Ein blauer Aktenordner liegt auf einen weißen Tisch. Daneben liegt Geld. An der Seite des Ordners steht Fördermittel.

Neue Eigenheimförderung ab Juni 2023 geplant

Kaufinteressenten mit weniger Einkommen können aufatmen. Ab Juni dieses Jahres soll das Baukindergeld-Programm zwar nicht fortgeführt, aber ersetzt werden. Der Erwerb von Wohneigentum wird durch das neue Förderprogramm weiter unterstützt.

Laut Klara Geywitz, der aktuellen Bauministerin, stehen jährlich mehrere Millionen Euro für ein neues Programm der Bundesregierung zur Förderung des Wohneigentums zur Verfügung. Der Traum vom Eigenheim soll so wieder bezahlbar werden. Gerade in Zeiten hoher Inflation, gestiegener Zinsen und strengeren Darlehensvergaben bei Banken ist das ein positives Signal für alle Käufer, die sich eine Immobilienfinanzierung kaum oder gar nicht leisten können.

Wer erhält die neue Förderung?

Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro sind berechtigt, das neue Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Je Kind soll sich die Fördersumme um 10.000 Euro erhöhen. Insgesamt stellt der Bund für das KfW-Förderprogramm jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Familien beantragen die Förderung über die KfW-Bank. Förderberechtigte erhalten im Rahmen des neuen Programms zinsvergünstigte Kredite von der staatlichen Förderbank.

Welche Bedenken gibt es?

Verbände wie der Verband Wohneigentum (VWE) bezeichnen die neu geplante Förderung als „Tropfen auf dem heißen Stein“. Diese Aussage bezieht sich auf Familien, die sich ohne Wohneigentumsförderung kein Haus leisten könnten. Denn die geplante finanzielle Unterstützung beziehe sich nur auf energetisch anspruchsvollen Neubau im Hochpreisniveau. Die Kosten, die dabei auf finanziell schlechter gestellte Familien zukommen, können laut Experten durch die Höhe des Förderbetrags nicht komplett gedeckt werden.

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Weitere Fördermöglichkeiten im Auge behalten

Neben den zinsgünstigeren Krediten können Hausbauer und Käufer von Bestandsimmobilien weitere Förderungen in Anspruch nehmen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entlastet Eigentümer, die bauen oder energetisch sanieren, zusätzlich. Auch für die BEG gibt es 2023 Änderungen, die Käufer im Blick behalten sollten. Der Pflicht zur Klimaneutralität bei Gebäuden beizutragen, können Käufer und Hausbauer weder bei einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie noch bei einem Neubau entgehen. Die Anforderungen an Immobilien sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt und wurden 2023 novelliert.

Mit Experten sprechen

Kaufinteressenten, die förderberechtigt sind, schauen am besten mit einem Immobilienmakler nach einem Objekt, das ins Budget passt. Auch wenn die Fördergelder die Finanzierung erleichtern, dürfen künftige Eigentümer sich nicht übernehmen. Dazu gehört neben dem Kaufpreis auch, die Nebenkosten einzuplanen. Diese beinhalten auch die verpflichtenden Anforderungen des GEG, die Käufer finanzieren müssen.

Ein Energieberater muss ebenfalls für die energetischen Baumaßnahmen oder Sanierungen hinzugezogen werden. Der weiß, was möglich ist und was nicht. Zusammen mit dem Makler kann nach einem lokalen und guten Experten Ausschau gehalten werden. Der regionale Immobilienprofi weiß auch, wie sich die energetischen Maßnahmen auf den Wert der Immobilie auswirken.

Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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