlich zu sein und dennoch abzuwägen, wann welche Information in welchem Maße freigegeben wird. In einigen Situationen kann die Antwort auch so kurz wie möglich gehalten werden. Etwa dann, wenn es um private Angelegenheiten geht, die fremde Personen nichts angehen.

Muss ich Fragen zu Schäden und Mängel beantworten?

Bekannte Mängel und Schäden dürfen dem Interessenten und auch einem beauftragten Makler nicht verheimlicht werden. Per Gesetz sind Immobilienverkäufer verpflichtet, über Mängel zu informieren. Auch über die, die nur sehr schwer zu sehen sind. Werden diese trotzdem verschwiegen, können Verkäufer auch nach dem Eigentümerwechsel dafür haftbar gemacht werden.

Auch Einbrecher können anrufen

Eigentümer veröffentlichen mit dem Inserat viele Informationen über die Immobilie. Und natürlich auch die eigenen Kontaktdaten. Das können auch Einbrecher ausnutzen. Wer mit krimineller Absicht anruft, ist eher daran interessiert, ob die Immobilie leer steht oder bewohnt ist. Daher sollten Eigentümer bei Telefon- und E-Mail-Anfragen wie „Bewohnen Sie die Immobilie?“, mit Bedacht antworten. Sie können in diesem Fall auch sagen, dass Sie darüber keine Auskunft geben möchten. Verkäufer können auch darauf hinweisen, wenn eine Frage zu privat ist.

Zu private und indiskrete Fragen handhaben

Auch Ihre Lebensverhältnisse gehen Interessenten nichts an. Wer sich wirklich für die Immobilie interessiert, will in der Regel mehr zum Verkaufsobjekt wissen als zum Privatleben des Verkäufers. Geht es in die Besichtigungsphase, können sich Eigentümer, sofern im Vorfeld Scheininteressenten herausgefiltert wurden, sicher sein, dass wirkliches Interesse an der Immobilie besteht. Bei der Vor-Ort-Begehung kann es trotzdem zu unangenehmen oder zu privaten Fragen kommen.

Zum Beispiel die Frage, warum die Immobilie verkauft wird. Das ist definitiv eine private Angelegenheit. Und auch wenn Eigentümer gewillt sind, diese Frage zu beantworten, sollte nicht zu viel erzählt werden. Hier kann auch gern kurz und knapp gesagt werden, dass es sich um private Gründe handelt. Kurze und knappe Antworten reichen auch aus, wenn unter anderem nach Straßenlärm oder den Nachbarschaftsverhältnissen gefragt wird.

Gute Vorbereitung auf Fragen

Verkäufer können sich für einige Fragen bereits vor dem Inserieren Antworten zurechtlegen. Zudem können sich verkaufsbereite Eigentümer Rat und Hilfe bei einem Makler holen. Der kennt sich mit typischen Interessentenfragen gut aus und kann die Immobilie auch diskret vermarkten.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder haben dazu fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Lohnt sich Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht?

Wenn eine Immobilie mit Wohnrecht verrentet wird, erhält der Verkäufer den Erlös über eine monatliche oder einmalige Auszahlung. Zudem darf die Immobilie weiter bewohnt werden. Doch Wohnrecht ist nicht gleich Wohnrecht. Ist ein Nießbrauchrecht eingetragen, ist weit mehr erlaubt als nur die Nutzung.

Wenn die Rente schmal und das Haus groß ist, wünschen sich viele, mehr Geld zur Verfügung zu haben. Der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung mit Wohnrecht ist daher eine gute Möglichkeit, die eigene Rente aufzubessern. Das Wohnrecht stellt dabei eine Wertminderung der Immobilie dar, die sich auf den Verkaufspreis auswirkt. Liegt ein Nießbrauchrecht vor, fällt der Verkaufspreis noch geringer aus. Trotzdem gibt es Käufer, die gezielt nach solchen Objekten suchen.

Was ist das Nießbrauchrecht?

Anders als beim normalen Wohnrecht darf der Verkäufer die Immobilie nicht nur weiterhin bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen. Dadurch können auch monatliche Mieteinnahmen bezogen werden. Der neue Eigentümer hat lediglich das Recht die Immobilie weiter zu verkaufen. Dafür zahlt der Nießbraucher die anfallenden Steuern für die Immobilie. Das Nießbrauchrecht ist im Grundbuch eingetragen und kann nur vom Nutznießer über eine Einwilligung gelöscht werden. Zudem gibt es verschiedene Modelle, bei denen zusätzlich verschiedene Varianten des Nießbrauchrechts vereinbar sind:

Noch vor dem Verkauf kann ein Eigentümer einem anderen ein Nießbrauchrecht einräumen (Zuwendungsnießbrauch) oder dieses Recht auf sich selbst übertragen (Vorbehaltsnießbrauch). Der Nießbraucher kann außerdem festlegen, wer das Nießbrauchrecht für die Immobilie nach seinem Ableben erhält (nachrangiger Nießbrauch/ Vermächtnisnießbrauch).

Möchten Eigentümer mehr dazu erfahren, können sich diese auch an einen lokalen Immobilienmakler wenden, der zudem den Immobilienwert mit Wohnrecht oder Nießbrauchrecht professionell ermitteln kann.

Wer kauft Immobilien mit Nießbrauchrecht?

Käufer können die Immobilie nicht selbst beziehen oder vermieten. Selbstnutzer oder Investoren, die schnell finanziellen Nutzen aus dem Objekt ziehen wollen, fallen deshalb als potenzielle Käufer weg. Mit Vermächtnisnießbrauch ist es in der Regel zudem noch schwieriger einen Eigentümer zu finden. Für solch eine Immobilie gibt es daher nur eine Käufergruppe – Kapitalanleger, die ihr Investment langfristig planen. Nießbraucher, die verkaufen möchten, sollten aus diesem Grund Unterstützung bei einem auf Kapitalanleger spezialisierten Immobilienmakler suchen.

Verrentung mit Nießbrauch

Nicht nur weil sich die Käufersuche schwieriger gestaltet, sondern auch aus finanziellen Gründen sollte die Verrentung mit Nießbrauchrecht gut überlegt sein. Immerhin soll die Rente bestmöglich aufgebessert werden. Daher empfiehlt es sich, ein einfaches Wohnrecht bei der Immobilienverrentung zu vereinbaren. Eigentümer erzielen dadurch einen höheren Verkaufserlös. Soll das Immobilienerbe dagegen noch zu Lebzeiten geregelt werden, kann ein Nießbrauchrecht unter Umständen sinnvoll sein.

Suchen Sie eine Lösung für Ihre alte Immobilie und wollen gleichzeitig eine neue kaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

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Woran Eigentümer bei einem Notverkauf denken müssen

Manchmal muss eine Immobilie schnell verkauft werden – etwa, wenn es zu einer Scheidung kommt, eine Insolvenz oder Arbeitslosigkeit droht. In einem solchen Fall sollten Sie wissen, was Sie tun müssen, damit Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen können. Eine Zwangsversteigerung sollten Sie in jedem Fall vermeiden.

Bei einer Zwangsversteigerung kann es zu finanziellen Einbußen kommen. Auch, wenn man in einer Notlage unvorbereitet und auf eigene Faust verkaufen will, kann das dazu führen, dass man weniger Verkaufserlös erzielt als erwünscht. Kommt es im schlimmsten Fall zur schon erwähnten Zwangsversteigerung, scharren Schnäppchenjäger mit den Füßen. Das mögliche Ergebnis: Ihre Immobilie wird weit unter Wert verkauft.

Das A und O: eine gute Vorbereitung

Vorneweg: Muss eine Immobilie kurzfristig verkauft werden, sollte ein Immobilienprofi zu Rate gezogen und beauftragt werden. Da bei einem Notverkauf meist die Zeit drängt, werden von privaten Immobilienverkäufern oft Schritte im Vermarktungsprozess übersprungen – sei es bewusst oder unbewusst. Aber gerade das zieht einen Verkauf in die Länge. Und das bedeutet den Verlust wertvoller Zeit, die Sie nicht haben.

Zunächst einmal sollte eine professionelle Wertermittlung erfolgen. Diese brauchen Sie nicht nur, um den marktgerechten Preis Ihrer Immobilie zu kennen, sondern auch für die Festlegung einer Preisstrategie. Auch sehr wichtig: die verkaufsrelevanten Unterlagen. Diese müssen vollständig sein. Es kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen, wenn beispielsweise der Energieausweis fehlt.

Weiter wichtig auf dem Weg zum Verkauf: die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés. Damit sprechen Sie gleich die richtige Zielgruppe an und unnötige Besichtigungen werden im Keim erstickt. Die meisten Fragen, die ein Interessent hat, werden mit einem professionellen Exposé bereits beantwortet. Machen Sie also gute Fotos, mit denen sich die Raumverhältnisse darstellen lassen. Die Texte sollten zudem alles exakt beschreiben.

Wenn es in die Preisverhandlungen geht: den Profi ranlassen

Wenn Sie den Interessenten nicht begründen können, warum der von Ihnen angesetzte Preis für Ihre Immobilie angemessen ist, nützt auch die beste Verhandlungsposition wenig. Die Faktoren, die den Wert maßgeblich beeinflussen, müssen Sie kennen. Auch wie es um den Immobilienmarkt in Ihrer Region bestellt ist, sollten Sie wissen.

Wenn Sie ein Eigentümer sind, der gleich von Beginn an auf die Hilfe eines lokalen Profimaklers setzt, können Sie sich die Recherche sparen. Er kennt den lokalen Markt in seiner Region und ihrer Umgebung und kann nachvollziehbar erläutern, wie sich der Wert Ihrer Immobilie zusammensetzt. Zudem hat er die Erfahrung und die Fachkenntnis, die es für die Preisverhandlungen benötigt. Wenn Sie sich an einen Makler wenden, wird der Notverkauf gleich weniger bedrohlich und Sie haben den Kopf frei für die Suche nach einem neuen Zuhause oder für die Begleitumstände Ihrer veränderten Lebenssituation.

Ihr Leben ändert sich gerade und Sie müssen schnellstmöglich Ihre Immobilie verkaufen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gern zu allen Fragen, die Sie haben.

 

 

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Video: Wann lohnt sich ein barrierefreier Umbau?

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt, träumt oft davon, für den Rest des Lebens darin zu wohnen. Doch während sich die Bedürfnisse mit dem Alter ändern, bleibt eine Immobilie in der Regel wie sie ist. Eigentümer müssen selbst aktiv werden, um ihre Immobilie altersgerecht zu machen. Aber wann lohnt sich ein barrierefreier Umbau?

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Weitere Informationen

Steile Treppen, zu schmale Türen, fehlende Haltegriffe im Bad – wenn man jung und fit ist, sind das keine Herausforderungen. Im Alter dagegen sind es oft Ursachen für den Umzug in eine altersgerechte Wohnung. Wem aber fällt es schon leicht, sich von den persönlichen Erinnerungen, die mit der Immobilie verbunden sind, und den liebgewordenen Gewohnheiten zu trennen?

Deshalb denken viele Eigentümer über einen barrierefreien Umbau nach. Doch welche Umbaumaßnahmen sind nötig, um eine Immobilie für das Alter gerecht zu gestalten? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Wann sollte ich mit dem Umbau beginnen? Und lohnt sich das alles überhaupt? Wer kann mich beraten? In unserem kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie beim barrierefreien Umbau achten müssen.

Möchten Sie mehr zum Thema erfahren oder wissen, ob sich ein barrierefreier Umbau für Ihre Immobilie lohnt? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Neue Grundsteuer: für Eigentümer gibt es Einiges zu tun

Die Berechnung der alten Grundsteuer war laut Bundesfinanzhof verfassungswidrig. Deshalb wurde sie reformiert. Das hat zur Folge, dass bis Ende 2024 rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Zwar wird die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Jedoch müssen alle Immobilieneigentümer noch in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine separate Grundsteuererklärung elektronisch über die Steuerplattform Elster abgeben.

Für die neue Grundsteuer gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung. Es gibt drei unterschiedliche Modelle: das Bundesmodell (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen), das Flächenmodell (Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen), Bodenwertsteuer (Baden-Württemberg). Welche Regelung gilt, kommt dementsprechend darauf an, in welchem Bundesland die Immobilie liegt. Zwischen drei Arten der Grundsteuer wird allerdings in allen drei Modellen unterschieden:

  • Grundsteuer A (agrarisch): für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundsteuer B (baulich): für bebaubare und bebaute Grundstücke und für Gebäude
  • Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke): sie soll 2025 eingeführt werden, damit Kommunen unbebaute Grundstücke höher besteuern können. Dadurch sollen Spekulationen verhindert und Wohnraum gefördert werden.

Grundsteuer B ist in der Regel die entscheidende für die meisten Immobilieneigentümer.

Grundsteuerberechnung

Bei der Grundsteuerberechnung kommt es – auch nach der Reform – auf drei Faktoren an:

  • Einheitswert: Dieser heißt nach der Reform Grundsteuerwert und wird anders berechnet als der Einheitswert. Sie finden ihn im Einheitswertbescheid vom Finanzamt.
  • Grundsteuermesszahl: Diese richtet sich nach der Gebäudeart. Sie finden sie im Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
  • Hebesatz: Diesen legt die zuständige Gemeinde fest. Bei ihr können Sie ihn erfragen.

Mit folgender Formel wird die Grundsteuer berechnet:

Grundsteuerwert (Einheitswert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer

Das müssen Eigentümer jetzt tun

Bis Ende März 2022 sollten alle Eigentümer einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt oder die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung per öffentlicher Bekanntmachung erhalten haben. Je nach Bundesland wird das unterschiedlich gehandhabt. Für die Angaben zu ihrem Grundbesitz sollten Eigentümer, die Immobilien in den Bundesländern besitzen, in denen das Bundesmodell gilt, folgende Informationen bereithalten:

  • Grundstücksfläche (finden Sie im Grundbuchauszug)
  • Bodenrichtwert (erfahren Sie bei unabhängigen Gutachterausschüssen)
  • Gebäudeart (beispielsweise Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Wohnfläche (finden Sie im Bauplan oder der Bauakte beim Bauordnungsamt)
  • Baujahr des Gebäudes (finden Sie ebenfalls im Bauplan oder der Bauakte beim Bauordnungsamt)

In den Bundesländern, die individuelle Regelungen für die Berechnung der Grundsteuer getroffen haben, müssen sich Eigentümer informieren, welche Angaben jeweils von ihnen verlangt werden.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Patchworkfamilie: Immobilienerbe besser mit Testament regeln

Was erbt eigentlich das Kind meiner Partnerin und was meine Tochter aus erster Ehe? Auch Patchworkfamilien machen sich häufig zu wenig Gedanken über das Erbe. Dabei kann es gerade in diesem Lebensmodell schnell zu Ungerechtigkeiten kommen. Experten raten deshalb zu einem Testament.

Rechtsexperten raten im Fall einer Patchworkfamilie zu einem Testament. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge kann sich das Erbe recht ungleich verteilen. Wie schnell es zu Ungerechtigkeiten im Erbfall einer Patchworkfamilie kommen kann, verdeutlicht ein Beispiel: Mann und Frau heiraten zum zweiten Mal, beide bringen jeweils zwei Kinder mit. Der Mann bringt ein Vermögen von 100.000 Euro in die neue Ehe ein, die Frau 200.000 Euro.

Gesetzliche Erbfolge kann ungerecht sein

Stirbt die Frau zuerst, erbt der Mann als Ehegatte 50 Prozent ihres Vermögens, also 100.000 Euro. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder der Frau, sie erhalten also jeweils 50.000 Euro. Die Kinder des Mannes bekommen nichts. Nicht adoptierten Kindern steht weder ein Pflicht- noch ein Erbteil zu. Stirbt dann der Mann, geht das gesamte Vermögen von nun 200.000 Euro an seine beiden Kinder. Diese erhalten jeweils 100.000 Euro. Die Kinder der Frau erhalten nichts.

Stirbt der Mann zuerst, erhalten seine beiden Kinder jeweils 25.000 Euro, seine Frau 50.000 Euro. Stirbt anschließend sie, erhalten ihre beiden Kinder jeweils 125.000 Euro. Die gesetzliche Erbfolge sowie die Reihenfolge des Versterbens können hier also zu ungerechten Ergebnissen führen. Haben beide Gatten auch noch gemeinsame Kinder, wird es noch etwas komplizierter.

Erbe mit Testament regeln

Um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, das Erbe testamentarisch zu regeln. Rechtsexperten schlagen die Möglichkeit vor, dass sich die Eltern zunächst als Alleinerben im Testament eintragen und dass die Kinder nach dem Tod beider zu gleichen Teilen erben sollen. Allerdings ist hierbei noch der Pflichtteil zu berücksichtigen, den die Kinder des verstorbenen Elternteils geltend machen können. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsexperten in Ihrer individuellen Situation beraten.

Das Immobilienerbe in der Patchworkfamilie

Vor allem bei einer gemeinsamen Immobilie sollte man ein Testament aufsetzen. Denn stirbt ein Ehepartner, bilden dessen Kinder und der verbliebene Ehepartner die Erbengemeinschaft und werden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, dass allen Entscheidungen über die Immobilie wie beispielsweise Verkauf, Vermietung, Belastung die Stiefkinder zustimmen müssen. Sind die Kinder noch minderjährig, würde zudem noch der geschiedene Ehepartner als gesetzlicher Vertreter der Kinder mitreden und die Angelegenheit wäre noch eine Sache fürs Familiengericht.

Sind Sie unsicher, was im Erbfall mit Ihrer Immobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Immobilienbesichtigung durchführen mit Plan

Besichtigungstermine sind für Immobilienverkäufer oft nicht leicht. Sie wollen zwar schnell einen solventen und seriösen Käufer finden. Viele Interessenten suchen aber nach noch so kleinen Kritikpunkten, um den Preis zu drücken. Damit die Besichtigungstermine entspannt ablaufen und Eigentümer einen zuverlässigen Käufer finden, ist es sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen, bevor die Immobilie inseriert wird und das Telefon nicht mehr aufhört zu klingeln.

Um die möglichen Kritikpunkte für Interessenten zu minimieren, sollten Wohnung, Haus oder Grundstück richtig auf Vordermann gebracht werden. Denn auch beim Immobilienkauf zählt oft der erste Eindruck, unter ihm wird die ganze restliche Immobilie betrachtet. Experten wissen, dass eine gepflegte, im optimalen Zustand präsentierte Immobilie einen 10 bis 15 Prozent höheren Verkaufspreis erzielen kann.

Objektiv und kritisch bleiben

Wie würden Sie Ihre Immobilie sehen, wenn Sie Kaufinteressent wären? Wie steht es mit der Sauberkeit? Sind die Räume vorberietet, dass heißt, nicht zu vollgestellt und von persönlichen Gegenständen befreit, die Interessenten ablenken könnten? Sind die Fenster geputzt?

Auch Schönheitsreparaturen wirken sich positiv bei der Besichtigung aus. Verpassen Sie der ausgeblichenen Wand nochmal einen frischen Anstrich. Befestigen Sie die Leiste, die schon seit fünf Jahren lose ist. Schauen Sie sich nochmal alles genau an. Hält alles einem kritischen Blick stand?

Wie gehe ich mit zu vielen Interessenten um?

Die Speckgürtel der Metropolen werden immer weiter. Selbst Regionen, wo lange Zeit die Nachfrage geringer war, werden immer begehrter. Oft wird eine Immobilie wieder aus dem Online-Portal genommen, weil der Eigentümer mit der Beantwortung der Anfragen nicht mehr hinterherkommt. Wann sollen die ganzen Besichtigungstermine durchgeführt werden? Vor allem für Berufstätige ist es oft nicht leicht, sich die Zeit freizuschaufeln.

Und nur wenige sind dazu bereit, bei Massenbesichtigungen mehrere fremde Menschen durch die eigenen vier Wände gehen zu lassen. Ein lokaler Qualitätsmakler schafft hier Abhilfe. Er kümmert sich nicht nur um die Vermarktung der Immobilie, sondern auch um das Besichtigungsmanagement. Und er weiß, wie man Besichtigungstouristen von den ernsthaften Interessenten herausfiltert.

Sich selbst vorbereiten

Haben Sie alle verkaufsrelevanten Unterlagen parat. Fehlt beispielsweise der Energieausweis zur Besichtigung, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Darüber hinaus hilft es Ihnen, aufkommende Fragen der Interessenten zu beantworten. Verschweigen Sie ebenfalls Mängel nicht, sondern gehen Sie offen damit um. Ein Profimakler weiß, wie Sie diese am besten kommunizieren, ohne dass sie sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Er hilft Ihnen ebenfalls, alle verkaufsrelevanten Unterlagen zusammenzutragen.

Suchen Sie Unterstützung, um Ihre Immobilie ideal zu präsentieren und die Besichtigungen optimal durchzuführen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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