Wohnwünsche im Alter

Jede Immobilie hat Seele. Meist erzählen Häuser die Lebensgeschichte ihrer Bewohner: In jungen Jahren mit großen Plänen eingezogen, eine Familie gegründet und ein buntes Leben gelebt, herrscht jetzt Ruhe und Frieden. Die Kinder sind längst ausgeflogen und zurück bleiben die Eltern, mittlerweile in die Jahre gekommen, mit dem ein oder anderen Zipperlein im Schlepptau.

Jetzt stellt sich die Frage: Entspricht das eigene Domizil noch den Bedürfnissen und Wünschen im höheren Lebensalter? Je nachdem wie die Antwort ausfällt, kann vor Ort bautechnisch nachgerüstet werden oder aber es braucht eine wohntechnische Veränderung zum persönlichen Glück.

Die neue Lebensphase feiern

Nachdem die Kinder sich auf den Weg machen, ihr eigenes Leben zu leben, ergibt sich für Eheleute eine neue Situation: Sie sind wieder auf sich als Paar zurückgeworfen. Während jahrzehntelang die Familie oberste Priorität besaß, können Eltern nun sich und ihre eigenen Bedürfnisse ernstnehmen. Für viele Menschen ist dies ein großer Schritt: Die einstige Freiheit wieder zu genießen und zum eigenen Wohlbefinden zu nutzen, stellt die zentrale Herausforderung im neuen Lebensabschnitt dar.

Eigene Träume in die Tat umsetzen

Zunächst einmal gilt es zu ergründen, was genau die eigenen Vorlieben und Wünsche sind. Sehnen Sie sich nach einem Naturgarten, bei dem alles wild wuchern und gedeihen kann, anstatt im Sommer jedes zweite Wochenende mit Rasenmähen zu vergeuden? Oder war es schon immer Ihr Traum, das Haus durch einen Wintergarten zu erweitern, in welchem Sie Ihre geliebten Orchideen kultivieren? Dann legen Sie bitte schleunigst los. Es muss nicht nur ein bunter Traum bleiben.

Kreative Umnutzung der Immobilie

Zudem ist es denkbar, dass die eigene Fitness einem abverlangt, die Immobilie anders zu gestalten. Es mag sein, dass das Treppensteigen immer beschwerlicher wird oder aber der nächtliche Weg zur Toilette einfach zu weit erscheint: Manchmal ist es nötig, innerhalb einer Immobilie umzuziehen. Es gibt Menschen, die ordnen ihr Haus im Alter neu. Sie beziehen z.B. ausschließlich die untere Etage oder lassen das Bad näher zum Schlafzimmer rücken. Baulich in Einzelfällen schwierig, aber oft eine probate Lösung, wenn man der Immobilie nach all der Zeit nicht den Rücken kehren möchte.

Das ganze Leben ist Veränderung

Genau genommen müssen allerorts Anpassungen vorgenommen werden. Sei es im Bad oder in der Küche, was in jungen Jahren ging, wird im Alter beschwerlich oder gar gefährlich. Im Bad taugt eine Badewanne nicht mehr und auch bei den Küchenschränken sollte umdisponiert werden: Schließlich ist Bücken und Strecken nicht mehr angesagt und das Klettern auf Hocker und Stühle absolut tabu.

Sollte die Immobilie allerdings über steile Außentreppen verfügen, die beim besten Willen nicht mehr zu bewältigen sind oder so ländlich liegen, dass per Rad oder fußläufig kein Geschäft erreichbar ist, braucht es eine andere Lösung: Dann ist die Suche nach einer tauglichen Bleibe die einzige Option.

Ein Hoch auf den Neubeginn

Auch im fortgeschrittenen Alter kann die Suche nach einem neuen Zuhause mit Aufregung und Herzklopfen verbunden sein. Je nach Geschmack kann es eine barrierefrei zugängliche Immobilie oder gar eine Senioren-WG werden. Schließlich hat auch das Alter seine Vorzüge und weshalb sollte man diese nicht noch ein Weilchen genießen? Sie haben die Qual der Wahl. Entscheiden Sie weise.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Wohnen im Alter oder brauchen Sie anderweitig Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gern! Wir helfen Ihnen gern und beraten Sie unverbindlich!

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Worauf unverheiratete Paare beim Immobilienkauf achten sollten

Früher war alles besser: Paare haben ordentlich geheiratet, dann Wunschkinder bekommen und die Traumimmobilie gekauft. Die Zeiten haben sich jedoch geändert: Heute hält so manches Liebesglück, weil eben keine offizielle Verpflichtung die Liebe belastet. Schließlich wird ein Bund fürs Leben im Herzen geschlossen und nicht auf Papier, von Beamten verbrieft und besiegelt. Doch unverheiratete Paare sollten beim Eigentumerwerb einiges beachten.

Vielleicht fragen Sie sich, ob das möglich ist: Zusammen eine Immobilie kaufen, ohne Ehering am Finger. Die gute Nachricht vorab: Selbstverständlich geht das im 21. Jahrhundert. Jedoch sollten Verliebte bei allem Vertrauen keinesfalls auf die Regelung der Eigentumsverhältnisse verzichten.

Grundbuchblatt als Tor zur Glückseligkeit

Gerade Paare, die nicht vorm Traualtar standen, sollten zwingend beide als Eigentümer im Grundbuch stehen. Der Grund ist simpel: Wer keinen Kaufvertrag unterschrieben hat, ist offiziell nicht Eigentümer, unabhängig davon, wieviel persönliche Ersparnisse er einst investierte.

Ehre, wem Ehre gebührt

Falls die Immobilienfinanzierung nicht gleichberechtigt stattgefunden hat oder ein Partner merklich mehr Eigenkapital eingebracht hat, sollte dies im Grundbuch Erwähnung finden. Schließlich soll sauber dokumentiert werden, wer am Ende des Tages zu welchem Anteil Immobilieneigentümer ist.

Des Notars täglich Brot: Tilgung und Wohnrecht bei Trennung

Das Thema Hypothek gehört in fachkundige Hände. Mit Hilfe eines Notars wird frühzeitig per Vertrag festgezurrt, wer die monatliche Darlehenstilgung fortan übernimmt. Auch gilt es, zu regeln, wer für welchen Zeitraum in der Immobilie verbleiben darf. Wer hier vorausschauend handelt, erspart sich später womöglich einen nervenraubenden Rosenkrieg. Sollten Sie bei der Suche nach einem kompetenten Notar Hilfe brauchen, steht Ihnen Ihr Makler des Vertrauens jederzeit gern zur Seite.

Nur für schlaue Köpfe: Partnerschaftsvertrag abschließen

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine gute Idee. Jeder Fachanwalt oder Notar kann Sie hier kompetent unterstützen. Besonders zu empfehlen ist solch ein Vertrag, wenn Grund und Boden nicht auf Ihren Namen laufen: Nach deutschem Recht gehört dem Eigentümer stets die draufbefindliche Immobilie.

Sollten Sie sich jedoch partout nicht mit Ihrer ehemals großen Liebe einigen können, bleibt nur noch eine Teilungsversteigerung durchzuführen. Der Preis für diesen rabiaten Entschluss: Die Immobilie geht deutlich unter Wert über den Ladentisch. Ob nachpartnerschaftliches Gezänk diesen materiellen Verlust wett macht, bleibt – mit klarem Kopf – zu bezweifeln.

Unliebsames Testament als wichtige Absicherung

Segnet ein Partner das Zeitliche, so hat der Verbliebene, unverheiratet, keinerlei Anspruch auf dessen Nachlass. Es greift direkt die gesetzliche Erbfolge. Lebenspartner können hier unter Umständen leer ausgehen: Daher ist ein vom Notar beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag wichtig. Hier setzt der Erblasser fest, was mit der Immobilie nach seinem Ableben passiert. Zwar beschäftigt sich keiner gern mit diesem unschönen Thema, jedoch ist gut geplant, halb gewonnen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern unverbindlich und beantworten all Ihre Fragen!

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Versteckte Immobilie finden

Immobilieninteressenten stehen in manchen Regionen Deutschlands vor einer Herkulesaufgabe: Eine passende Immobilie am Markt zu finden, ist, je nachdem, wo man wohnt, gar nicht so einfach. Wie Sie jenseits der gängigen Portale zu Ihrer Wunschimmobilie finden, verraten wir Ihnen jetzt.

Ist der Beschluss, sich eine eigene Immobilie zuzulegen einmal gefasst, bleibt Interessenten noch die Aufgabe, nach dem passenden Liebhaberstück Ausschau zu halten. Ganz egal, ob es sich hierbei um ein schmuckes Haus mit Garten oder eine moderne Eigentumswohnung in Stadtnähe handelt: Nicht immer gibt es genügend Angebote auf Immobilienportalen, um das passende Objekt zu finden. Da stellt sich flugs die Frage: Wie gelingt es mir, abseits des Netzes, meine Traumimmobilie zu finden?

 

Kommunikation als Schlüssel bei der Immobiliensuche

Augenblicklich fällt einem da die Mund-zu-Mund-Propaganda ein. Gerade im ländlichen Raum weiß oft das ganze Dorf Bescheid, wenn eine Immobilie verkauft wird. Hier ist es ratsam, zwanglos mit Dorfbewohnern zu plaudern:  Wenn es im Ort Neuigkeiten gibt, wissen diese als Erste Bescheid.

 

Auch hat dieses Vorgehen einen entscheidenden Vorteil: Sie können die Immobilie direkt vom Verkäufer übernehmen. Mit der passenden Finanzierung in der Tasche, wird Ihnen kaum ein Eigentümer die kalte Schulter zeigen. Da klammheimlich unter der Hand verkauft wird, ist die Zahl der Interessierten vermutlich überschaubar. Daher sind Preisverhandlungen an der Tagesordnung.

Selbst aktiv werden und bei der Suche sämtliche Wege nutzen

Um vom Verkauf einer Immobilie zu erfahren, gilt es, die Schwarzen Bretter vor Ort zu studieren. Ob im Supermarkt, beim Bäcker oder Fleischer: Oft werden Wohnungen oder Häuser hier angeboten. Auch ein nettes Gespräch mit dem Personal kann helfen: Fragen Sie ruhig nach, ob jemand etwas weiß. Die meisten Leute sind einem kurzen Plausch nicht abgeneigt und geben gern Auskunft über ihr Viertel, ihre Stadt oder ihr Dorf. Zudem belebt Zuzug bekanntlich das Geschäft.

Zusätzlich dürfen Sie als Immobiliensuchender aktiv werden: Schalten Sie ein Inserat in allen lokalen Zeitungen und veröffentlichen Sie Ihre Suche online auf diversen Plattformen. Drucken Sie Aushänge aus und versehen Sie damit die schwarzen Bretter Ihrer Stadt. Nutzen Sie z.B. das Intranet Ihrer Arbeitsstelle oder der Schule Ihrer Kinder, um an Kontakte Verkaufswilliger zu gelangen.

Auf Expertise eines Experten setzen

 

Die Königsdisziplin, einen lokalen Makler mit der Suche zu beauftragen, wählen nur ganz ausgeschlafene Immobilieninteressenten. Ein Makler besitzt Kontakte und einen Überblick über die aktuellen Angebote auf dem Markt. Bei Preisverhandlungen ist er firm wie kein anderer und wird bestimmt sein Bestes geben, den Kaufpreis zu drücken. Die Umstände machen es ihm leicht: Durch den verdeckten Verkauf gibt es kaum Interessenten. Und die Nachfrage bestimmt nun mal den Preis.

 

Diese sogenannte Off-Market-Vermarktung bietet Eigentümern, dem Makler selbst und Ihnen Vorteile: Der Besitzer hängt damit den Immobilienverkauf in der Nachbarschaft nicht an die große Glocke, der Eigentümerwechsel wird diskret und professionell durchgeführt. Der Makler profitiert von seiner Ortskenntnis und seinen Kontakten und Sie als Käufer ernten die Früchte seiner Arbeit: Ihre Traumimmobilie. Zu einem fabelhaften Preis.

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Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Checkliste Betriebskosten Haus

Nachdem der Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit geworden ist, kommen auf Immobilienbesitzer im Laufe des Jahres noch jede Menge Kosten zu. Berücksichtigt man diese nicht, können die Betriebskosten Eigentümern sonst die letzten Haare vom Kopf fressen. Hier also eine kleine Checkliste, damit die anfallenden Kosten Sie als Eigentümer nicht kalt erwischen.

Selbstnutzung versus Vermietung

 

Je nachdem, ob Sie Ihre Wunschimmobilie selbst bewohnen oder vermieten, müssen Sie selbst oder Ihre Mieter für die anfallenden Betriebskosten aufkommen. Ist das Haus komplett oder zum Teil vermietet, dürfen Sie diese Kosten auf die Mieter umlegen. Aber Achtung: Nicht alle Kosten dürfen von Gesetzes wegen 1:1 weitergegeben werden.

 

Bei Vermietung: Diese Posten können Sie guten Gewissens weiterreichen:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung
  • Heizung und Warmwasser (verbrauchsabhängig)
  • Heizungsanlage Wartung (jährlich)
  • Müllkosten
  • Straßenreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Hausmeister
  • Strom (Zugang zum Haus, Zuwegung zur Wohnung, Betrieb der Heizungsanlage)
  • Versicherungen (Gebäudeversicherung und Immobilienbesitzerhaftpflicht)
  • Kabelanschluss oder SAT-Anlage
  • Gemeinschaftsräume
  • Feuermelder Wartung
  • Blitzableiter Wartung
  • Dachrinnen Reinigung
  • Aufzug
  • sonstige Betriebskosten

Zudem gibt es Kosten, die Vermieter nicht auf seine Mieter umwälzen darf:

 

  • Reparatur und Instandsetzung
  • Instandhaltung
  • Verwaltung
  • Steuern
  • Leerstand

Mieter zahlen in der Regel jeden Monat Nebenkostenvorauszahlungen. Am Ende des Jahres, spätestens Ende des nächsten Jahres, muss eine Abrechnung erstellt werden. Bei dieser werden die geleisteten Zahlungen den tatsächlichen Kosten gegenübergestellt. Es wird immer anteilig berechnet. Je nachdem wie sparsam die Mieter bei Wasser und Heizung waren, dürfen sie nachzahlen oder bekommen Geld zurück. Als Tipp: Veranschlagen Sie die Nebenkostenvorauszahlung pro Monat ruhig großzügig. Die Gründe sind einfach: Bei Nachzahlungen bleibt das Restrisiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben und Geld auf der hohen Kante zu haben, ist bekanntlich nie verkehrt.

Haben Sie Fragen zum Thema Betriebskosten? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Neubau oder Bestandsimmobilie – was passt zu mir?

Der Traum vom eigenen Zuhause ist so alt wie die Menschheit selbst: Sesshaft werden, Wurzeln schlagen und endlich im Leben ankommen. Das Einzige, was dann noch zum Glück fehlt, ist die passende Immobilie. Dabei stellen sich viele Paare und Familien die Frage der Frage: Soll es ein Neubau werden oder kann eine Bestandsimmobilie die eigenen Wünsche und Ansprüche erfüllen?

Eigene Wünsche als Maßstab

 

Planen Sie eigenständig zu bauen, haben Sie es in der Hand und sind Ihres Glückes Schmied. Dann können Sie mit Elan und Herzblut an die Sache rangehen. Der Architekt Ihrer Wahl ist Ihnen sicher gern dabei behilflich. Oder Sie kaufen den Neubau vom Bauträger. Auch hier bleibt viel individueller Gestaltungsspielraum: Persönliche Wünsche einzubringen, die direkt umgesetzt werden, ist eine schöne Sache. Egal, ob sich Ihre Wünsche auf die Größe der Räume, die Aufteilung der Immobilie oder die Farbe der Badfliesen beziehen, der Bauträger wird Ihren Traum wahr werden lassen. Dass dieser Service seinen Preis hat, versteht sich von selbst. Hier lassen sich Bauträger nicht lumpen. Hauptsache, das Bauprojekt wird ein Erfolg und beide Parteien sind am Ende des Tages zufrieden.

Moderne Architektur als Maxime des Neubaus

Da beim Neubau mitbestimmt und mitgestaltet werden darf, spiegelt dieser oft die Persönlichkeit seiner Bewohner wider. Menschen, die sich für einen Neubau entscheiden, wollen häufig ein modernes, auf die eigenen Vorlieben zugeschnittenes Zuhause. Sie bedienen sich großzügig bei Design- und Architekturtrends. Sie gestalten ihr Domizil aktiv mit, suchen Badfliesen und Sanitärobjekte aus oder bestimmen die Farbe und Qualität der Dielen. Das Resultat ist in der Mehrzahl der Fälle eine moderne Immobilie, mit viel Lichteinfall und einer Raumaufteilung just nach dem Geschmack seiner jeweiligen Besitzer. Und natürlich ein geräumiger Garten im englischen Stil.

Ein Neubau punktet mit Komfort

Komfort und Bequemlichkeit stehen beim Neubau ganz weit vorne. Der Grund ist einfach: Heutzutage gelten eine Fußbodenheizung und zimmerhohe Fenster nicht mehr als Luxus, sondern als Standard. Auch ein Aufzug im Treppenhaus ist, nicht nur beim eigenen chaotischen Umzug, Gold wert. Selbst eine per Knopfdruck zu öffnende Garagentür ist komfortabel. Sollten Sie einmal im Leben in diesen Genuss gekommen sein, wollen Sie ihn womöglich nie mehr missen.

Bestandsimmobilien bestechen mit Charme und Geschichte

Doch auch eine Bestandsimmobilie hat Vorzüge. Zum einen besitzt das Gebäude Geschichte: Die Räumlichkeiten sind anders geschnitten, womöglich wartet das Haus mit einem riesengroßen Wohnzimmer, einem Esszimmer direkt nebenan und einer Verbindungstür zur Küche auf. Nicht verkehrt, wenn einen die Vorstellung, in der offenen Küche, vor den Augen der Gäste, seine bescheidenen Kochkünste unter Beweis stellen zu müssen, so gar nicht reizt.

 

Selbstverständlich sind bei Bestandsimmobilien oft Sanierungen und Umbauten nötig. Und diese vermögen ein ordentliches Loch in die Kasse zu reißen, das muss Ihnen bewusst sein. Dennoch haben alte Häuser einfach ihren ganz besonderen Charme. Eine grandiose Mischung aus alt und neu zu erschaffen, ist für viele Hausbesitzer ein erstrebenswertes Langzeitziel. Daher: Sollten Sie ein Faible für Immobilien mit Geschichte hegen, scheuen Sie sich nicht vor alter Bausubstanz. Zwar ist hier nicht immer alles perfekt, aber dennoch unter Umständen wunderschön.

Haben Sie Fragen zum Thema Neubau oder Bestandsimmobilie? Kontaktieren Sie uns gern!

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Scheidung: Was machen wir mit der Immobilie?

Wer kennt es nicht: Erst ist es die ganz große Liebe, später zerbricht das Glück und am Ende bleibt nur noch ein großer Scherbenhaufen übrig. Die Ehe ist kaputt und es geht nur noch darum, sich räumlich und finanziell zu trennen. Doch was passiert, wenn man zusammen eine Immobilie besitzt?

Die Tücken der Zugewinngemeinschaft

Wird nach Schließung der Ehe nicht explizit ein Ehevertrag aufgesetzt, leben Frau und Mann automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet konkret, dass alle Vermögenswerte, die vor der Trauung vorhanden waren, der jeweiligen Person gehören und alle Besitztümer, die innerhalb der Ehe angeschafft wurden, beiden Parteien hälftig zuzurechnen sind. Bei einer Scheidung erfolgt sodann der sogenannte Zugewinnausgleich. Im Zuge dessen wird das Vermögen beider Partner bei Schließung und bei Scheidung der Ehe verglichen. Derjenige, der stärker profitierte, muss den anderen Partner auszahlen, sodass nach Ende der Ehe beide Lager einander gleichgestellt sind.

Scheidung und beide Ehepartner im Grundbuch gelistet

Wird die Immobilie während der Ehe angeschafft, gehört sie im Normalfall den Eheleuten je zur Hälfte. Beide sind gleichberechtigt als Eigentümer im Grundbuch vermerkt. Es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten das ehemalige Liebespaar nun hat: Zunächst kann die Immobilie aufgeteilt werden. Jeder bekommt z.B. eine Wohnung des Hauses und darf dort wohnen bleiben. Dies ist denkbar, indem die Immobilie in zwei in sich geschlossene Einheiten getrennt wird. In der Praxis wird dies kaum gemacht. Der Grund ist simpel: Nach einer Trennung mit dem ehemaligen Traummann oder der Traumfrau weiterhin unter einem Dach zu leben, scheint nicht besonders erstrebenswert.

 

Tatsächlich wird die Immobilie im Regelfall verkauft. Es sei denn, ein Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen Partner aus. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie sofort auf die gemeinsamen Kinder zu überschreiben. Zu guter Letzt kann man sich auch für die gemeinsame Vermietung des Gebäudes entscheiden und sich die daraus entstehenden Einnahmen hälftig teilen. Vorausgesetzt, die ehemaligen Eheleute haben sich noch nicht schlimm zerworfen.

 

Immobilie mit Hypothek bei Scheidung

Ist die Grundschuld zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht abbezahlt, müssen die Ehepartner sich einigen, wie jetzt zu verfahren ist. Es besteht zum einen die Möglichkeit, den Kreditvertrag vorzeitig aufzulösen. Dann muss derjenige, der die Immobilie behalten möchte, einen neuen Kredit aufnehmen. Oder Sie entscheiden sich, gemeinsam weiter zu tilgen. War die Immobilie z.B. als finanzielle Sicherheit der Kinder gedacht, könnte dies auch ein gangbarer Weg sein.

 

Unüberbrückbare Differenzen führen zur Zwangsversteigerung der Immobilie

 

Scheint es unmöglich, einen gemeinsamen Weg zu finden, kann jeder Ehepartner beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung erwirken. Der andere wird dann über diesen Umstand informiert und hat sodann eine Frist von zwei Wochen, Widerspruch gegen dieses Vorhaben einzulegen. Kommt es schlussendlich zur Versteigerung, wird die Immobilie vermutlich weit unter Wert ihren Besitzer wechseln. Damit ist keinem gedient. Daher: Suchen Sie gemeinsam nach einer sinnvollen Lösung. Ihr Seelenfrieden und Ihr Portemonnaie werden es Ihnen danken.

Haben Sie Fragen zum Thema Scheidung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

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Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Plötzlich ist es so weit, ein geliebter Mensch hat das Zeitliche gesegnet und über Nacht sind Sie zum Immobilieneigentümer geworden. Jetzt gehen Ihnen eine Menge Fragen durch den Kopf: Erbe annehmen oder lieber ausschlagen? Selbst einziehen, vermieten oder doch gleich verkaufen?

Erbschaft akzeptieren oder ablehnen?

Wer eine Erbschaft macht, erhält vom verstorbenen Menschen eine große Verantwortung. Eine Immobilie vererbt zu bekommen, bedeutet gleichzeitig Rechte und Pflichten zu erhalten. Wer kennt ihn nicht, den schönen Spruch: Eigentum verpflichtet. Auch handelt es sich bei einem Immobilienerbe nicht immer um einen Vermögenswert. Es kann auch sein, dass der Besitz mit Schulden belastet ist, die dann ganz automatisch auf Sie als Nachlassempfänger übergehen würden. Sobald Sie das Erbe annehmen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Gerade Erben von Immobilien sollten sich vorab gut informieren. Ein Blick ins Grundbuch zeigt, wie es mit der Immobilie bestellt ist. Ist sie schuldenfrei und wurden alle Hypotheken getilgt, ist dies hier vermerkt. Dann steht einer Überschreibung nichts mehr im Wege. Ist die Immobilie jedoch belastet, hat der Erbe sechs Wochen Zeit, das Erbe abzulehnen. Der richtige Adressat ist hierbei ein Notar oder der für diesen Vorgang zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht.

Wissen ist Macht: Immobilienwert ermitteln

Haben Sie sich für die Erbschaft entschieden, wird Sie der aktuelle Wert der Immobilie sicherlich brennend interessieren. Ein Großteil der Erben stellt sich die Frage, was man nun mit dem Nachlass anfängt. Immer spielt eine Rolle, ob man die Immobilie langfristig im eigenen Besitz halten oder diese lieber gewinnbringend veräußern möchte. Die meisten Erben finden auf diese Frage nicht direkt eine Antwort. Unser Tipp: Lassen Sie den Immobilienwert von einem erfahrenen Makler schätzen. Denn egal, wie Sie sich am Ende entscheiden, den Wert der Immobilie zu kennen, ist immer ein Pluspunkt.

Immobilie beziehen, verkaufen oder vermieten

Für die meisten Immobilienerben kommt ein zeitnaher Umzug ins geerbte Haus oder die geerbte Wohnung nicht in Frage. Von jetzt auf gleich seinen Lebensmittelpunkt zu verlagern, funktioniert nicht ganz so leicht. Dennoch wollen sich viele Erben diese Option offenhalten oder schrecken einfach vor einem direkten Verkauf des Familienerbstücks zurück.

 

In solch einem Fall bietet sich die Option Vermietung an. So kann die Immobilie zeitnah Gewinn erwirtschaften, verbleibt aber vorerst in eigener Hand. Was es in Sachen Vermietung zu beachten gilt und wie Sie am besten die passenden Mieter finden, verraten wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns.

Sollten Sie sich jedoch entscheiden, die Immobilie zu veräußern, stehen Sie vor ganz anderen Herausforderungen. Dann gilt es, einen marktgerechten Verkaufspreis zu ermitteln, ein Exposé mit aussagekräftigen Bildern zu erstellen und die Immobilie auf diversen Portalen zu inserieren. All diese Aufgaben bedeuten eine Menge Arbeit. Zudem besteht die Gefahr, dass Sie als Erbe bei der Preisschätzung falsch liegen und die Immobilie deshalb zu günstig den Eigentümer wechselt oder erst gar keinen kaufwilligen Interessenten findet.

Haben Sie Fragen zum Immobilienwert oder zum Thema Erbschaft? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Jahrelange Erfahrung und zufriedene Kunden sprechen eine klare Sprache.

Hinweise

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So wird der Wert einer Immobilie ermittelt

Mit reinen Preisspekulationen kommt man als Verkäufer nicht weit. Besonders dann nicht, wenn der Erlös am Ende stimmig sein soll. Ohne professionelle Wertermittlung ist beim Verkauf also kein marktgerechter Preis zu holen. Wie wird eine Immobilie bewertet und was ist dabei wichtig?

Ein professioneller Immobilienexperte, der eine Wertermittlung für ein Haus oder eine Wohnung vornimmt, orientiert sich an der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Begehung der Immobilie ist daher essentiell. Der Immobilienwert kann von Maklern und Gutachtern nach drei Methoden ermittelt werden. Über die Anwendung entscheidet die Art der Immobilie. Ein guter regionaler Immobilienprofi kann Eigentümer dazu beraten.

 

Das Vergleichswertverfahren

 

Das Vergleichswertverfahren treffen Eigenheimbesitzer häufig an. Die Methode wird bei selbstbewohnten Immobilien angewendet. In die Bewertung fließen fünf Faktoren ein: Objektgröße, Gebäudeart, Bauweise, Restnutzungsdauer und der energetische sowie bauliche Zustand.

 

Je mehr die Vergleichsobjekte übereinstimmen, desto genauer ist der ermittelte Wert. Da dieser Wert noch nicht an den wirklichen Verkehrswert herankommt, werden noch weitere Kennwerte genutzt. Gibt es nicht genügend Immobilien für einen Vergleich, wird das Sachwertverfahren angewendet.

 

Das Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren liegt der Fokus auf der Bewertung der Bausubstanz. Es kann für alle Immobilien, außer Objekte, mit denen Rendite erwirtschaftet wird, angewendet werden. Darunter fallen auch Fabriken oder andere Spezialimmobilien. Der ermittelte Wert ist bei dieser Methode recht genau. Hier werden auch die Herstellungskosten und Marktanpassungsfaktoren berücksichtigt.

 

Das Ertragswertverfahren

Handelt es sich um eine Immobilie, die vermietet oder verpachtet wird und Rendite erwirtschaftet, wird das Ertragswertverfahren angewendet. Zur Berechnung werden der Jahresreinertrag, die Roherträge (Miete, Pacht) oder der Bodenwert herangezogen.
Berechnung des Immobilienwerts
Die Berechnungen der Bewertungsverfahren sind sehr komplex und gehören in die Hände eines Profis. Wenn es rein um den Verkauf geht, reicht eine Wertermittlung vom regionalen Immobilienmakler vollkommen aus. Ist die Bewertung für gerichtliche Angelegenheiten relevant, bedarf es einer gutachterlichen kostenpflichtigen Wertermittlung. Es gibt neben Sachverständigen auch einige qualifizierte Makler, die solche Kurz- und Vollgutachten für die Immobilie erstellen dürfen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie? Oder sollen wir Ihre Immobilie bewerten? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.
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Frischgebackener Eigentümer? Das ist wichtig

Nach langem Warten hat sich der Traum von der ersten eigenen Immobilie erfüllt. Der Stress und die Ungewissheit, die während der Suche und den Verhandlungen sicherlich präsent gewesen sind, fallen von einem ab. Die Stimmung könnte nicht besser sein. Bei aller Euphorie und Freude sollten der geplante Umzug oder die Vermietung aber nicht vorschnell und überstürzt angegangen werden.

Müssen Mängel beseitigt oder Reparaturen und andere Baumaßnahmen vorgenommen werden? Überprüfen Sie die Immobilie lieber einmal mehr, bevor unangenehme Überraschungen zu Tage treten. Schließlich soll sich der Immobilienkauf am Ende nicht als Kostenfalle erweisen. Jede Zusatzinformation kann im Fall von unklaren Mängeln oder beim Wiederverkauf wichtig sein. Was können Sie dafür im Vorfeld tun?

 

Zusatzinformation einholen

 

Holen Sie sich schriftliche Unterlagen zu bestehenden Mängeln und anderen relevanten Angaben, die auf bauliche Maßnahmen hinweisen oder diese belegen. Hier bekommen die Informationen her:

  • Besichtigung mit Baugutachter
  • Bei Stadt/ Landkreis nachfragen

Das sind unter anderem Angaben zu den früheren Besitzern oder der Hausnutzung. Aber auch mögliche Einschränkungen wie Denkmalschutz oder andere bauliche Beschränkungen fallen darunter.

  • schriftliche Offenlegung des Verkäufers

Bitten Sie bei dem Verkäufer beispielsweise um Nachweise und Rechnungen, die Umbaumaßnahmen, Reparaturen oder bestehende und vergangene Schäden (Schimmel, Wasserschäden) aufführen.

 

Halten Sie alle Unterlagen, die Sie erhalten und später eventuell selbst in Rechnung stellen, übersichtlich und ordentlich in einem Hausjournal fest. Ein Ordner reicht dafür völlig aus.

 

Fixkosten nicht vergessen

 

Als neuer Hausbesitzer sind Sie finanziell in der Pflicht. Das umfasst auch laufende Kosten, die regelmäßig auftreten. Neben Strom-, Wasser- oder Heizkosten fallen noch weitere Fixkosten an. Dazu gehören die Versicherungskosten (Wohngebäudeversicherung, etc.) oder Gebühren für die Straßenreinigung oder die Müllabfuhr. Sind Sie sich unsicher, welche Kosten noch auf Sie zukommen, können Sie sich vertrauensvoll an einen regionalen Immobilienmakler wenden. Planen Sie bei der Darlehensvergabe lieber etwas mehr Kapital für Reparaturen und andere anfallende Kosten mit ein.

 

Wenn der traumhafte Ausblick nur von kurzer Dauer ist

Sie sind in Ihre Immobilie eingezogen und genießen regelmäßig den Ausblick auf die schöne Natur vor dem Haus? Damit das noch lange so bleibt, gehen Sie vorher sicher, dass keine neuen Häuser oder Straßen um die eigene Immobilie geplant sind. Fordern Sie dazu schriftlich die kommunalen Bebauungspläne an. Dabei kann Ihnen auch ein regionaler Makler behilflich sein. Auch bei Fragen rund um Ihre Immobilie ist der Profi der richtige Ansprechpartner.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.
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Foto: © Goodluz/despositphotos.com

 

Wieviel Eigenkapital braucht man, um einen Immobilienkauf zu finanzieren?

Trotz Krisen und unsicherer Märkte bleibt er ein Traum, den viele sich erfüllen wollen: der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung. Auf der Suche nach dem Traumzuhause wird schnell klar, dass man ohne einen gründlichen Blick auf die Finanzen nicht mit einem solchen Lebensprojekt starten sollte. Experten raten: bevor das neue Heim Formen annimmt, sollte der finanzielle Rahmen abgesteckt sein. Vor allem auch in Hinsicht auf das benötigte Eigenkapital.

Aus den Entwicklungen der letzten Monate resultiert, dass viele Banken bei der Kreditvergabe vorsichtiger geworden sind. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert, die Richtlinien für die Kreditvergabe sind verschärft. Rechnen Sie also genau, bevor Sie sich in die Suche stürzen.

In Randregionen wie zum Beispiel Brandenburg werden Risikoabschläge vorgenommen und im Allgemeinen und aufgrund der gestiegenen Kosten in allen Bereichen werden andere Pauschalen für Lebenshaltungs-, Betriebs- und Heizkosten angesetzt. Rechnete man in den letzten Jahren im Bereich Betriebs- und Heizkosten noch mit 2,50 Euro pro Quadratmeter, werden jetzt bis zu vier Euro angesetzt. Für die Pauschalen bei Lebenshaltungskosten werden zehn bis 15 Prozent mehr veranschlagt.

Wie viel Eigenkapital wird benötigt?

Eins ist klar: je mehr Eigenkapital, desto bessere Konditionen. Mindestens jedoch sollten es etwa 15 bis 20 Prozent des Immobilienpreises sein. Dazu müssen Sie unbedingt die Kaufnebenkosten rechnen, wie etwa für den Notar oder die Grunderwerbsteuer. Für diese Kosten setzen die Banken keinen materiellen Gegenwert an, womit der Kredit abgesichert wäre.

Es gibt Banken, die dafür eine Finanzierung anbieten, in aller Regel werden die Zinsen dann sehr hoch sein. Das gilt es also zu vermeiden. Eventuell ist es Ihnen möglich, dies mit einem Privatkredit oder einem anderen Ratenkredit zu stemmen. Eins zeigt sich deutlich: schauen Sie ganz genau hin und rechnen mehrmals durch, ob Sie für alle Kredite die monatlichen Raten zahlen können.

Geht es auch ohne Eigenkapital?

Der Kauf einer Immobilie ohne Eigenkapital ist möglich, aber nicht ratsam. Außerdem bedarf es bestimmter Voraussetzungen: die gewünschte Immobilie sollte günstig, Ihr Einkommen hoch und Ihre Lebenshaltungskosten niedrig sein. Jedoch liegt der Nachteil auf der Hand: die Zinsen für eine 100-Prozent-Finanzierung sind sehr hoch. Das Ergebnis: Die monatliche Rate ist wesentlich höher und insgesamt brauchen Sie viel länger, um den Kredit abzuzahlen.

Um sicher zu sein, welche Art der Finanzierung für Ihre individuellen Wohnwünsche in Frage kommt und um zu erfahren, ob der finanzielle Rahmen, den Sie sich gesteckt haben, ausreicht, wenden Sie sich am besten an einen regionalen Profi-Makler. Mit geschultem Blick auf aktuelle Bestimmungen und die Marktlage wird er Ihnen alle Fragen dazu beantworten können.

 Sie fragen sich, wie Sie Ihre Traumimmobilie finanzieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und können Ihnen Finanzierungsexperten empfehlen.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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