Sanierungspflicht: Das kommt zukünftig auf Hauseigentümer zu
Auf dem Immobilienmarkt sind nicht nur Käufer und Mieter, sondern vor allem auch Eigentümer häufig von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen betroffen. Ein zentrales Thema, das in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird, ist die Sanierungspflicht. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen erklären, was genau unter der Sanierungspflicht zu verstehen ist, welche Regelungen und Fristen gelten und wie Sie sich als Eigentümer optimal darauf vorbereiten können.
Warum gibt es eine Sanierungspflicht?
Die Sanierungspflicht ist ein zentrales Instrument der Energiewende und des Klimaschutzes. Ältere Gebäude sind häufig energetisch ineffizient und verursachen hohe CO2-Emissionen. Die gesetzlichen Anforderungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, die Energiekosten für die Bewohner zu reduzieren und einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase zu leisten.
Was versteht man unter der Sanierungspflicht?
Die Sanierungspflicht umfasst verschiedene gesetzliche Regelungen, die Eigentümer verpflichten, ihre Immobilien energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Sofern dies nicht bereits durch das Dach erfolgt ist, muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden.
- Austausch alter Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden, sofern es sich um Standard- oder Konstanttemperaturkessel handelt.
- Dämmung der Außenwände: Hier gibt es spezielle Anforderungen an die U-Werte, die die maximal zulässige Wärmeleitfähigkeit von Bauteilen bestimmen.
- Fensteraustausch: Austausch alter Einfachverglasungen gegen moderne Isolierverglasungen.
Welche Fristen gelten?
Die Fristen für bestimmte Sanierungsmaßnahmen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt und können je nach Bundesland und Art der Immobilie variieren. Grundsätzlich gelten jedoch folgende Eckpunkte
- Heizkessel: Heizkessel, die vor dem 01.01.1991 installiert wurden, müssen ab 2015 ausgetauscht werden. Für Kessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine Austauschpflicht nach 30 Betriebsjahren.
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Diese Vorgabe musste bereits bis Ende 2015 umgesetzt werden. Für Neubauten gelten die Bestimmungen ab sofort.
Wer ist von der Sanierungspflicht betroffen?
Die Sanierungspflicht gilt für alle Gebäudeeigentümer. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
- Eigennutzer: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die die Immobilie bereits seit dem 01.02.2002 selbst bewohnen, sind von bestimmten Sanierungspflichten befreit.
- Härtefälle: Stellt die Sanierung eine unzumutbare finanzielle Härte dar, kann der Eigentümer eine Befreiung beantragen. Diese muss jedoch gut begründet und entsprechend nachgewiesen werden.
Was sollten Hauseigentümer jetzt tun?
Um den Sanierungsanforderungen zu entsprechen und mögliche Sanktionen zu vermeiden, sollten Eigentümer folgende Schritte unternehmen:
- Bestandsaufnahme: Lassen Sie Ihr Gebäude von einem Energieberater gründlich untersuchen. Dies hilft Ihnen, den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu verstehen.
- Planung: Erstellen Sie einen individuellen Sanierungsplan, der alle notwendigen Maßnahmen und Fristen berücksichtigt.
- Kosten und Finanzierung: Informieren Sie sich über die Kosten der einzelnen Maßnahmen und nutzen Sie staatliche Förderprogramme. Die KfW-Bank sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten attraktive Förderungen und Zuschüsse.
- Umsetzung: Beauftragen Sie qualifizierte Fachfirmen mit der Durchführung der Sanierungsarbeiten. Diese garantieren eine fachgerechte Ausführung und helfen Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
- Nachhaltigkeit: Setzen Sie auf energieeffiziente und nachhaltige Lösungen. Moderne Heizsysteme, hochwertige Dämmstoffe und innovative Techniken wie Solarthermie können Ihre Energiekosten langfristig senken und den Wert Ihrer Immobilie steigern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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