ESG – was für Eigentümer wichtig ist

Klimaneutralität wurde von der EU und auch der Bundesregierung als besonders wichtiges Ziel festgelegt. Vor allem ältere Bestandsbauten sind CO2-Schleudern und müssen nachgerüstet werden. Das aus den Medien bekannte Thema ESG (Environmental, Social, Governance) greift wichtige Punkte auf. Doch was genau bedeuten die drei Buchstaben für Eigentümer?

 

Hier spiegelt sich der aktuelle Trend ESG (Environmental, Social, Governance) wider. Doch was genau bedeutet ESG für Eigenheimbesitzer?

Beim Thema ESG geht es generell um nachhaltige, soziale und unternehmerische Kriterien, die Investoren, Bauprojektentwickler oder Immobilienunternehmen in der Immobilien- und Wohnwirtschaft integrieren sollen. Aber auch für Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, sind einige der ESG-Kriterien sehr wichtig. Das gilt besonders für die Nachhaltigkeit (Environmental). Die soziale Komponente (Social) spielt eher dann eine Rolle, wenn beispielsweise an einen Gewerbetreibenden vermietet werden soll. Dann sollte auf ein nachhaltiges Konzept und eine klimafreundliche Arbeitsweise geachtet werden. Aber auch ethische Aspekte sind dabei wichtig.

Nachhaltig bauen und gesetzliche Nachrüstungspflicht

Gerade weil Ressourcen wie Öl und Gas nicht unendlich vorhanden sind, wird der nachhaltige Neubau oder das energetische Sanieren immer bedeutender. Vor allem Käufer von alten Bestandsimmobilien mit über 30 Jahre alten Heizungsanlagen sind von den gesetzlichen Sanierungs- und Modernisierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betroffen.

Dabei empfiehlt es sich, zu schauen, was technisch und finanziell möglich ist. Das kann ein Fachexperte am besten beurteilen. Dieser kann zusammen mit einem regionalen Makler gesucht werden. Der Immobilienprofi kann zeitgleich einschätzen, wie und wodurch sich der Wert der Immobilie durch die Maßnahmen erhöht. Zudem sollte geprüft werden, was von Banken und vom Staat in welcher Höhe finanziell bezuschusst werden kann.

Governance – unternehmerisches Denken bei Eigenheimbesitzern

Das G wie Governance – zu deutsch Unternehmensführung – trifft ebenfalls eher auf Investoren, Bauprojektentwickler oder Immobilienunternehmen zu. Unternehmerisches Denken im Hinblick auf einen geplanten Verkauf kann aber auch für Eigentümer von Vorteil sein – wenn auch nicht alle Bedeutungen des Begriffs Governance für Besitzer von selbstbewohnten Immobilien relevant sind. Wichtig ist aber auf jeden Fall die Transparenz in der Kommunikation mit dem Käufer. Wer Mängel wissentlich verschweigt, kann später rechtlich Probleme bekommen. Auch ein marktgerechter Erlös sollte angestrebt werden. Besonders dann, wenn damit der Umzug, ein Darlehen oder auch die neue Immobilie bezahlt werden müssen.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie klimaneutral und ressourcenschonend nachrüsten oder bauen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © BiancoBlue/Depositphotos.com

Checkliste für den Immobilienkauf

Wer sich eine Immobilie kaufen möchte, muss Einiges einplanen und beachten, damit das Eigenheim nicht zur Kostenfalle wird. Was ist für den Hauskauf-oder Wohnungskauf wichtig? In dieser Checkliste sind die relevantesten Punkte aufgeführt.

Erstens: Bedürfnisse und Wohnwünsche zusammentragen

 An erster Stelle sollte klar sein, was die neue Immobilie auf jeden Fall haben muss und was zwar schön, aber nicht notwendig ist. Zum Beispiel:

  • Wie viel Zimmer muss das Haus/die Wohnung haben?
  • Ist Barrierefreiheit wichtig?
  • Wie weit dürfen Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kita und Ärzte maximal entfernt sein?
  • Welchen Baustil soll die Immobilie haben?
  • In welchem darf Zustand die Immobilie sein? (renovierungsbedürftig etc.)
  • Wie viele Bäder und Schlafzimmer sind gewünscht?

Zweitens: Finanzierung klären

Bevor man sich auf die Suche begibt, muss das Budget für den Immobilienkauf festgelegt werden. Dabei sollte bedacht werden, dass neben den Darlehensraten auch noch Lebenshaltungskosten und zusätzlich aufkommende Rechnungen finanziert werden müssen. Steht das Budget, muss ein passender Finanzierungspartner gefunden werden. Erst mit der Finanzierungszusage sollten Interessenten nach Immobilien schauen.

Drittens: Unterlagen vorbereiten

Folgende Unterlagen sollten vorbereitet und dem Verkäufer/dem Makler vorgelegt werden – egal, ob vor oder direkt zur Besichtigung:

  • Finanzierungszusage der Bank
  • Beim Kauf ohne Bankfinanzierung: Kontoauszug
  • Extra, aber kein Muss: „Bewerbungsmappe“ mit Selbstauskunft

Viertens: Besichtigung

Darauf sollte bei der Besichtigung geachtet werden:

  • Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Hausschwamm: Wasserflecken/Geruchsbildung in den Räumen?
  • Sind die elektrischen Anlagen auf dem neuesten Stand (DIN 18015)?
  • Sind Heizungs- und Warmwasseranlagen gedämmt?
  • Wie hoch ist der Energieverbrauch der Immobilie?
  • Gibt es andere sichtbare Schäden an Fenstern, Wänden etc.?
  • Wurde die Immobilie (falls kein Neubau) bereits nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) energetisch saniert?
  • Werden alle Wohnwünsche erfüllt?

Fünftens: Verkaufsabschluss

Gefällt das Objekt und erteilt der Verkäufer die Zusage, ist der nächste Schritt des Käufers den Notar zu organisieren und den Kaufvertrag in Absprache mit dem Verkäufer aufsetzen zu lassen. Nach der Unterschrift und der Objektübergabe übernimmt der Käufer alle Pflichten als Eigentümer.

Möchten Sie eine Bestandsimmobilie kaufen? Wir unterstützen Sie dabei und beraten Sie auch gern dazu, was beim Kauf wichtig ist. Kontaktieren Sie uns.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

5 Tipps um den Gasverbrauch zu senken

Die Gaskrise beeinflusst hierzulande viele Privathaushalte, die durch die hohen Energiekosten belastet werden. Da stellt sich die Frage, wie gerade in den kalten Jahreszeiten der Gasverbrauch gesenkt werden kann. Mit diesen  fünf Tipps sparen Verbraucher Geld und kommen gut durch den Winter.

Tipp 1: Heizkörper entlüften

Wenn Luft im Heizkörper ist, wird, damit man auf die zu erreichende Raumtemperatur kommt, mehr Energie aufwendet. Daher ist es sinnvoll, den Heizkörper in regelmäßigen Abständen zu entlüften. Das kann mit oder ohne Entlüfterschlüssel gemacht werden. Es gibt aber auch Entlüfterboxen oder selbstständige Entlüfter.

Tipp 2: Raumtemperatur senken

Die Standard-Raumtemperatur liegt in den meisten Haushalten zwischen 19 und 23 Grad Celsius. Die ideale Temperatur ist allerdings von der Art der Verwendung und dem eigenen Wohlbefinden abhängig. Im Wohnzimmer ist es auch in Ordnung, wenn es wärmer als in den anderen Räumen ist. Ideal sind hier zwischen 20 – 23 Grad. Um Kosten zu sparen empfiehlt es sich, sich an der untersten Temperaturgrenze zu orientieren.

Eltern von Kleinkindern und Babys sollten das Kinderzimmer tagsüber zwischen 22 und 23 Grad heizen, damit die Kinder nicht auskühlen. Nachts können es auch 18 Grad sein. Im Elternschlafzimmer sind Werte von 15 bis 18 Grad ausreichend. Umso älter die Kinder werden, desto mehr kann die Raumtemperatur im Kinderzimmer reduziert werden. Im Badezimmer reichen 22 bis 23 Grad vollkommen aus. In der Küche sollte es nicht ganz so warm wie in den anderen Räumen sein, da bereits die Küchengeräte Wärme abgeben und so die Raumtemperatur ansteigen lassen. 16 bis 20 Grad sind daher ideal. Auch hier ist es ratsam, die untere Grenze anzupeilen.

Tipp 3: Heizungen nicht zustellen

Generell empfiehlt es sich, einen Abstand zwischen Möbel und Heizkörper von 20 bis 30 Zentimeter einzuhalten. Möchten Sie den Gasverbrauch weiter reduzieren, ist es besser, Heizkörper gar nicht erst zuzustellen. Damit können mehr als zehn Prozent an Energiekosten eingespart werden.

Tipp 4: Dämmungen nachrüsten

Undichte Dämmungen an Türen und Fenstern sorgen dafür, dass mehr Wärme nach außen gelangt. Prüfen Sie daher, ob undichte Stellen vorhanden sind und beheben Sie diese gegebenenfalls. Ein lokaler Immobilienmakler berät Sie als Eigentümer auch zum Thema energetische Sanierung und kann Ihnen sagen, was sich für Ihre Immobilie lohnt und wozu Sie verpflichtet sind.

Tipp 5: Elektrogeräte ausschalten

Unnötige Elektrogeräte zu betreiben oder benötigte Geräte dauerhaft mit Strom zu speisen, erhöht die Kosten zusätzlich. Wenn es möglich ist, empfiehlt es sich, diese auszustellen oder den Standby-Modus abzuschalten.

Sie haben Fragen zum Energieverbrauch Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©tanya.rozhnovskaya@gmail.com/Depositphotos.com

Energieeffizient bauen: bessere Chancen bei der Kreditvergabe

Neben den staatlichen Förderungen für energieeffiziente Bauvorhaben gibt es auch immer mehr Banken, die bessere Kreditkonditionen für Baufinanzierungen anbieten, wenn Bauherren sich für ein energieeffizientes Immobilienkonzept entscheiden.

Die Kreditkonditionen sind im Vergleich zum Anfang des Jahres 2022 deutlich gestiegen. Für Sollzinsbindung von 15 Jahren betragen die aktuellen Zinsen nach Angaben von Experten circa drei Prozent. Das sind monatlich mehrere hundert Euro mehr an Kosten für die Tilgung des Darlehens als noch vor sechs Monaten. Das können sich viele Eigentümer mit geringen und mittleren Einkommen kaum noch leisten.

Auch weil die Kosten für Neubau, Sanierung, Renovierung und Modernisierung immer weiter gestiegen sind, ist eine energieeffiziente Immobilie ohne finanzielle Förderungen kaum noch erschwinglich. Wer sich für einen „grünen“ Finanzierungspartner entscheidet, kann sich seinen Traum vom klimafreundlichen Eigenheim erfüllen.

Förderangebote der Banken

Es gibt unterschiedliche Förderprogramme. Allerdings bietet nicht jede Bank die „grüne“ Bauförderungen an. Außerdem hat jeder Finanzierungspartner seine eigenen Anforderungen und bietet unterschiedliche finanzielle Boni für klimaengagierte Bauherren an. Wer an einer Förderung interessiert ist, findet solche Angebote bei Banken wie der Umweltbank oder der Ethikbank, die sich Nachhaltigkeit schon lange auf die Fahne geschrieben haben. Aber auch andere Banken wie die Commerzbank oder die ING-DiBa AG ziehen mit Programmen wie „Baufinanzierung Green“ und „grüne Baufinanzierung“ nach.

Erst planen, dann vergleichen

Bauherren sollten im Vorfeld eine Energieberatung einholen und einen Plan aufstellen, welche energieeffizienten Baumaßnahmen umgesetzt werden sollen und können. Erst dann ist es in der Regel sinnvoll die „grünen“ Förderprogramme der Banken zu vergleichen. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Bauherren und Eigentümer von Bestandsimmobilien zusätzlich bei der Suche nach einem „grünen“ Finanzierungspartner unterstützen. Außerdem weiß der Immobilienprofi am besten, in welchem Umfang die Maßnahmen den Wert der Immobilie steigern.

Lassen sich Förderungen kombinieren?

Der Staat bietet mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanzielle Hilfen für Bauherren von Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und für Einzelmaßnahmen an. Diese Förderungen lassen sich zum Teil mit den „grünen“ Förderprogrammen der Banken kombinieren. Dadurch kann eine Menge Geld gespart werden. Für Eigentümer, die die Förderungen in Anspruch nehmen, gilt im Allgemeinen: Je nachhaltiger gebaut wird, desto besser fallen die Zuschüsse und Konditionen aus.

Sie möchten wissen, welche Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie wie beeinflussen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © mmaxer/Depositphotos.com

Immobilie erben bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Immer öfter ziehen es Paare vor ihr Leben lang unverheiratet zu bleiben. Doch was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, wenn einer von beiden stirbt? Im deutschen Recht werden Personen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wie fremde Dritte behandelt. Das heißt: stirbt einer von beiden, erbt der andere nichts – solang nicht Vorsorge getroffen wurde.

Für unverheiratete Paare gilt kein gesetzliches Erbrecht. Im Todesfall kann der hinterbliebene Partner nur dann Erbe werden, wenn er im Testament steht oder ein Erbvertrag aufgesetzt wurde. Existiert beides nicht, kann es für den hinterbliebenen Partner schwierig werden.

Verwandte oder Staat

Existieren weder Testament noch Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge und das Erbe geht an die nächsten Verwandten des Verstorbenen. Ist unklar, ob es Verwandte gibt, kümmert sich ein Nachlasspfleger um das Erbe. Das heißt: er macht sich auf die Suche nach Verwandten. Lassen sich wirklich keine Verwandten ausmachen, erbt der Staat. So oder so geht der verbliebene Partner leer aus.

Ein Beispiel

Ein Paar – nennen wir sie Marie und Thomas – hat 30 Jahre zusammengelebt, nicht geheiratet und keine Kinder. Thomas erbte von seinen Eltern eine Immobilie, in die er mit Marie gezogen ist. Plötzlich stirbt Thomas bei einem Unfall. Ein Testament oder ein Erbvertrag wurden nie aufgesetzt. Nun geht das Erbe, inklusive der Immobilie, in der Marie und Thomas 20 Jahre glücklich gelebt haben, an die durch die gesetzliche Erbfolge bestimmten Verwandten. In unserem Beispiel sind das ein Onkel und eine Tante von Thomas. Marie erbt nichts.

Beide sind Eigentümer der Immobilie

Nehmen wir an, Thomas hat kurz nach dem Erbe der Immobilie Marie als weitere Eigentümerin im Grundbuch eintragen lassen. Dann kommt auf Marie eine Erbauseinandersetzung zu. – Das Gleiche gilt übrigens, wenn beide eine Immobilie gekauft haben und gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch stehen. – Denn Marie ist weiterhin nur Eigentümerin Ihres Teils der Immobilie. Thomas‘ Teil geht nach wie vor an seine Tante und seinen Onkel. Mit beiden bildet Marie nun eine Erbengemeinschaft.

Zwangsversteigerung vermeiden

Marie muss sich mit beiden einigen, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Sie möchte natürlich gern darin wohnen bleiben, kann aber beide nicht auszahlen. Onkel und Tante drängen deshalb auf den Verkauf. Marie weigert sich aber. Daraufhin beantragt die Tante die Zwangsversteigerung der Immobilie. Marie wird also rechtlich zum Verkauf gezwungen. Allerdings wird die Immobilie bei der Zwangsversteigerung – wie es häufig vorkommt – für weniger verkauft, als sie eigentlich wert ist. Alle drei ärgern sich.

Erbe frühzeitig regeln

Damit Lebensgefährten sichergehen können, dass im Todesfall der geliebte Partner erbt, müssen sie das in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Ein lokaler Immobilienprofi berät Eigentümer, welche Möglichkeiten im Erbfall für die Immobilie bestehen.

Sind Sie sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie im Erbfall ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © bezzznika/Depositphotos.com

Vom Immobilieneigentümer zum Mieter werden

Gestiegene Zinsen, Scheidung, Alter – immer wieder gibt es Gründe, warum die eigene Immobilie verkauft und der Eigentümer wieder Mieter werden muss. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass in solchen Fällen oft die Zeit drängt. Aber gerade in sich verändernden Lebenssituationen fällt es Menschen oft schwer, Orientierung zu finden.

Platzt die Anschlussfinanzierung, lässt sich ein Paar scheiden oder stellen Eigentümer zu spät fest, dass die eigenen vier Wände nicht mehr zu ihren Bedürfnissen im Alter passen, sind sich Eigentümer unsicher, wie es mit ihrer Immobilie weitergehen soll. Muss die Immobilie verkauft werden, stellt sich die Frage: Wann? Denn in einigen Teilen Deutschlands ist bereits eine Halbierung der Nachfrage feststellbar. Sinkt die Nachfrage weiter, sinken vermutlich auch die Immobilienpreise.

Gestiegene Zinsen

Die aktuelle Situation mit einem angehobenen Leitzins verteuert für viele Eigentümer die Finanzierung ihrer Immobilie. Durch den gestiegenen Leitzins steigen auch die Zinsen für die Kredite. Zwar gibt es Möglichkeiten wie bei der Anschlussfinanzierung zu einer günstigeren Bank zu wechseln oder eine Streckung der Finanzierung von beispielsweise 30 auf 33 Jahre, um die monatlichen Raten zu senken. Für Eigentümer jedoch, bei denen dies nicht genügt, bleibt am Ende oft nur der Verkauf und der Umzug in eine Mietwohnung.

Scheidung

Im Scheidungsfall stellt sich ebenfalls häufig die Frage, was aus der gemeinsamen Immobilie werden soll. Bleibt einer von beiden in der Immobilie, soll sie vermietet werden, lohnt sich eine Übertragung auf die Kinder? Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, stellt sich zusätzlich die Frage, wer sich die Immobilie noch leisten kann.

Sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und kann es sich derjenige, der in der Immobilie bleiben möchte, nicht leisten, den anderen auszubezahlen, droht die Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden, da sie oft mit finanziellen Einbußen einhergeht. Häufig erleben wir es, dass die Eigentümer ihre Scheidungsimmobilie verkaufen lassen und mit dem Verkaufserlös jeweils eine Mietwohnung gesucht haben möchten.

Alter

Viele Immobilienbesitzer träumen davon, bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Doch auch hier kennen wir Situationen, in denen die eigene Immobilie nicht altersgerecht, ein Umzug ins Seniorenheim jedoch nicht nötig ist. Immer wieder entscheiden sich Senioren dann zum Umzug vom eigenen nicht altersgerechten Haus in eine altersgerechte Mietwohnung.

Vom Eigenheim zur Miete

Die Entscheidung, was mit der eigenen Immobilie geschehen soll und ob der Umzug in eine Mietwohnung sinnvoll ist, ist oft nicht leicht. Wir als regionaler Qualitätsmakler beraten Sie umfassend und helfen Ihnen mit all unserer Fachkenntnis und Erfahrung, um die für Sie und Ihre Immobilie optimale Lösung zu finden.

Sie sind sich unsicher, wie es mit Ihrer Immobilie weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AntonMatyukha/Depositphotos.com

Steigende Preise durch Überbewertung – was das für Eigentümer bedeutet

Wie viel bin ich bereit für eine Immobilie zu bezahlen?  Und ist die Immobilie tatsächlich so viel wert wie gefordert? Diese Fragen stellen sich in Zeiten steigender Preise, hoher Zinsen und erschwerter strengerer Bedingungen für die Kredit- und Darlehensvergabe immer mehr Kaufinteressenten. Das hat Auswirkungen auf Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, sie aber aus den genannten Gründen weit über dem eigentlichen Wert anbieten.

Die Kluft zwischen kaum gestiegenen Einkommen und dem immer weiter gewachsenen Preisniveau auf dem Immobilienmarkt wird immer größer. Sie trägt dazu bei, dass die Immobilienpreise für viele Privathaushalte kaum noch zu bezahlen sind. Oft werden dann auch Immobilien, deren Kaufpreise realitätsnah sind, als überteuert wahrgenommen. Die Folge: Käufer bleiben aus, weil sie nicht mehr bereit sind, eine zu teure Immobilie zu bezahlen oder es auch gar nicht können.

Großstädte und übertriebene Immobilienpreise

Der ESRB (EU-Risikorat) warnte in seinen Reporten bereits 2016 vor der Überteuerung auf dem Wohnimmobilienmarkt. Darin wurde analysiert und untersucht, wie anfällig die Märkte für Wohnimmobilien in der EU, bezogen auf die Finanzstabilität, mittelfristig sind. Auch im „Monatsbericht Februar 2022“ der Bundesbank wurde die Überteuerung von Immobilien in den letzten Jahren thematisiert. Besonders in den Großstädten habe die Anzahl der überteuerten Immobilien zugenommen.

Überteuerte Immobilie – verlängerte Vermarktung

Kaufinteressenten können sich neben dem Verkäufer, der den Preis festlegt, Informationen von Experten einholen, ob ein Angebot über dem eigentlichen Wert liegt und woran die Überteuerung erkennbar ist. Damit lässt sich vermeiden, dass Interessenten bei Besichtigungen die Immobilie als überteuert wahrnehmen und dann nach passenderen Objekten fragen. Das zieht die Vermarktungszeit unnötig in die Länge und führt im ungünstigsten Fall dazu, dass die Immobilie zum Ladenhüter wird.

Geringere Bankdarlehen, erhöhte Ansprüche

Unter den Interessenten, die bereit sind, den überteuerten Preis zu zahlen und eine Finanzierungszusage von der Bank erhalten haben, gibt es viele, die sich, wenn sie schon mehr Geld als geplant ausgeben, mehr von ihrer Wunschimmobilie erwarten.

Folgen einer zu langen Vermarktungsphase

Das steigert die Skepsis gegenüber dem Kaufobjektweiter. Wer als Verkäufer in diese Zwickmühle gerät, ist am Ende gezwungen, den Preis seiner Immobilie zu reduzieren. Im Hinblick auf die geringere Zahlungsbereitschaft von Kaufinteressenten in Zeiten von Krisen und steigenden Preisen wird die Immobilie dann meist unter Wert verkauft.

Kaufpreis realistisch ansetzen

Generell ist es ratsam, seine Immobilie nicht zum Ladenhüter werden zu lassen und den Immobilienpreis realistisch anzusetzen. Ein guter Makler kann Eigentümer bei der realitätsnahen Bewertung unterstützen und die Vermarktung mit seiner Expertise und beruflichen Routine so kurz wie möglich halten. Außerdem kann er, wenn sich eine Preisreduzierung nicht vermeiden lässt, garantieren, dass die Verluste beim Erlös für den Verkäufer so gering wie möglich ausfallen.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Oder sollen wir Ihre Immobilie bewerten? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © dotcom/Depositphotos.com

Ich muss mein Haus schnell verkaufen – wie vermeide ich, dass es jetzt zum Schnäppchen wird?

Es kommt zu Situationen im Leben, in denen eins unvermeidlich wird: der Verkauf der eigenen Immobilie. Sei es wegen einer Insolvenz, dem Verlust der Arbeitsstelle oder wenn eine Anschlussfinanzierung mit zu hohen Zinsen einhergeht. Dann muss es meist schnell gehen. Das Resultat: man macht schnell Fehler, die im Endeffekt dazu führen, dass man zu wenig Geld bekommt. Das gilt es zu vermeiden.

Wenn es schnell gehen muss, fällt es nicht leicht, cool zu bleiben und klare Entscheidungen zu treffen. Gerade beim Immobilienverkauf gibt es viel zu beachten und den aktuellen Markt zu berücksichtigen. Jetzt kommen zudem Unsicherheiten in Bezug auf steigende Zinsen und Inflation hinzu. Gibt es eine Strategie, mit der sich vermeiden lässt, dass die Immobilie zum leichten Fang für Schnäppchenjäger wird?

Vermeiden Sie die Zwangsversteigerung!

Werden in der Kürze der Zeit keine solventen Kaufinteressenten gefunden, droht schnell die Zwangsversteigerung. Die allerdings sollten Sie auf jeden Fall vermeiden: dabei wird eine Immobilie meist unter ihrem Wert verkauft und Sie haben keinerlei Mitsprachrecht, wer im Endeffekt den Zuschlag erhält. Und wenn mit dem Erlös die Ansprüche der Gläubiger befriedigt werden sollen, wird es schwierig, wenn ersterer dafür nicht ausreicht.

Halten Sie trotz allem wichtige Vermarktungsschritte ein

Wenn Sie nichts falsch machen wollen und im Endeffekt das auf dem Konto haben wollen, was dem Wert der Immobilie entspricht: fragen Sie am besten gleich einen Profi. Ein Vermarktungsexperte wie ein lokaler Makler weiß, was in einer solchen Krise zu tun ist. Zunächst wird er eine professionelle Immobilienbewertung durchführen, die zum einen Grundlage für die Zielgruppenanalyse ist, zum anderen hilft, die passende Preisstrategie zu gestalten. Es ist unerlässlich zu wissen, wie man über welche Kanäle die passende Zielgruppe erreicht. Mit diesem Marktwissen in der Hinterhand wird Ihr Makler ein überzeugendes Exposé gestalten und die gewünschte Nachfrage erhalten.

Cool bleiben bei der Preisverhandlung

Momentan gibt es trotz aller Krisen eine hohe Nachfrage nach Immobilien. Eigentlich ist das die beste Voraussetzung für eine gute Verhandlungsposition. Doch Eigentümer können da schnell etwas falsch machen, indem sie etwa den Immobilienwert nicht fachlich begründen können oder die Faktoren nicht kennen, von denen dieser Wert abhängig ist.

Wenden Sie sich an einen Profi

Wenn Sie also Ihre Immobilie in kürzester Zeit zu einem marktgerechten Preis verkaufen wollen oder müssen – wenden Sie sich an einen Vermarktungsprofi. Er kennt den Markt in Ihrer Region ganz genau; weiß, was bei der Wertvermittlung zu beachten ist; vermarktet die Immobilie in der zum Objekt passenden Zielgruppe, managt die Besichtigungen und führt die Preisverhandlung professionell durch. Und Sie können sich ganz der Lösung Ihrer Notlage widmen.

Sie müssen aufgrund einer Notlage schnell Ihre Immobilie verkaufen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PantherMediaSeller /Depositphotos.com

Krieg, Krisen, Inflation – wann ist der richtige Zeitpunkt zu verkaufen?

Eine hohe Inflationsrate, Krisen und gedrosselte Gaslieferungen verstärken die Problematik: Einige können sich, auch wenn das Geld noch ausreicht, immer weniger Immobilie leisten. Das zieht sinkende Verkaufserlöse nach sich. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um mit der Vermarktung zu starten? Wann ist im Allgemeinen betrachtet der passende Verkaufszeitpunkt?  

Es gibt Situationen, die für den Immobilienverkauf sprechen. Dabei handelt es sich immer um Zeitpunkte, in denen, je nachdem, welches Ziel mit dem Verkauf verfolgt wird, der Verkauf die meisten Vorteile für den Eigentümer bringt.

Ziel: Zwangsversteigerung abwenden

Kann eine Immobilie, die über ein Darlehen finanziert wird, wegen monetären Engpässen nicht mehr gehalten werden, kann die Bank eine Zwangsversteigerung beantragen. Um dieser zu entgehen, und das ist dringend geraten, kann die Immobilie selbst vorher schnellstmöglich verkauft werden. Denn eine Zwangsversteigerung bringt viele Nachteile für Eigentümer und nimmt diesen zusätzlich jeglichen Handlungsspielraum, da die Mitsprache bei der Käufersuche entfällt. Zudem sind solche Versteigerung ein Eldorado für Schnäppchenjäger.

Denn der ermittelte Immobilienwert liegt immer unter dem, was Eigentümer auf dem Markt für ihre Immobilie erhalten würden. Muss es schnell gehen, ist ein vom Immobilienmakler begleiteter Verkauf zu empfehlen. Schließlich passieren gerade unter Zeitdruck und wegen mangelnder Erfahrung Verkaufsfehler, die den gesamten Prozess in die Länge ziehen oder sogar zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen können.

Ziel: den bestmöglichen Verkaufserlös mitnehmen

Ist der Verkaufserlös ein zentraler Grund für den Eigentümerwechsel, ist der beste Zeitpunkt an die aktuelle Marktsituation gekoppelt. Dann gerade in Zeiten von Inflation, Krieg und Krisen ist der beste Zeitpunkt zu verkaufen. Warum? Die Immobilienpreise sinken, da sich immer weniger Menschen ein Darlehen für die Finanzierung leisten können. Dadurch sinkt auch die Nachfrage.

Und wenn Interessenten das Geld für eine Immobilie haben, werden alle, die dafür auf monetäre Hilfe angewiesen sind, eher nach Objekten suchen, die nicht allzu viel kosten. Folglich empfiehlt es sich, die noch aktuelle Hochpreisphase mitzunehmen. Wer jetzt zu spät verkauft, kann wahrscheinlich wieder einige Jahre warten, bis die Immobilie zum derzeitigen Wert verkauft werden kann.

Ziel: Kosten einsparen & zusätzlichen Stress vermeiden

Eigentümer, die keine Spekulationssteuer zahlen wollen, sollten warten, bis die jeweilige Frist abgelaufen ist. Aber auch ein beruflicher Wechsel oder eine geerbte Immobilie, die nicht in der Nähe liegt, können Verkaufsgründe sein. Denn nicht jeder Eigentümer möchte oder kann die anfallenden Aufgaben eines Vermieters wahrnehmen, wenn dieser seinen Wohnsitz nicht vor Ort hat. Immerhin kann die „doppelte Haushaltsführung“ mitunter sehr viel Zeit und Nerven kosten.

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen oder haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Eine vermietete Immobilie verkaufen – was muss ich beachten?

Für Anleger sind vermietete Immobilien interessant, weil sofort Mieteinnahmen vorhanden sind und die Vermarktung der einzelnen Wohnungen nicht notwendig ist. Für den Verkäufer allerdings wirkt sich das auf den Verkaufspreis aus und er muss mit einer geringeren Nachfrage rechnen. Für den Verkauf sollte man daher auf ein paar Punkte achten.

Kauf bricht nicht Miete

Um eine Immobilie leerstehend zu verkaufen, kann man den bestehenden Mietern nicht einfach kündigen. Bestehende Mietverhältnisse müssen vom Käufer mit den gleichen Konditionen übernommen werden. Jedes Mietverhältnis ist geschützt. Anders sieht es aus, wenn der Käufer einer Wohnung oder eines Hauses Eigenbedarf nach dem Kauf anmeldet, da ein enger Verwandter oder er selbst darin wohnen möchte. Mit einem Mietaufhebungsvertrag kann ein Vermieter Mietern eine Abfindung vorschlagen und eventuell eine Ersatzimmobilie anbieten. Ein lokaler Makler kann an dieser Stelle vermittelnd tätig werden und eine passende Immobilie finden.

Vorkaufsrecht des Mieters berücksichtigen

Hat ein Eigentümer vor, eine Immobilie zu verkaufen, sollte er den oder die Mieter rechtzeitig darüber informieren. Beispielsweise müssen Besichtigungstermine mit dem Mieter ausgemacht werden. Auch wenn ein Vermieter diese 24 Stunden vorher anmelden kann, sollte er doch den Mietern Zeit einräumen, sich zu organisieren.

Wichtig ist zu wissen, dass Mieter ein Vorkaufsrecht haben, wenn ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und in der Folge verkauft werden soll. Spätestens, wenn der Kaufvertrag aufgesetzt wird, stehen Eigentümer in der Pflicht, den Inhalt dieses Vertrages mitzuteilen. Danach hat der Mieter zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen und die Immobilie zu den gleichen Konditionen zu erwerben.

Vermarktung und Zielgruppe

Neben Immobiliensuchenden, die nach dem Erwerb einer vermieteten Immobilie auf den Eigenbedarf hoffen, sind es vor allem Kapitalanleger, die an dieser interessiert sind und damit im Endeffekt Rendite erzielen wollen. Der Vorteil liegt auf der Hand: die Mietersuche fällt aus, Mieteinnahmen werden sofort generiert.

Das bedeutet aber auch, dass die Vermarktung anders geführt werden muss als sonst. Zum Beispiel muss das Exposé um eine Kalkulation der Rendite ergänzt werden. Bei der Berechnung kommt es auf die Höhe der Mieteinnahmen im Vergleich zum Kaufpreis, anstehende Modernisierungsmaßnahmen und die Miethöhe im Vergleich zum ortsüblichen Mietspiegel an. Verkäufern von vermieteten Immobilien wird empfohlen, sich an einen Profimakler zu wenden, der mit Erfahrung, Markt- und Ortskenntnis beraten kann und sichere Verkaufsgespräche führen kann.

Sie suchen Unterstützung für den Verkauf einer vermieteten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © kzlobastov /Depositphotos.com